Verfassungsgericht


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Neuester Beitrag: 25.04.21 03:47
Eröffnet am:07.02.14 10:32von: niniveAnzahl Beiträge:34
Neuester Beitrag:25.04.21 03:47von: Christinahyvh.Leser gesamt:3.720
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2157 Postings, 5462 Tage ninive25 - Weckmann

 
  
    #26
03.08.19 14:07
Drei entscheidende Aussagen in dem Post:
Bisher  ist das Verfassungsgericht dem EuGH immer gefolgt - blamieren wegen fragwürdiger Entscheidungen - Gefahren des Kaufprogramms nicht konkret genug.

Meine Ansicht, und damit stehe ich bei weitem nicht allein:
Konkreter als sie sind können die Gefahren gar nicht sein, da die Gefahren schon zur Realität geworden ist - Zinsverlust, Altersarmut etc etc etc.
Ob der Realität gewordenen Gefahr kann von fragwürdigen Entscheidungen keine Rede sein, und Blamagen oder nicht dürfen in der Rechtsprechung ohnehin keine Rolle spielen.

Ich gehe allerdings mit dem Posting insofern konform, als dass eine Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durchaus nicht unwahrscheinlich ist - aber mit Rechtsprechung hat das dann, wie so vieles andere hier in Deutschland, nichts mehr zu tuen.

Man hat schlicht Angst vor den Konsequenzen. Aber die hätte m.E. nicht das nach Recht und Gesetz urteilende Gericht zu vertreten, sondern völlig verantwortungslose Politiker und Notenbänker. Und überhaupt: Die Konsequenzen kommen ohnehin auf den Tisch. Sie sind heute 2,6 Billionen EUR schwerer als vor dem Anleihekaufprogramm zu Beginn dieses Threads vor 5 Jahren. Und ein weiteres Weckducken des Verfassungsgerichtes macht diese Summe nur noch größer - verhindert aber nicht, das die Rechnung eines Tages kommt.

Aber aus Anlagegesichtspunkten ist das Wissen um den Zeitpunkt der Rechnung natürlich essentiell.  

21046 Postings, 4173 Tage WeckmannZinsverluste: Ok, es gibt kaum noch Zinsen -

 
  
    #27
3
03.08.19 14:30
jedenfalls nicht auf dem Sparbuch. Die EU-Bürger haben gegenüber der EZB, EU oder gegenüber ihrem Staat aber keinen Anspruch auf einen Mindestzinssatz auf irgendwelchen Guthaben. Es gibt aber durchaus noch Zinsen in Höhe von 2, 3 oder noch mehr %. Aber normalerweise halt nicht auf einem Sparbuch.
Altersarmut - Was hat die EZB damit zu tun?
Blamagen durch Gerichte: Welches Gericht spricht schon wissentlich Urteile, die juristisch nicht haltbar sind? Das ist wäre schon Rechtsbeugung. Der EuGH hat ja entschieden: Die Anleihekäufe sind EU-rechtskonform.

Gerichtspräsident Voßkuhle spricht es aus : "Können wir das juristisch einfangen?“.  

21046 Postings, 4173 Tage WeckmannDie Verfassungsbeschwerden gegen das OMT-Programm

 
  
    #28
2
03.08.19 15:15
sowie das Organstreitverfahren der BT-Fraktion der Linken wurden ja 2016: zurückgewiesen (teilweise bereits unzulässig, ansonsten unbegründet):  https://www.bundesverfassungsgericht.de/...gen/DE/2016/bvg16-034.html ; das Urteil dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20160621_2bvr272813.html  

21046 Postings, 4173 Tage WeckmannVerfassungsbeschwerden gegen die Bankenunion

 
  
    #29
2
03.08.19 15:28
hat das BVerfG zurückgewiesen, ohne die Sache gar dem EuGH vorzulegen. Bedenken gegen die Bankenunion waren also europarechtlich nicht wesentlich, verfassungsrechtlich ebenfalls nicht.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...3DAD4AFF44F735885.1_cid361 ;
das Urteil dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20190730_2bvr168514.html  

2157 Postings, 5462 Tage niniveWeckmann 28 + 29

 
  
    #30
1
03.08.19 16:24
Bankenunion + Organstreitverfahren der Bundestagsfraktion Der Linken: überhaupt gar keine Diskussion, Zustimmung.

Der EuGH das Anleiheprogramm mit EU Recht konform - auch richtig, aber: das war natürlich politisch motivierte Rechtsbeugung, jeder weiß, daß es so ist, und wird ja auch ganz offen ausgesprochen - siehe der Link von Halver in Post 24.

Kein Mensch hat einen Rechtsanspruch auf einen Zins, aber das ist, und da gehen wir auseinander, auch gar nicht die Frage. Die Frage ist, ob die EZB Politik die Ursache war und ist für Zinsverluste. Und die Antwort ist ein klares Jawohl. Und natürlich ist das ursächlich für Altersarmut, da Lebensversicherungen, ausbleibende Zinsen nicht nur auf Spareinlagen, sondern auch auf Staatsanleihen, die Alterssicherung abgeschafft hat. Ursache EZB - Wirkung Verarmung insbesondere der Deutschen. Das ist Fakt.

Und die Frage ist, ob das mit dem Grundgesetz kompatibel ist. Es kann ja durchaus sein, das Europaecht nicht mit dem Grundgesetz kompatibel ist.  

Mich wundert halt nur, egal wie wahrscheinlich eine Ablehnung ist, daß dies im Diskurs keine Rolle spielt, denn passiert es - oder es werden wirkliche Hürden aufgebaut - sind die Folgen eines ungeordneten Brexit ein Kindergeburtstag gegen die Folgen des Urteils. Aber nochmals:
Die Situation wird immer schlimmer - je länger man sich um den Stopp dieses Wahnsinns herumdrückt.  

