HAA, Telekom - aus - endlich; Die letzte Meile ist


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Neuester Beitrag: 25.04.01 21:41
Eröffnet am:25.04.01 19:35von: erzengelAnzahl Beiträge:11
Neuester Beitrag:25.04.01 21:41von: ernuLeser gesamt:2.583
Forum:Börse Leser heute:1
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4009 Postings, 8999 Tage erzengelHAA, Telekom - aus - endlich; Die letzte Meile ist

 
  
    #1
25.04.01 19:35
frei. Feiern, feiern, feiern - yuchhuuuuu, yuchhhuuuu -Sekt, Sekt, Sekt.
Yeeeeppppeee  

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538 Postings, 8613 Tage ernuUnd was sagt uns das? o.T.

 
  
    #2
25.04.01 19:38
 

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4009 Postings, 8999 Tage erzengelDer neue Pennystock - hehehehehe o.T.

 
  
    #3
25.04.01 19:42
 

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538 Postings, 8613 Tage ernuerzengel sind Träumerchen!? Was hat

 
  
    #4
25.04.01 19:50
das schon zu bedeuten mit der letzten Meile? Nicht mal ein Mückenstich für
die Telekom ist das. Da redet der Kerl von Pennystock! *Kopfschüttel*  

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4009 Postings, 8999 Tage erzengelBei Dir muß man wohl auch "Spaß" dazu schreiben o.T.

 
  
    #5
25.04.01 19:56
 

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230 Postings, 8550 Tage milkmandafür das es nur ein Mückenstich sein soll

 
  
    #6
25.04.01 19:57
haben die sich aber ganz schön heftig gewehrt !  

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4009 Postings, 8999 Tage erzengelAlso, als Mückenstich würde ich das nicht bezeichn o.T.

 
  
    #7
25.04.01 19:59
 

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538 Postings, 8613 Tage ernuDas Urteil!

 
  
    #8
25.04.01 20:01
Gericht: Telekom darf auf "letzter Meile" nicht Bedingungen diktieren
                   
                   BERLIN (dpa-AFX) - Der Ex-Monopolist Telekom darf seinen Konkurrenten beim Zugriff auf die "letzte Meile"
                   nicht die Bedingungen diktieren. In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht am
                   Mittwoch, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf die Anschlussleitung der
                   Kunden als "blanken Draht" ohne zusätzliche technische Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so hätten
                   nicht marktbeherrschende Anbieter eine Chance im Wettbewerb, urteilten die Richter.

                   Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hatte 1997 das Unternehmen verpflichtet, die
                   letzte Verbindungsstelle zwischen Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu
                   stellen. Die Telekom wollte in dem Revisionsverfahren nun erreichen, dass sie nicht die pure Leitung
                   vermieten muss, sondern wollte auch Zusatzleistungen an den Mann bringen. Dem folgten die Richter nicht.

                   GERICHT: KONKURRENTEN MÜSSEN UNTERNEHMERISCHE FREIHEIT ERLANGEN KÖNNEN Das
                   Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung Urteile der Vorinstanzen, die bereits den
                   entbündelten Zugang angeordnet hatten. Die Telekom verfüge bundesweit allein über ein
                   Teilnehmeranschlussleitungsnetz aus Kupferdoppeladern oder Glasfasern. Es gehöre nach dem
                   Telekommunikationsgesetz zu den Pflichten des marktbeherrschenden Unternehmens, den Wettbewerbern
                   so Zugang zum Netz zu gewähren, dass diese eine unternehmerische Freiheit wie die Telekom erlangen
                   könnten. Das schließe ein, dass die Wettbewerber eigene Technik einsetzen können.Mit seiner Entscheidung
                   stelle das Bundesverwaltungsgericht sicher, dass Deutschland nicht hinter das europäische
                   Liberalisierungstempo zurückfällt, kommentierte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes
                   der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), am Mittwochabend das Urteil. "Die
                   Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen."

