AIS(649290): vor Rebound
DJ PTA-Adhoc: a.i.s. AG: Gerichtliche Aufhebung der Insolvenz
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Birkenau (pta/16.01.2023/22:15) - Das anhängige Insolvenzverfahren wurde durch gerichtliche Anordnung gemäß § 258 Abs.1 InsO aufgehoben.
Die a.i.s. AG wird gemäß dem im Internet publizierten vollständigen Text des Insolvenzplans umsetzen. Details können auf der Internetseite der AG unter der http://www.ais-ag.com eingesehen werden.
a.i.s. AG
Dr. Hans Bendien Vorstand
b) Passiva
Es haben bislang 15 Gläubiger Forderungen in Höhe von insgesamt € 8.183.593,34 zur
Insolvenztabelle angemeldet. Die angemeldeten Forderungen sind größtenteils bestrit-
ten. Es sind bislang nur Insolvenzforderungen in Höhe von € 46.895,69 zur Insolvenzta-
belle festgestellt.
Größter Gläubiger ist das Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Darmstadt, mit
einer angemeldeten, bestrittenen Forderung in Höhe von € 7.615.408,93. Es handelt
sich hierbei um steuerliche Ansprüche, Umsatzsteuer, aufgrund von nicht anerkannten
Vorsteuerabzugsbeträgen aus Rechnungen von Lieferanten der a.i.s. AG
aha das Land Hessen, kann es seine Forderung vergessen ?
Wann geht es hier mal wieder weiter ???
Wenn man einmal annimmt, daß die Höhe der benannten Umsatzsteuer 19 % wäre, so würde sich es um eine Rechnungshöhe von knapp 40 Mio. € etwa drehen.
Die bisher festgestellten knapp 47 T€ sind ja Kindergarten dagegen.
Wenn man nun spaßenshalber nur diese Tatsache mal bewertet, was natürlich rein hypothetisch erfolgt,
so käme man nach Riese & Adam auf naja ca. 5 Euronen / Schein.
Mal sehen was uns erwarten wird wenn dann im bundesanzeiger die letzten Bilanzen offenbart werden, so wie im Insolvenzplan vorgesehen.
Hoffen wir mal, daß es bald soweit ist, es wird und bleibt spannend.
Wurde die Insolvenzeröffnung eigentlich mit dem Grund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit begründet ?
Nur mal so dahingedacht ohne weiter nach zu denken.
Meine subjektive Sicht, kurzsichtig und oberflächlich.
Diskussion erwünscht.
voriges Jahr hatte doch Frankreichs Präsident Makrone die EUROPÄISCHE KONFÖRDERRATION ausgerufen.
Und wir können ihr gleich Leben einhauchen, finde ich total spannend und macht mich auch etwas stolz.
Auf gutes Gelingen ( noch einen kühlen Wodka )
15.12.2023 | 16:31
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PTA-HV: a.i.s. AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
DJ PTA-HV: a.i.s. AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Berlin (pta/15.12.2023/16:00) - a.i.s AG, Köln
Amtsgericht Köln, HRB 54625 ISIN: DE0006492903 / WKN: 649290
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der a.i.s. AG mit Sitz in Köln (nachfolgend auch nur die " Gesellschaft") hiermit zu der am Dienstag, den 23. Januar 2024, um 10:30 Uhr, im Wasserturm Hotel Cologne, Kaygasse 2, 50676 Köln, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge
WKN / ISIN 649290 / DE0006492903
Gattung Aktie
Branche Versorgung
Land Deutschland
IR-Website www.ais-ag.eu/
Index-Zugehörigkeit CDAX (Performance) mehr »
Aktienanzahl 8,0 Mio (18.08.2022)
Marktkapitalisierung 32,0 Tsd €
Streubesitz 91,79%
ARIVA.DE Börsen-Geflüster
Erkennt man schon daran, dass die Webseite nicht rechtskonform ist. Z.B. finde ich keine Datenschutzerklärung gem. DS-GVO..
Die damit verbundene Schrupfung der Aktien auf ein gutes Viertel des bisherigen Bestandes ist zwar schmerzhaft für den Altaktionär, aber tausend mal besser als ein Totalverlust.
Die letzte, mir bekannte, Fortführung aus der Insolvenz betraf die damalige mühl AG. Soweit ich mich erinnern kann hatte zu diesem Erfolg auch eine gewisse Fa. Scherzer und Co. aus Köln beigetragen.
Selbige ist auch bei Arcandor AG mit von der Partie wo man derzeit wohl noch nach Investoren für dieses Vorhaben sucht. Ob die Sache ebenfalls von Erfolg gekrönt wird bleibt abzuwarten und ist spannend.
Frei nach Toyota mit dem Spruch " nix ist unmöglich " aber leider sehr, sehr selten bei den Pennys....
möchte ich einmal die a.i.s. AG in 2024 einordnen.
Solche Dinge zu beobachten tut nicht weh, aber sich finanziell zu beteiligen kann Totalverlust bedeuten in den allermeisten Fällen. Man kann es mit der berühmten Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen vergleichen. Ist sogar noch schlimmer denn die kostet ja nix außer Zeit...muß jeder selber wissen.
Da werden die Aktien der Altaktionäre ersatzlos gestrichen und die Gesellschaft schuldenfrei fortgeführt.
Da kommt Freude auf !
Zum Glück für Uns Investierten hier bei AIS AG behalten wir 26,5% unseres Bestandes und partifizieren sehr wahrscheinlich ( wenn die Zahlung erfolgt ) an der Einlage von angekündigten 12 Mio. €.
Hier meine freiheitlichsten Grüße an die außerordentliche Hauptversammlung welche heute 10.30 Uhr in Köln beginnt.
24.01.2024 | 17:31
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PTA-News: a.i.s. AG: Corporate News - Entscheidungen der außerordentlichen HV vom 23.01.2024
DJ PTA-News: a.i.s. AG: Corporate News - Entscheidungen der außerordentlichen HV vom 23.01.2024
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Berlin (pta/24.01.2024/17:00) - Am 23.01.2024 hat die außerordentliche Hauptversammlung der a.i.s. AG (nachfolgend " Gesellschaft") stattgefunden. Die Hauptversammlung hat zum einen beschlossen, die Gesellschaft nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 30. Januar 2023 (welches im Jahr 2015 eingeleitet worden war) fortzusetzen. Zudem hat die Hauptversammlung den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) beschlossen. Die Firma der Gesellschaft würde nach dem Formwechsel "AIS Energy Environment SAS & KGaA" lauten.
Persönlich haftende Gesellschafter der AIS Energy Environment SAS & KGaA werden gem. der Beschlussfassung der Hauptversammlung die
* L'INDUSTRIELLE FRANCO-ALLEMANDE (IFA/UCPMI) SAS ("IFA"), mit Sitz in Paris
und die
* BRG OPERA FINANCE SAS ("BRG") mit Sitz in Paris.
Die Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der KGaA hat folgenden Hintergrund:
Im Jahr 2015 wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet, das am 30. Januar 2023 aufgehoben wurde (s.o.). Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens war möglich, weil die IFA sich im Rahmen des Insolvenzplans über das Vermögen der Gesellschaft (" Insolvenzplan") verpflichtet hat, EUR 159.500 an den vormaligen Insolvenzverwalter für den Erwerb von 73,50 % der Aktien an der Gesellschaft zu zahlen.
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