Versteuerung der Einbuchung der Kraft Aktie
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.10.12 19:58 | ||||
Eröffnet am: | 11.10.12 19:00 | von: Efritz | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 23.10.12 19:58 | von: Paul Wolff | Leser gesamt: | 17.423 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
Bewertet mit: | ||||
Hallo,
hat jemand hier auch die zugefügten Kraft Aktien zu Mondelez versteuern müssen. Mir wurde die Kapitalertragssteuer für den vollen Wert abgezogen.
Da der Kurs von Mondelez mit diesem Betrag abgestuft wurde, kann es doch nicht angehen, dass der ausgeglichene Betrag der Kraft Aktien zu versteuern ist.
Ist schon unlogisch, da ja die Firmen geteilt wurden und daher der Wert von Mondelez abgewertet wurde. für den Minderwert erhielt man Kraft Aktien zum Ausgleich. Es entstand deshalb keinerlei Gewinn und wird auch in zukunft nicht ausgegelichen, da ja das neue Unternehmen Mondelez nicht mehr den vorherigen Wert von Kraft-Foods darstellt. Mein Finanzamt ist übrigens auch meiner Meinung, dass hier keine Abgeltungssteuer fällig sein darf.
bitte um Nachsicht, falls ich mich im Forum noch nicht richtig verhalte, bin darin nicht geübt... Habe das gleiche Problem mit der Versteuerung. Meine Bank hat, noch bevor mir die Kursdaten und Bedingungen mitgeteilt wurden, die Einbuchung der Kraft Foods Group Inc als sonstige Erträge deklariert und somit Kapitalertragssteuer erhoben. Ich werde Einspruch erheben. Vielleicht können die Verweise bei der Argumentation helfen.
Oli 59: Auch dieses Argument kann zumindest für mich nicht stimmen, da die Kraft-Aktien 2007 gekauft wurden und somit sowieso keiner Versteuerung unterliegen
Hallo, auch ich bin ein "Opfer" der Kapitalertragssteuer bei der Kraft/Mondelez-Umwandlung. Wie kann es sein, dass meine Bank mir die Steuer kommentarlos abbucht ohne dass mir das vorher angekündigt wird, bzw. mir die Möglichkeit gegeben wird die Kraft-Aktien vor der Umwandlung zu verkaufen? Ich habe die Kraft-Aktien (vormals zu Philip Morris gehörend) seit 20 Jahren im Depot. Eine etwaige Gewinnversteuerung ist schon deshalb ausgeschlossen. Kann an dieser Stelle nicht mal ein professioneller Steuerfachmann-Kommentar erfolgen - mit Hinweis, wie man sich die Steuer ggf. wieder zurückholen bzw. verrechnen lassen kann? Franz
Das tolle bei der Geschichte ist ja, dass beim Verkauf der Kraft-Aktie nochmals die volle Steuer zu entrichten ist, da die Einbuchung zum 3.10,2012 mit 0 € erfolgte. Auch ich wäre dringend interessiert hier etwas von einem Fachmann zu erfahren.
nach der Besteuerung der Kraft Foods Group Aktien habe ich bei meiner Bank Einspruch eingelegt.
Antwort der Bank: Die Gesellschaft hat für die Kraft Foods Inc einen Umtausch in die Mondelez Intl. vorgenommen.
Dabei wurden die ursprünglichen Anschaffungsdaten (Kaufdatum, Anschaff.wert) auf die neue Aktie übernommen .....
....geichzeitig wurde ein spin-off in die Aktie Kraft Foods Grp. ISIN.... vorgenommen. Diese neuen Aktien gelten als zum
Einbuchungstag neu angeschafft. Dies ist im BMF-Schreiben vom 22.12.2009 Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Randziffer 113 + 114
geregelt. Der Wert der neuen Aktien am Einbuchungstag ist dabei als Sachausschüttung zu behandeln und daher steuerpflichtig.
Gleichzeitig ist dies der Anschaffungswert der neuen Aktien. Damit wird bei einem Verkauf nur die Differenz zwischen dem erzielten
Verkaufserlös und steuerlichen Einstandswert steuerpflichtig.
Dieser Einbuchungswert wird im bankenübergreifenden Informationssystem WM-Daten oder seitens der Lagerstelle veröffentlicht.
Wird kein Kurswert veröffentlicht, wird ein Wert von 0,00€ angenommen. Damit ist auch festgelegt, daß (zunächst) eine Besteuerung
in Höhe von 0,00€ stattfindet. Bei einem Verkauf würde dann der gesamte Verkaufserlös besteuert, da der Wert keine Anschaffungs-
kosten hatte, der Erlös also vollständig als Kursgewinn zählt.
Damit ist bei beiden Vorgängen grundsätzlich der gesamte Veräußerungswert der eingebuchten Aktien steuerpflichtig. bei dem zweiten
Vorgang wird die Einbuchung nicht besteuert, dafür der gesamte Veräußerungserlös.......
Der steuerliche Einstandskurs beträgt 33,98 € pro eingebuchter Aktie, multipliziert mit der Stückzahl ergibt den steuerpfl. Kapitalertrag.....
Also, werden wir irgendwann beim Verkauf nochmal zur Kasse gebeten.