US-Quellensteuer
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:48 | ||||
Eröffnet am: | 03.02.21 13:00 | von: candlemaster | Anzahl Beiträge: | 26 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:48 | von: Brigittecxoha | Leser gesamt: | 16.240 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Zumindest bei den Banken, bei denen ich ein Depot habe (Commerzbank und Consors), wird die US-Steuer mit der deutschen Steuer verrechnet. Somit hat die US-Steuer keinen Effekt auf mich. Das funktioniert allerdings nur, wenn ich ein Depot ohne Freistellungsauftrag habe, dann habe ich mit deutschen oder US-Aktien rund 25 % Abzüge. Wenn allerdings ein Freistellungsauftrag besteht, werden 15 % US-Steuer abgezogen, die ich mir von den US-Behörden wiederholen könnte, was aber schwierig sein soll.
Um diesen Effekt zu vermeiden, habe ich zwei Depots:
- Eines mit deutschen und englischen Werten und Freistellungsaufträgen und
- eines mit US-Werten ohne Freistellungsbescheinigung.
Um diesen Effekt zu vermeiden, habe ich zwei Depots:
- Eines mit deutschen und englischen Werten und Freistellungsaufträgen und
- eines mit US-Werten ohne Freistellungsbescheinigung.
Die 15% Quellensteuer werden, solange der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, in den Verlustverrechnungstopf für ausländische Quellensteuer übertragen. Ist dann der Freibetrag ausgeschöpft wird dieser Verrechnungstopf mit den weiteren Dividendenzahlungen verrechnet. Somit bekommt man also über diesen Weg die gezahlte Quellensteuer automatisch wieder zurück.
Wenn das so ist, dann weißt Du mehr als ich, aber das kann durchaus sein. So klar, wie Du es schreibst, habe ich das noch nie gelesen. Verhält sich das mit schweizer Quellensteuer genauso? Vermutlich nicht, aber ich weiß es nicht. Auf jeden Fall habe ich meine Depots aufgeteilt und nutze meinen Freistellungsbetrag optimal aus. Ich kann so auf jeden Fall nicht verlieren.
ich praktiziere dies schon seit Jahren.
Die USA sind eines der wenigen Länder für die es ein solches Doppelbesteuerungsabkommen mit der Möglichkeit der automatischen Verrechnung durch die Depotbank gibt.
Leider gilt dies für Schweizer Dividenden nicht, hier muss man selbst aktiv werden und es nützt auch kein zweites Depot.
Die USA sind eines der wenigen Länder für die es ein solches Doppelbesteuerungsabkommen mit der Möglichkeit der automatischen Verrechnung durch die Depotbank gibt.
Leider gilt dies für Schweizer Dividenden nicht, hier muss man selbst aktiv werden und es nützt auch kein zweites Depot.
Ich Kann das bestätigen was reisender1967 schreibt.
Wenn mein Freibetrag verbraten ist freu ich mich immer weil dann noch einige Zeit der Topf mit der gezahlten U.S.-Quellensteuer verrechnet wird.
Mit anderen Ländern klappt das nicht, weshalb ich auch z. B. keine Schweizer Aktien im Depot habe.
Über 60 Prozent Steuern auf Dividenden finde ich ist Diebstahl. Die Erstattung bei Scheizer Behörden lohnt sich wegen der Beträge nicht und kann drei Jahre dauern.
Wenn mein Freibetrag verbraten ist freu ich mich immer weil dann noch einige Zeit der Topf mit der gezahlten U.S.-Quellensteuer verrechnet wird.
Mit anderen Ländern klappt das nicht, weshalb ich auch z. B. keine Schweizer Aktien im Depot habe.
Über 60 Prozent Steuern auf Dividenden finde ich ist Diebstahl. Die Erstattung bei Scheizer Behörden lohnt sich wegen der Beträge nicht und kann drei Jahre dauern.
Bei der schweizer Quellensteuer nutzt mir ein zweites Depot. Mit Freistellungsbetrag habe ich 65% ausbezahlt bekommen. Ohne Freistellung erhalte 62,2% (mit Kirchensteuer). Ich kann aber den Freistellungsbetrag an anderer Stelle nutzen und gewinne die Differenz 62,2% zu (bei Ausnutzung der Freistellung) 100%.
Mit anderen Ländern klappt das nicht, weshalb ich auch z. B. keine Schweizer Aktien im Depot habe.
Über 60 Prozent Steuern auf Dividenden finde ich ist Diebstahl. Die Erstattung bei Scheizer Behörden lohnt sich wegen der Beträge nicht und kann drei Jahre dauern.
Die Schweizer Quellensteuer beträgt 35%. Dazu evtl. 26,375 % deutsche Kapitalertragssteuer.
Und man kann jedes Jahr die Schweizer Behörde anschreiben und die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückfordern. Das Onlineverfahren ist einfach und ich hatte nach 4 Wochen das Geld auf dem Konto. Ein bisschen Arbeit für das Geld darf auch sein.
Die 3 Jahre beziehen sich auf den Zeitraum, für den man die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückfordern kann.
So ich hoffe ich werde hier etwas fündiger, zumindest habe ich die Beiträge hier durchgelesen und wohl etwas mehr verstanden.
Basis:
Verlustverrechnungstopf 1000 EUR
Freistellungsauftrag 801 EUR
Angenommen man bekommt also 100 EUR an Dividende gezahlt, dann wird als erstes der Verlustverrechnungstopf angezapft. Dabei wandern dann 15% also 15 EUR in anrechenbare Quellensteuer oder?
Wenn der Verlustverrechnungstopf irgendwann abgeräumt ist, und auch der Freistellungsauftrag aufgebraucht ist, dann werden 25,625 % (Abgeltungssteuer + Soli) von meinen 100 EUR abgezogen - davon aber die Töpfe der anrechenbaren Quellensteuer ebenfalls angezapft, sodass man dann auf die 100 EUR "nur" 10,625 % Steuern zahlt?
Basis:
Verlustverrechnungstopf 1000 EUR
Freistellungsauftrag 801 EUR
Angenommen man bekommt also 100 EUR an Dividende gezahlt, dann wird als erstes der Verlustverrechnungstopf angezapft. Dabei wandern dann 15% also 15 EUR in anrechenbare Quellensteuer oder?
Wenn der Verlustverrechnungstopf irgendwann abgeräumt ist, und auch der Freistellungsauftrag aufgebraucht ist, dann werden 25,625 % (Abgeltungssteuer + Soli) von meinen 100 EUR abgezogen - davon aber die Töpfe der anrechenbaren Quellensteuer ebenfalls angezapft, sodass man dann auf die 100 EUR "nur" 10,625 % Steuern zahlt?
Müssteste bei consors nachfragen.
Aber ich meine ja, bei ev vorabpauschale für fonds muss auch geschaut werden das entsprechende liquidität gegeben ist.
Aber die neu einbuchung sollte schnellstmöglich da sein.
(Bin auch consors)
(Hab selbst nur jetzt bei mir nicht nachgesehen und ich nutzt eh grad den klein dispo und lass den über die divis bereinigen.)
Aber ich meine ja, bei ev vorabpauschale für fonds muss auch geschaut werden das entsprechende liquidität gegeben ist.
Aber die neu einbuchung sollte schnellstmöglich da sein.
(Bin auch consors)
(Hab selbst nur jetzt bei mir nicht nachgesehen und ich nutzt eh grad den klein dispo und lass den über die divis bereinigen.)