Wie kann man sich gegen Depot-Betrug absichern?


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Neuester Beitrag: 28.07.15 12:33
Eröffnet am:27.07.15 18:34von: RellikAnzahl Beiträge:6
Neuester Beitrag:28.07.15 12:33von: Tischtennisp.Leser gesamt:3.706
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103 Postings, 3831 Tage RellikWie kann man sich gegen Depot-Betrug absichern?

 
  
    #1
27.07.15 18:34
Ich stehe immer noch unter Schock. Der Grund ist dieser Artikel: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...cher-wie-gedacht-12242907.html

"Geld, das in Wertpapieren angelegt ist, ist nicht so sicher, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn falls ein Institut die Aktien nicht zurückgeben kann, gibt es gesetzlich nur bis zu 20.000 Euro Entschädigung.
So ist es vorstellbar, dass einzelne Finanzinstitute oder Wertpapierhäuser einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Siemens-Aktien im Wert von 5.000 Euro gar nicht ausführen, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbuchen und das Geld anderweitig verwenden. Sollte das Geldhaus dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das EAEG.

„Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.“

Wie kann man sich als Aktionär absichern? Was nutzt einem Investor ein Depot im Wert von mehreren Hunderttausend Euro, wenn er aufgrund von Betrug oder einer Bankinsolvenz nur maximal 20.000 Euro Entschädigung bekommt?  

11326 Postings, 3725 Tage Tischtennisplattensp#1

 
  
    #2
2
27.07.15 18:47
Das Problem ist nach meiner Ansicht eher theoretisch als praktisch gegeben:

1. Zunächst ist die Bank IMMER in voller Höhe schadensersatzpflichtig.

2. Nur für den Insolvenzfall der Bank UND einer Veruntreuung stellt sich das Problem überhaupt.

3. Dann sind die Regeln des Depotgesetzes sehr streng und ihre Einhaltung wird kontrolliert.

Nur meine unmaßgebliche Meinung. Die üblichen Verschwörungstheoretiker hier, die wissen das wahrscheinlich besser.



 

2268 Postings, 5125 Tage tobiraveWenn die Bank deine Aufträge nicht ausführt,

 
  
    #3
1
27.07.15 19:37
dir aber vorgaukelt sie hätte es ausgeführt und auch noch dein Konto belastet mit dem entsprechenden Gegenwert, dann hat sie sich des versuchten Betrugs schuldig gemacht.
Also das nicht nur verboten, sondern einfach gegen alle Vorschriften, denn Kundengelder sind immer Sondervermögen, was die Bank separat von ihrem vermögen halten muss!

Sollte die Aufsicht sowas sehen, wäre die Bank wohl die längste zeit im Besitz der banklizens gewesen!

Also sowas würde nur bei sehr kleinen Instituten passieren, die klamm sind.
Halte es praktsich für ausgeschlossen, dass es bei einer der bekannten Discountbrokern, oder den Grossbanken oder auch den Sparkassen passiert.

Bei einigen Volks- oder Raiffeisenbanken, würde ich persönlcih es nicht völlig ausschliesen, aber auch für sehr unwahrscheinlich halten, dass sowas jewmals vorkommen wird.

Da ja in mehreren Kundenkonten gebucht werden muss, kann man wohl einen Betrugsversuch eines Mitarbeiters, zu seinen Gunsten auch ausschliessen!  

 

103 Postings, 3831 Tage Rellik!

 
  
    #4
1
28.07.15 11:37
Es gab in der Tat schon Fälle, bei der Banken ohne das Wissen oder die Erlaubnis des Depotinhabers Aktien verliehen haben. "Wir nehmen die Aktien und verdienen Geld damit, indem wir diese verleihen oder als Sicherheit hinterlegen, merkt ja sowieso keiner." In der abstrakten Welt der Finanzen sind diese Methoden nicht erkennbar. Eine Aktie zeigt ja keine „Gebrauchsspuren“, wenn sie verliehen oder als Sicherheit hinterlegt wird."

Zitat: "MF Global, der vom ehemaligen Goldman-Sachs-Präsidenten und US-Gouverneur Jon Corzine geleitete Derivate-Broker, soll vor seiner Pleite 700 Millionen Dollar von Kundenkonten abgezweigt haben, um Fehlspekulationen mit europäischen Staatsanleihen auszugleichen. Das meiste Geld werden die Kunden vermutlich nicht wiedersehen.

Dass Broker und Banken Wertpapierbestände ihrer Kunden für eigene Spekulationen riskieren, obwohl diese eigentlich sicher auf streng separierten Konten liegen sollten, kann also durchaus vorkommen. Dafür werde kein hohes Maß an krimineller Energie benötigt, meint Faber. Es reichen ungezügelte Gier und juristische Finesse im Aufspüren regulatorischer Schlupflöcher. Spektakuläre Bankenpleiten wie die der isländischen Kaupthing Bank haben gezeigt, dass es lange dauern kann, bis ein Entschädigungsfonds zahlt – und dass Anleger auch für lange Zeit nicht an ihre Konten und Depots herankommen.
Kriminelle Banker und Bankpleiten sind nicht die einzigen denkbaren Risiken. Der Depotzugriff könnte Investoren auch verweigert werden durch einen Crash der Computersysteme. Ein zusätzlicher, rechtsverbindlicher Nachweis über den Wertpapierbesitz kann also nicht schaden.

Aktionären empfiehlt Faber deshalb, ihre Aktien möglichst auf ihren Namen registrieren zu lassen. Das mache Mühe, aber so seien die Besitzverhältnisse unanfechtbar, das Miteigentum an Maschinen, Gebäuden und Patenten des Unternehmens gesichert."

Siehe auch: http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/...eigentum-schuetzen/6306094.html

 

11326 Postings, 3725 Tage Tischtennisplattensp#3

 
  
    #5
28.07.15 12:27
tobirave :
>> Wenn die Bank deine Aufträge nicht ausführt,  
dir aber vorgaukelt sie hätte es ausgeführt und auch noch dein Konto belastet mit dem entsprechenden Gegenwert, dann hat sie sich des versuchten Betrugs schuldig gemacht.
Also das nicht nur verboten, sondern einfach gegen alle Vorschriften, denn Kundengelder sind immer Sondervermögen, was die Bank separat von ihrem vermögen halten muss! <<

Sagen wir es so: Depotwerte (Aktien, Fonds etc.) sind grds. Sondervermögen.  "Kundengelder", das sind ja auch in der Weite des Begriffs Einlagen. Die gibt die Bank wieder als Kredit aus, z.B. bei Giral-Einlagen. Da besteht nur eine Forderung. Das System ist aber sicherer als vor zehn Jahren.

>> Also sowas würde nur bei sehr kleinen Instituten passieren, die klamm sind.
Halte es praktsich für ausgeschlossen, dass es bei einer der bekannten Discountbrokern, oder den Grossbanken oder auch den Sparkassen passiert. <<

Richtig, sehe ich auch so.

>> Bei einigen Volks- oder Raiffeisenbanken, würde ich persönlcih es nicht völlig ausschliesen, <<

Ich schon, die werden streng geprüft.
 

11326 Postings, 3725 Tage Tischtennisplattensp#4

 
  
    #6
1
28.07.15 12:33
Na ja, solche Berichte gehören eben zum Internet. Die Verwahrung ist in Deutschland streng und sehr genau geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wpapg/gesamt.pdf

 

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