21046 Postings, 4173 Tage WeckmannBeim Link in #24 erscheint bei mir nur "Seite

 
  
    #31
3
03.08.19 17:22
nicht gefunden." Wenn das aber der Halver ist, an den ich jetzt denke, ist das sowieso ziemlich unerheblich was der sagt, weil er kein Jurist ist, erst recht kein Verfassungsrechtler.

Übrigens: Anstatt immer nur auf Anlagen mit Zinsen zu gucken, sollte der Horizont mal auf Aktien ausgeweitet werden. Langfristig gesehen war deren Rendite besser als die von Zinsanlagen. Da ist das Ausland den Deutschen oft einiges voraus. Und die gesetzlichen Renten sind dieses Jahr z.B. kräftig gestiegen.

Da stimme ich ja auch zu, dass (u.a.) die EZB für die niedrigen Zinsen auf Guthaben verantwortlich ist. Der EuGH hat die Anleihenkäufe für zulässig erklärt. Denn es findet ja keine direkte Staatsfinanzierung statt. Das wäre in der Tat unzulässig. Da bleiben dem BVerfG nicht mehr viele Möglichkeiten. Es wird sich vermutlich u.a. natürlich mit der Höhe der Anleihenkäufe auseinandersetzen, wieder mit der demokratischen Legitimation der EZB-Entscheidungen einerseits und Unabhängigkeit der EZB andererseits und ihrem deutschen Vetreter, mit der Verfassungsidentität wie bereits in den anderen Urteilen zuvor auch, etc. Und letztlich wird da m.E. rauskommen, dass auch hier das BVerfG keine durchgreifenden Bedenken haben wird, es die Verfassungsbeschwerden also abweisen wird (ggf. mit Einschränkungen).  

2157 Postings, 5462 Tage niniveWeckmann 31

 
  
    #32
04.08.19 13:47
Wieder sehr interessant was Du schreibst:
"Denn es findet ja keine direkte Staatsfinanzierung statt. Das wäre in der Tat unzulässig".

Zwei Kommentare dazu:
1. Genau darauf zielte das Interview von Halver ab. Er sprach von der Perfektionierung der Staatenfinanzierung durch Frau Lagarde wie vom Selbstverständlichsten der Welt. Und da ist es sehr relevant, daß diese Aussage von einem Banker und eben nicht von einem Juristen kam!

2. Du sprichst von direkter Staatenfinanzierung und räumst ein, daß die unzulässig wäre. Wird in den Statuten der EZB zwischen direkter und indirekter Staatenfinanzierung unterschieden - die eine ist erlaubt, die andere nicht? Ich weiß das nicht!

Fakt ist, und das kristallisiert sich in unserer Diskussion klar heraus:
Das Agieren der EZB hat Deutschen massive geschadet und tut es weiterhin.
Das Agieren der EZB ist Staatenfinanzierung - direkt oder indirekt mal außen vor gelassen - von einem Banker wie ganz selbstverständlich bestätigt. Sollte zur indirekten Finanzierung keine explizite Erlaubnis erteilt worden sein, muß das Bundeverfassungsgericht die Praxis ablehnen.

Und dabei spielt das (dumme, auch da gebe ich Dir völlig recht!) Anlegerverhalten der Deutschen keine Rolle.







 

21046 Postings, 4173 Tage Weckmann2. Ich fang mal mit dem 2. Punkt an. Relevant für

 
  
    #33
2
04.08.19 17:12
Frage der Zulässigkeit von Staatsanleihenkäufen durch die EZB ist der Art. 123 AEUV. Danach ist u.a. der "unmittelbare Erwerb" von solchen Schuldtiteln durch die EZB verboten . Sie darf solche also nicht direkt von den Staaten erwerben. Gekauft hat die EZB die Staatsanleihen ja nur von Banken (oder anderen privaten Verkäufern) auf dem Sekundärmarkt. Ob so ein mittelbarer Erwerb zulässig ist, ist wohl Auslegungssache. In einem Umkehrschluss kann man ja sagen, dass der mittelbare Erwerb von Staatsanleihen zulässig ist. Und der EuGH hat dies in einem Umkehrschluss halt so ausgelegt, dass so ein indirekter Erwerb zulässig ist. Wesentlich war aber insbesondere, dass sich die EZB auch sonst im Rahmen ihrer Kompetenzen bewegt habe (u.a. Deflationsbekämpfung). Dass die Staatsanleihenkäufe bei den Staaten der gekauften Staatsanleihen u.a. zu weniger Zinsaufwendungen führt, sei dabei nur ein Nebeneffekt.
Kurze Urteilserläuterung und Einschätzung zum künftigen Urteil des BVerfG durch eine dt. Jua-Prof: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...zulaessig-deflation-pspp/
u.a. Erläuterung zum Art. 123 AEUV: https://www.wiwo.de/politik/europa/...ng-loest-sich-auf/23148430.html
Art. 123 AEUV: https://dejure.org/gesetze/AEUV/123.html

Zum 1. Punkt: Das BVerfG hat dazu u.a. den Weidmann befragt (der ist wohl selber ein Kritiker der Anleihenkäufe - https://www.finanzen.net/nachricht/anleihen/...flationsgefahr-5910699 ).  

21046 Postings, 4173 Tage WeckmannVerbesserung: ...durch einen dt. Jura-Prof:

 
  
    #34
1
04.08.19 17:13

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