WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?
Seite 84 von 112 Neuester Beitrag: 27.10.21 12:57 | ||||
Eröffnet am: | 16.12.10 16:00 | von: TrafficBROK. | Anzahl Beiträge: | 3.775 |
Neuester Beitrag: | 27.10.21 12:57 | von: Flipso | Leser gesamt: | 307.981 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 7 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 81 | 82 | 83 | | 85 | 86 | 87 | ... 112 > |
Anschrift neu:
Poppenbüttler Hauptstr.3 in 22399 Hamburg
Eine bekannte Anschrift... ;-)
Hier Näheres:
http://177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-1.html
Demnach dürfte bald wirklich Schluss sein, denke ich.
Könnte es ggfls. mit dem Taxierungsspielraum auf Grund der Ordergrößen nach der Handelsordnung der Börse zusammen hängen ?
http://www.ariva.de/...igungs_ag_st-aktie/times_and_sales?boerse_id=0
Der Ansatz:
"Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt und alle Gläubiger im Insolvenzverfahren befriedigt wurden."
Alternative Auffassungen werden unter dem Urteil ausgeräumt und sind damit obsolet. Siehe dort.
Die Übertragung auf eine AG:
"aa) Für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der Bundesgerichtshof
zum alten Konkursrecht bereits entschieden, dass eine Fortsetzung
der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens
nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom
25. Oktober 2002 - V ZR 243/01, WM 2004, 382, 386). Für § 60 Abs. 1 Nr. 4
GmbHG gilt nichts anderes. "
Quod erat demonstrandum.
Scheint, dass der werte Herr Marzischewski hier nicht im Thema ist. NmM nach BGH-Urteil..
Aus welchen Gründen wollen diese Leute Geld verbrennen, wenn rechtlich KEINE Möglichkeit besteht, die AG irgendwie fortzusetzen ?
Schwer zu verstehen.
In der Agenda steht nix von Fortführung der AG. Wohl aus gutem Grund. ;-)
...dass dem zur bereits beantragten Löschung der AG aus dem Handelsregister in 2012 eingereichte Wderspruch damals stattgegegeben wurde. da offensichtlich noch Vermögensgegenstände oder Forderungen verspätet aufgetaucht sind und somit eine Nachtragsabwicklung erforderlich wurde.
Dafür muss ein Abwickler bestellt werden.
https://dejure.org/gesetze/AktG/265.html
Sobald der Rest abgewickelt wurde, dürfte dann mit der AG endgültig Finito sein. Siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/AktG/273.html
(1) Ist die Abwicklung beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluß der Abwicklung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Gesellschaft ist zu löschen.
Sodele...
Warte es doch einfach ab. ;-)
Und die riesigen steuerlichen Verlustvorträge der WKM AG, die kann ja jetzt wohl auch niemand mehr nutzen.
Bin mal gespannt, was der Abwickler da noch abwickeln will.
Lustig wird es in jedem Fall.
Ich kann keinen finden.
Kaum geht das ASK runter, zieht sich auch das BID zurück ? 1+1=2, sag ich nur. ;-)
Bin mal gespannt, was am Mittwoch bei der ao HV raus kommt.
Da sind Zauberer gefordert, ala Harry Potter.
"Im Juli 2016 hat die Gesellschaft neues Vermögen in Form einer Unternehmensbeteiligung erworben. " Also NACH dem Schlusstermin des Insolvenzverfahrens und des Antrags auf Löschung der AG, würde ich mal sagen.
Es scheint. als ob hier versucht wird, die Gesetze auszuhebeln.Die Info täte ich erst einmal mit besonderer Vorsicht genießen.
Nicht, dass hier nun der Handel unterbrochen wird, weil die rechtliche Situation prekär ist. Das könnte im worst case erneut bis zum BGH gehen... ;-)