Verdächtige stellen sich nach Bus-Attacke!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.02.10 11:12 | ||||
Eröffnet am: | 17.02.10 17:18 | von: RockeFäller | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 18.02.10 11:12 | von: n1608 | Leser gesamt: | 3.254 |
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Mittwoch, 17. Februar 2010, 15:28 Uhr
Verdächtige stellen sich nach Bus-Attacke Zwei Männer (beide 20) haben sich vier Tagen ach einem brutalen Angriff auf einen jungen Mann in einem Hamburger Linienbus der Polizei gestellt. Sie kamen in Begleitung ihrer Rechtsanwälte auf das Präsidium. Nach den beiden Männern hatten die Beamten mit Bildern aus der Videoüberwachung gefahndet. Das 19 Jahre alte Opfer war durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt worden. Zuvor hatte sich der junge Mann über laute Musik aus einem Handy beklagt. Die Täter flüchteten im Stadtteil Bahrenfeld aus dem Bus. Die Verdächtigen verweigerten die Aussage und sollen einem Haftrichter vorgeführt werden.
lassen: "Sie kamen in Begleitung ihrer Rechtsanwälte auf das Präsidium." So,so wer bezahlt diese Rechtsanwälte denn? Mal wieder darf der gebeutelte Steuerzahler solchem Abschau über Prozesskostenhilfe unter die Arme greifen. Sauber, aber nach Ihrer schwierigen Kindheit, muss man dafür Verständnis haben...
Was fehlt, ist der selbstverständliche jur. Schutz des Opfers.
Z.B. der Winnender Amok-Shcütze war wohlsituiert, die Schweizer Schläger in München auch nicht arm.
Ich denke solche Reflexe gehen zu kurz, ausser eben es gibt da bereits Meldungen über die häuslichen Verhältnisse.
So ist es! - Daher ja "Pflicht"!
Außerdem gibt es für Minder-Bemittelte staatl. Prozess-Kostenhilfe und diese tritt bereits vor dem "möglichen" Prozess ein.
Mir scheint, das Aufblähen dieser Gesindel-Verteidigung dient vor allem der Beschäftigungs-Therapie arbeitsloser Rechtsanwälte und der Manie von gelangweilten Staasanwält/Inn/en.
Grundsätzlich ist Deine Aussage ja richtig. Aber in die Realität übertragen aus meiner Sicht völlig naiv
Vergütungsvereinbarung
Anstelle der gesetzlichen Gebühren können Mandant und Verteidiger auch eine Vergütungsvereinbarung treffen. Dies ist gerade in Strafrechtsfällen üblich. In der Regel werden im Rahmen einer solchen Vergütungsvereinbarung Pauschalvergütungen oder Zeithonorare mit festen Stundensätzen vereinbart. Die Höhe der Pauschale oder des Stundensatzes hängt dabei wieder insbesondere von der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Einzelfall ab. Es ist doch allgemein bekannt, dass es eine Reihe von RA gibt, die eine Verteidigung aus Profilierungssucht oder religiöser / weltanschaulicher Sicht kostenlos unterstützen. Insofern braucht man für einen Wahlverteidiger nicht unbedingt Geld auf den Tisch legen.
Vorschüsse
Strafverteidiger werden insbesondere bei neuen Mandanten in der Regel erst nach Zahlung von anwaltsüblichen angemessenen Gebührenvorschüssen tätig. Dies gilt im Falle der gesetzlichen Gebühren ebenso, wie im Falle einer Vergütungsvereinbarung. siehe oben. Übrigens interessant, dass Links- und Rechtsradikale, Hells Angels und Bandidos sowie kriminelle Ausländer immer die besten Anwälte am Start haben. Woran das wohl liegt?
Pflichtverteidigung
Sog. Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es in Strafrechtsfällen nicht. Allerdings liegt in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen eine notwendige Verteidigung vor, die sog. Pflichtverteidigung. In solchen Fällen ordnet das Gericht dem Beschuldigten einen sog. Pflichtverteidiger bei. Der Beschuldigte kann dem Gericht auch einen Verteidiger seines Vertrauens vorschlagen. Das Gericht wird in der Regel diesen Vorschlag akzeptieren. Für mich der vom Steuerzahler bezahlte Wahlverteidiger!!! Auf die Frage, ob der Beschuldigte einen Anwalt selbst bezahlen kann oder nicht, kommt es grds. nicht an. Eine Pflichtverteidigung kommt insbes. in Betracht, wenn dem Beschuldigten besonders schwere Straftaten (Verbrechen) vorgeworfen werden, wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann oder aber wenn sonst wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. Bestellt das Gericht dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger, übernimmt erst einmal die Staatskasse die gesetzlichen Pflichtverteidigergebühren, welche allerdings geringer sind als die normalen Wahlverteidigergebühren. Im Falle einer Verurteilung fordert die Staatskasse die an den Verteidiger gezahlten Gebühren aber in der Regel vom Verurteilten zurück. Der Staat greift also dem nackten Mann in die Tasche. Interessant!!! In Realität bleibt der Staat oder besser der Steuerzahler auf seinen Kosten sitzen.