Was genau ist eigentlich Falschberatung? Quo ...


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Neuester Beitrag: 01.02.13 16:07
Eröffnet am:01.02.13 15:35von: Marc AurelAnzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:01.02.13 16:07von: Marc AurelLeser gesamt:573
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4 Postings, 4927 Tage Marc AurelWas genau ist eigentlich Falschberatung? Quo ...

 
  
    #1
01.02.13 15:35
2982680  

4 Postings, 4927 Tage Marc AurelFalschberatung vs. eigenverantwortliches Fehlinvet

 
  
    #2
01.02.13 16:07

Was eine Falschberatung ist, hat der BGH ja bereits im Jahr 1993 im Bond-Urteil festgestellt. Die Beratung muss "anleger und objektgerecht" sein: Das empfohlene Produkt muss bez. Kenntnisstand, Risikobereitschaft und Anlagziel zum Anleger passen und dann muss der Anleger auch noch über alle Risiken und wesentlichen Eigenschaften aufgeklärt werden ( http://bankrecht-rechtsanwalt.com/...h-bank-kann-rechtsanwalt-helfen/ ). Ich denke die zentrale Frage bei der ganzen Geschichte ist eher, wie kann es der Gesetzgeber schaffen, dass auf der einen Seite Anleger eine Falschberatung einfacher nachweisen können und sich auf der anderen Seite Finanzdienstleister gegen falsche Vorwürfe besser verteidigen können. Die Dokumentatiionspflichten sind sicher ein erster Ansatz. Nur leider interessieren sich die meisten Anleger in der Praxis in keiner Weise für die Dokumentation und unterschreiben blind so gut wie alles. Das erinnert mich ein bisschen an die AGB im Internet, die vermutlich auch noch nie jemand ganz gelesen hat und die trotzdem jeden Tag tausendfach bestätigt werden. Wird nichts dokumentiert, so kann sich aber der Anlageberater nicht gegen falsche Vorwürfe absichern. Nun kann man schlecht den Anleger dazu verpflichten sich das Prokoll vor der Unterschrift genau durchzulesen. Vielleicht ist eine Honorarberatung da wirklich der richtige Weg...

 

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