Was faellt unter Spesen in Verbindung mit Aktienhandel (Speku-Steuer)?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 28.11.99 17:01 | ||||
Eröffnet am: | 27.11.99 21:09 | von: blub | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 28.11.99 17:01 | von: schaumerma. | Leser gesamt: | 1.266 |
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Was genau faellt alles unter "Spesen"?
Auch Ausgaben die ich dazu verwende mich ueber aktuelle Kurse zu informieren?
hailwood: Re: Was faellt unter Spesen in Verbindung mit Aktienhandel (Speku-Steuer)?
28.11.99 05:30
ansonsten nur die kosten der anschaffung und des verkaufs (spesen bank und makler) und depotgebuehren.
ausserdem: es gibt keine spekulationsteuer. kursgewinne unterliegen der einkommensteuer mit der ausnahmeregelung, dass sie bei realisierung nach einem jahr steuerfrei sind und nur mit verlusten der gleichen gattung (salopp: kursverlusten) verrechnet werden koennen; also: kursverluste/gewinne in diesem zeitraum aufrechnen. dividenden dagegen werden nicht mit diesen verlusten/gewinnen verrechnet.
ist doch alles ganz simpel, oder?
es gibt, auch durch die presse, eigentlich keine richtige klarstellung, weil die halt auch nur abschreiben. TIPP: investiert doch einfach einmal 2-300 mark, geht eine steuererklaerung oder euer depot mit einem steuerberater durch, und nach einer stunde ist alles klar.
wer genaueres ueber die durchschnittsberechnung wissen will, sollte sich das urteil vom bfh in "der betrieb" anschauen (DB, Heft 33, 19.8.94, Seite 1644ff. dort sind auch zwei beispiele. ich musste es mit meinem kleinaktionaer-iq dreimal durchlesen, aber dann ist der groschen gefallen.