Verhalten nach Unfall


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 16.03.06 17:45
Eröffnet am:15.03.06 07:33von: fliegerassAnzahl Beiträge:10
Neuester Beitrag:16.03.06 17:45von: fliegerassLeser gesamt:2.110
Forum:Talk Leser heute:2
Bewertet mit:


 

25 Postings, 6836 Tage fliegerassVerhalten nach Unfall

 
  
    #1
15.03.06 07:33
Moin zusammen,

jede Nacht wurde ich unfreiwillig an einem Autounfall beteiltigt. Die gute Nachricht: Nur Blechschaden.
Ein vorrausfahrendes Fahrzeug ist gegen die Leitblanke gekracht und ich kam auf der linken Spur mit ordenlichem Tempo an. Konnte kaum noch ausweichen, sodass mein Auto seitlich (hinten) mit dem anderen kollidierte.

Was meint ihr... Soll ich mein Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen und dann mit der Werkstatt selber abrechnen ?
Hat einer Erfahrungen ?

Der Wagen ist erst 2 Jahre alt (3er BMW) und ich möchte den Schaden so gut wie möglich (für mich natürlich) abwickeln.

fliegerass  

9095 Postings, 8723 Tage BoersiatorGutachter

 
  
    #2
15.03.06 07:54
bestellen, bzw. Versicherung melden.
Ich hoffe, die Polizeit war vor Ort und hatte den Schaden aufgenommen!  

25 Postings, 6836 Tage fliegerassJa, Polizei war da

 
  
    #3
15.03.06 07:57
und hat alles aufgenommen. Ich denke auch, dass ich erst mal ein Gutachten machen lasse, bevor ich die Werkstatt aufsuche.

danke,

fliegerass  

8584 Postings, 8629 Tage RheumaxWo treibt der sich blos rum?

 
  
    #4
1
15.03.06 08:13
"jede Nacht wurde ich unfreiwillig an einem Autounfall beteiltigt."

Da würde ich dann doch lieber ins Bett gehen..Tz...  

4559 Postings, 6990 Tage ShortkillerGutachter bestellt normalerweise die Versicherung

 
  
    #5
15.03.06 08:14
Nachts auf der Autobahn links - da wird dir ab Tempo 130 eine gewisse Mitschuld gegeben. Glaube ich ...
Beste Grüße vom Shortkiller  

4112 Postings, 8852 Tage Rexinigutachten kannst du immer selber machen lassen

 
  
    #6
15.03.06 08:18
und dan am besten gleich zum anwalt. nachdem du aber selber schuld bist und den schaden deine vollkasko zahlen muß weis ich nicht ob es ein eigenes gutachten bringt.  

4559 Postings, 6990 Tage ShortkillerAchso ...

 
  
    #7
15.03.06 08:30
"... und dann mit der Werkstatt selber abrechnen ?" Also ohne Versicherung willst du regulieren. Also die Versicherungen können den Schaden regulieren und du kannst dann entscheiden ob du das Geld zurückzahlst oder lieber im nächsten Jahr hochgestuft werden möchtest. In deinen Unterlagen sollte ein Hinweis zu finden sein, bis zu welcher Schadenshöhe du mit einer eigenen Regulierung ohne Versicherung finanziell besser dastehst. Ist bei mir jedenfalls so ...

Beste Grüße vom Shortkiller  

23076 Postings, 6924 Tage scholle19Moin Fliegerass!

 
  
    #8
15.03.06 09:08
Also erst mal wäre sehr interessant zu wissen, wie kaputt das Auto wirklich ist. Würde das auf jeden Fall mal in die Werkstatt bringen und schätzen (nur schätzen, keinen KVA) lassen, wie hoch der Schaden ist. Sollte der größer als 2500,00 sein würde ich einen Gutachter deiner Wahl einschalten. (Übernimmt bei Haftpflichtschäden die gegnerische Versicherung). Des weiteren würde ich, sobald die Versicherung dir eine Teilschuld ankreiden will, meinen Rechtsanwalt einschalten. (Übernimmt ebenfalls bei Haftplichtschäden die gegnerische Versicherung).
Sobald die Deckungszusage der gegnerischen Versicherung da ist, Auto reparieren lassen und Abtretungserklärung unterschreiben. Solltest du keinen Mietwagen für die Zeit brauchen, kannst du noch Nutzungsentschädigung für den Reparaturzeitraum geltend machen. Des weiteren die pauschalen Nebenkosten von EUR 50,00 sowie die Wertminderung (steht im Gutachten) nicht vergessen!
Bei weiteren Fragen, einfach posten!
Gruß
Scholle19 (Versicherungsfuzzi)  

25 Postings, 6836 Tage fliegerassBin zurück

 
  
    #9
15.03.06 17:15
Danke Jungs, @scholle19 komme vielleicht später auf den Angebot zurück.

Stand der Dinge:
1. Besuch beim Hausarzt, da es sich um einen Wegeunfall (Weg zur Arbeit) handelt, wollte ich mich vom Arzt checken lassen. Dieser hat eine Brellung, Zerrung in der Schulter festgestellt (kommt vom Gurt).

2. Da die Berufsgenossenschaft die Sache betreut (oder auch bezahlt) wollte der Arzt unbedingt eine zweite Meinung (Chirug). Also ab zum Röngen - Nix gebrochen/abgesplittert.

3. Nun ab zum Gutachter meines Vertrauens (nach dem Gespräch mit meinem Versicherungsfuzzi). Dieser hat den Schaden aufgenommen - Morgen kommt das fertige Gutachten.

4. Am Nachmittag ab zum Anwalt. Da man seine Geschwindigkeit immer so anpassen muss, dass man vor Hinternissen anhalten kann ... kann es sein das ich eine Teilschuld bekomme (Höchstens aber 30 %). Zum schmunzeln: Beim Rausgehen fragte er mich ob ich eine Brille in der Hektik verloren hätte oder mein edler Laptop vom Rücksitz geflogen ist ...
Jetzt wird erst mal einen Anspruch angemeldet und der Unfallbericht angefordert - dann sehen wir weiter. Schaden lasse ich vielleicht am Freitag reparieren - oder ich warte wirklich auf die Deckungszusage.
Scheiße - die Kiste ist gerade mal 2 Jahre und 1 Monat alt !!!


Fortsetzung folgt

 

25 Postings, 6836 Tage fliegerassGutachten liegt vor

 
  
    #10
16.03.06 17:45
also laut Gutachten:

Reparaturkosten: 6.870 ,- (inkl.MwST)

Wertminderung: 950 ,-

plus 7 Tage Nutzungsausfall 59 Euro/Tag

Mein lieber Scholli, da wird ja einiges fällig.


Was meint ihr ? mit Hinblick auf eine Teilschuld (evt. 30%) soll ich schon reparieren lassen ?
Ich hätte noch nen Kumpel, der die Reparatur (ohne Ersatzteile) vielleicht für nen tausender macht. Möglicher Überschuss ca. 2000 Euro (ohne MwST, die ja dann nicht ausgezahlt wird)

oder so lange Fahren bis die Schuldfrage geklärt ist und dann in die Vollen geifen ?

fliegerass  

   Antwort einfügen - nach oben