Vollgas in den Untergang
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 13.05.21 23:58 | ||||
Eröffnet am: | 25.04.21 19:10 | von: ariv2017 | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 13.05.21 23:58 | von: bigfreddy | Leser gesamt: | 3.824 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
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Jetzt müssen wir befürchten das demnächst gemeinsame Schulden gemacht werden. Wollt Ihr wirklich für die Südländer Europas bürgen. Merkt denn niemand das ein Ausfall des Schuldners zur Konsequenz hat das wir blechen müssen. Ich bin mir sicher das dies nicht der Freundschaft der europäischen Völker dient, denn das produziert in so einem Fall Hass.
https://www.welt.de/wirtschaft/article230566853/...on-oder-nicht.html
https://de.wikipedia.org/wiki/...3%A4nder_nach_Verm%C3%B6gen_pro_Kopf
Die Verstrickung mit Finanzadressen und Korruption ist in Europa zum Dauerproblem geworden.
Black Rock und auch die Mafia verdienen allesamt sehr gut an Europa!
Deswegen weden die Politiker getrieben, damit auch künftig daran verdient werden kann.
Jeder weiß es - an Verträge hält sich niemand mehr. Das Recht wird in Europa außer Kraft gesetzt!
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Und Merkels Ignoranz von Dublin II, das dürfte ja auch ohne dein Elaborat bekannt sein.