                   URTEIL BESTÄTIGT POSITION DER MANNESMANN ARCOR UND NET COLOGNE Mit der Entscheidung
                   werden die Rechte der Konkurrenz gestärkt. Damit bekamen die betroffenen Unternehmen Mannesmann
                   Arcor und die Kölner Firma Net Cologne Recht.Aus Sicht der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im
                   Ortsnetz der "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Die Wettbewerber könnten wegen der
                   enormen Kosten in Millionenhöhe keine eigene Infrastruktur aufbauen, sondern seien auf das Netz des
                   früheren Staatsbetriebs angewiesen.

                   Die Telekom bleibt aber Eigentümer des Netzes, bestätigten die Richter. Der Zugang zum Netz könne nur in
                   Ausnahmefällen bei sachlich hinreichenden Gründen wie Kapazitätsengpässen verweigert werden./DP/jb

Gruß

ernu... wieder

PS: @erzengel... Dachte, du hast das ernsthaft gemeint! *g*
   Ich denke immer an die vielen Aktionäre die letztmals gezeichnet hatten     und auf ihren Aktien sitzen geblieben sind! Ich natürlich auch!
   Nix für ungut!  

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5241 Postings, 8541 Tage Nobody IIUnd das heißt doch nur, dass

 
  
    #9
25.04.01 20:10
es so bleibt wie es ist. Wo ist da das Problem ?

Gruß
Nobody II  

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4009 Postings, 8999 Tage erzengelRe: Ernu, das tut mir für Dich und die Anderen

 
  
    #10
25.04.01 20:11
sehr leid, aber ich hatte schon zigmal geschrieben und gewarnt vor den T´s.
Auch i-Net via Strom- oder Kabel/Satelit etc.
Auch die o. beschriebene Situation, daß diese eintreffen könnte.
Ich hatte diese Aktie nie, weil ich schon immer eine Abneigung gegen
R.S. und dieses Unternehmen hatte, bzw. die Abzocke dieses Untern.
Also, ich hoffe Du machst noch woanders viel, viel, viel Gewinn.
Erzi  

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538 Postings, 8613 Tage ernuMal was einigermaßen Gutes von der

 
  
    #11
25.04.01 21:41
Telekom. Oder?

ROUNDUP: Deutsche Telekom nimmt Hürde auf Sprung zu US-Mobilfunkmarkt
                   
                   WASHINGTON (dpa-AFX) - Auf dem Sprung zum US-Mobilfunkmarkt hat die Deutsche Telekom die letzte
                   entscheidende Hürde genommen. Die zuständige US-Aufsichtsbehörde (FCC) erlaubte dem deutschen
                   Konzern am Mittwoch die Übernahme des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream . Die Fusion war in den
                   Vereinigten Staaten wegen des hohen Staatsanteils der Deutschen Telekom umstritten gewesen. Durch sie
                   erhält die Telekom auch die Kontrolle über den US-Mobilfunkanbieter Powertel . Die FCC befand, dass die
                   Fusion dem öffentlichen Interesse der USA nicht entgegenstehe. Sie nutze vielmehr den amerikanischen
                   Verbrauchern, da geplant sei, das VoiceStream-Netz national und international auszubauen. Die Deutsche
                   Telekom sei weder bestrebt noch in der Lage, den Wettbewerb auf dem US-Markt zu verzerren. Die Anliegen
                   des US-Justizministeriums und der Bundespolizei FBI in punkto nationaler Sicherheit und Rechtsvollzug
                   seien durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Behörden und dem Konzern abgedeckt.
                   Gegen die Übernahme hatte sich in den USA eine Front von Gegnern unter der Führung des einflussreichen
                   Senators Ernest Hollings gebildet. Hollings wollte erreichen, die Übernahme heimischer Telefonkonzerne
                   durch ausländische Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Staatsanteil prinzipiell zu untersagen. Die
                   Deutsche Telekom ist noch zu 58 Prozent in Bundesbesitz; mit der milliardenschweren
                   VoiceStream-Übernahme sinkt der Staatsanteil auf knapp 46 Prozent. Die Fusion wurde im Juli 2000
                   vereinbart. Für VoiceStream arbeiten rund 9000 Menschen./löw/FP/sk


                   25.04. - 21:26 Uhr  

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