Wechsel von privater zur gesetzlichen Krankenkasse
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.04.02 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 14.04.02 17:47 | von: speku | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 15.04.02 09:25 | von: mod | Leser gesamt: | 2.343 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
brauche dringend Hilfe.
Welche Bedingungen werden von gesetzlicher Krankenkasse gestellt bei Geringverdienern.
und Links zu Infos.
Danke.
Welche Bedingungen werden von gesetzlicher Krankenkasse gestellt bei Geringverdienern.
und Links zu Infos.
Danke.
Lass dich irgendwo anstellen, dann kommste automatisch in die gesetzliche Krankenkasse rein.
Grüße Reiny
Grüße Reiny
sonst bisste ein geringfügig Beschäftigter STd iss egal ich würde eher mal auf ein richtiges Saler tippen sonst werden die GKV´s wohl sauer musst ja nurn Monat "rabotten"
blaubärgrüsse
blaubärgrüsse
war bisher privat, kann nur wechseln in gesetzliche bei anstellung(>325)vor 55 Lebensjahr. hat anstellung aufgenommen für 350 Euro/monat und DAK fragt jetzt nach Wochenarbeitszeit. Wieviel Stunden pro Woche muss mindestens gearbeitet werden für aufnahme in gesetzliche ???
rechtlicher Prüfung nach §7 Abs.1 SGB V ???
habe ich mir durchgelesen - werde aber nicht ganu schlau daraus ??
habe ich mir durchgelesen - werde aber nicht ganu schlau daraus ??
§ 7 SGB V nennt und definiert:
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§ 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. die Beschäftigung regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, daß die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 325 Euro im Monat übersteigt.
(2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, sobald die Voraussetzungen des Absatzes 1 entfallen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit anstelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.
(4) aufgehoben
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§ 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. die Beschäftigung regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, daß die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 325 Euro im Monat übersteigt.
(2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, sobald die Voraussetzungen des Absatzes 1 entfallen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit anstelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.
(4) aufgehoben
pflichtbeiträge zahlen, ansonsten übernehmen sie dich nicht oder ist die Regelung anders??
@mod - kannst du mal noch den LInk rein stellen !!!
danke !!!!
@mod - kannst du mal noch den LInk rein stellen !!!
danke !!!!
auch, ein Bekannter sagte mir neuerdings wären
2 Jahre fest angestellt notwendig um dauerhaft
im Rentenalter dabei zu sein. Ist da was dran?
Löpi
2 Jahre fest angestellt notwendig um dauerhaft
im Rentenalter dabei zu sein. Ist da was dran?
Löpi
http://www.bfa-berlin.de/ger/ger_versicherung.2/...3_630markjobs.html
http://www.spima.de/Hilfe/geringverdiener.htm
anscheinend etwas schwierig zu finden
http://www.spima.de/Hilfe/geringverdiener.htm
anscheinend etwas schwierig zu finden