Interessante Steuerfrage an alle, insbes. auch Edelmax und Skippi


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Neuester Beitrag: 05.12.99 02:23
Eröffnet am:04.12.99 18:43von: ADVOKATAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:05.12.99 02:23von: NoTaxLeser gesamt:1.023
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251 Postings, 8962 Tage ADVOKATInteressante Steuerfrage an alle, insbes. auch Edelmax und Skippi

 
  
    #1
04.12.99 18:43
In einem Thread "Wie geht Ihr denn mit Euren Gewinnen steuerlich um" im August diesen Jahres kam durch Skippi die Diskussion auf, ob es langen würde, Verluste zu realisieren, indem man ein und die selbe Aktie verkauft und am nächsten Tag wieder zurückkauft. Edelmax vertrat den Standpunkt, dass dies nicht zulässig sei, um die somit realisierten Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. (Ich hoffe, ich gebe das sinngemäß korrekt wieder)

Nun meine Frage:

Funktioniert diese Vorgehensweise, wenn ich nicht ein und dieselbe Aktie nehme, sondern z.B. VW Stammaktien verkaufe, um meinen Verlust zu realisieren und am nächsten Tag die Vorzugsaktien erwerbe?

Vielen Dank für alle Kommentare hierzu.

Gruss  Advokat
 

21160 Postings, 9179 Tage cap blaubärRe: Interessante Steuerfrage an alle, insbes. auch Edelmax und Skippi

 
  
    #2
04.12.99 18:50
wenn Du verkauft hast kannste hinterher kaufen was Du willst,Nachteil von der Geschichte die Spekufristparkuhr ist wieder auf null
blaubärgrüsse  

252 Postings, 8975 Tage MisterXWie cap blaubär bereits sagte, Verkauf und Kauf kann zwei verschiedene

 
  
    #3
05.12.99 00:47
Aktien, OS u.a. betreffen. Maßgeblich ist, daß es innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt.
Beispiel: Verkauf LHS mit Verlust von 2.000 DM (innerhalb der Spekulationsfrist), Kauf von IDS Scheer. Die Möglichkeit wieder LHS zu erwerben besteht unabhängig davon. Durch die Realisierung des Spekulationsverlustes von 2.000 DM kann ich somit einen Spekulationsgewinn (1 Jahr) von 2.999,99 DM machen, ohne das steuerliche Probleme auftreten.
Verkauf und Kauf können am selben Tag erfolgen. Jede Transaktion ist für sich selbst zu betrachten.
Die Realisierung eines Verlustes einer Aktie und der sofortige Wiederkauf macht nur dann Sinn, wenn man von der Aktie bzw. der Firma überzeugt ist und deshalb trotz der anfallenden Gebühren den Verlust realisiert um ihn mit anderen Gewinnen zu verrechnen (100 DM Gebühren sind weniger als 30 % Steuern von 2.999,99 DM).
Die Verrechnung von Spekulationsverlusten mit -gewinn geht sogar soweit, daß ich Spekulationen mit Grundstücken (Spekulationsfrist 10 Jahre) mit solchen aus Aktiengeschäften verrechnen kann.

Gruß MisterX

 

2819 Postings, 8922 Tage NoTaxRe: Interessante Steuerfrage an alle, insbes. auch Edelmax und Skippi

 
  
    #4
05.12.99 02:23
Verkauf und Kauf am selben Tag, der selben Aktien ist kein Problem.
Evtl. mußt Du dem FA. eine "plausibele Erklärung" liefern. Die kann auch sein das Du das Gefühl hattest, das sich gerade zu DIESEM ZEITPUNKT das Blatt wendet, oder Du technisch ausgestoppt wurdest aber eigentlich in dem Wert drin bleiben wolltest.
Good trades ;-))  

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