Umfrage: Sind die Deutsche Inso-Aktien am Ende ?


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Neuester Beitrag: 24.04.21 23:14
Eröffnet am:22.06.16 14:56von: PennyjokerAnzahl Beiträge:14
Neuester Beitrag:24.04.21 23:14von: ClaudiacagbaLeser gesamt:2.885
Forum:Hot-Stocks Leser heute:1
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362 Postings, 3167 Tage PennyjokerUmfrage: Sind die Deutsche Inso-Aktien am Ende ?

 
  
    #1
22.06.16 14:56
Aktuell  notieren fast alle Deutsche Inso-Aktien auf Allzeittief.
Warum die Zocker interessieren sich mehr für OTC-WERTEN und egal wie hoch die bewertet sind ?

Kann der Deutsche Pennystocks Markt noch mal beleben?

Über eine rege Diskussion  werde mich sehr freuen.
 

362 Postings, 3167 Tage PennyjokerBleibt spannend

 
  
    #2
24.06.16 09:34
Kann der Deutsche Pennystocks Markt noch mal beleben??

 

362 Postings, 3167 Tage PennyjokerViele werden sich nachdenken

 
  
    #3
24.06.16 09:39
Welche Aktien sind zur Zeit  günstig
Hier sind unsere Deutsche inso-werten in erste Stelle.  

362 Postings, 3167 Tage PennyjokerBrexit positiv für die Deutsche Tech

 
  
    #4
24.06.16 10:32

362 Postings, 3167 Tage Pennyjokerhttps://de.m.wikipedia.org/wiki/Delisting

 
  
    #5
02.08.16 16:46



Gesetz zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie beschlossen (BT-Drucksache 18/6220). Mit diesem Gesetz ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes, beim Widerruf der Zulassung eines Wertpapiers zum Handel am regulierten Markt (Delisting/Downlisting) beabsichtigt. Der Börsenrückzug bedeute für den Aktionär den Verlust der Handelbarkeit der Aktien im regulierten Markt. Nach Ankündigung des Delisting habe der Aktionär zwar noch die Möglichkeit, die Aktie zu verkaufen, allerdings könne es bereits unmittelbar nach Ankündigung zu erheblichen Kursverlusten kommen. Deshalb solle es eine Abfindung für die betroffenen Aktionäre geben, so wie es in der früheren Macroton-Rechtsprechung des BGH gewesen sei.[1] Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf. Voraussetzung für ein Delisting ist ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Unternehmensbewertung erforderlich. Die Regelungen nach § 39 Absatz 2 Satz 3 BörsG finden auch auf laufende Delisting-Verfahren Anwendung, die nach dem Tag der öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 eingeleitet worden sind.  

362 Postings, 3167 Tage PennyjokerKeine Delisting ohne Abfindung

 
  
    #6
02.08.16 16:47

362 Postings, 3167 Tage PennyjokerJetzt wissen wir warum manche 24h sich einsetzen

 
  
    #7
02.08.16 16:50
Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen.  

362 Postings, 3167 Tage PennyjokerVersuch jemand die Pennystocks

 
  
    #8
02.08.16 18:01
Der letzte Zeit die Kurse unten zu halten um die Abfindung nicht zu teuer werden??  

362 Postings, 3167 Tage PennyjokerDie meisten Pennystocks

 
  
    #9
02.08.16 18:05
Notieren zu Zeit eine MK von  ca 100T
Nie wieder waren so billig .
 

362 Postings, 3167 Tage PennyjokerTiscon Heute mit Umsatz

 
  
    #10
23.09.16 11:52

4226 Postings, 5207 Tage Help123Lohnt leider nicht bei so wenig Umsatz!

 
  
    #11
23.09.16 12:14

31878 Postings, 5363 Tage tbhomyRichtigstellung

 
  
    #12
23.09.16 12:35
Das Thema Delisting wurde in diesem Thread nicht korrekt und auch nicht vollständig wieder gegeben.

1. In Posting #5 wurden die Delistings nach §39 Absatz 1 Börsengesetz (BörsG) nicht erwähnt.

2. Die Aussage in Posting #6 ist nicht korrekt.

Denn a) gibt es Ausnahmen, wie auch in Posting #5 im Wiki bereits erwähnt und b) gibt es Fälle nach §39 Absatz 1 BörsG, wo ebenfalls keine Abfindung gezahlt wirdl. Zum Beispiel nach Vermögenslosigkeit und Löschung einer AG aus dem Handelsregister nach §394 FamFG.

Ergo: Es gibt Delistings OHNE Abfindung !  

31878 Postings, 5363 Tage tbhomyPennyjoker...#8

 
  
    #13
23.09.16 14:25
Werden denn im Falle des Widerrufs der Börsennotierung durch einen Insolvenzverwalter überhaupt Abfindungen fällig ?

Und falls ja. wer zahlt diese ?  

31878 Postings, 5363 Tage tbhomyPennyjoker...#3

 
  
    #14
23.09.16 14:38
Was bezeichnest du im Falle einer deutschen Insolvenzaktie als "günstig" ? Meinst  du, dass man alle "Inso-Werte" gleich bewerten kann oder sollte man eher individuell bewerten ?  

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