Thesaurierende ETFs und Sparerpauschalbetrag


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Neuester Beitrag: 30.10.13 11:36
Eröffnet am:29.10.13 18:02von: Aktienpimme.Anzahl Beiträge:23
Neuester Beitrag:30.10.13 11:36von: Aktienpimme.Leser gesamt:1.445
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31 Postings, 3825 Tage AktienpimmelThesaurierende ETFs und Sparerpauschalbetrag

 
  
    #1
29.10.13 18:02

Liebe Forenbenutzer,

wie funktioniert das bei thesaurierenden ETFs (Sitz Deutschland), der Abgeltungssteuer und dem Sparerpauschbetrag?

Wenn ich das richtig verstanden habe führt die ETF Gesellschaft die Abgeltungssteuer auf Dividenden- und Zinsgewinne selbst an das Finanzamt ab und reinvestiert den Rest.

Jetzt ist es aber doch so, dass mir 801€ pro Jahr zustehen, die ich nicht versteuern muss.

Komme ich da irgendwie drann oder ist in diesem Fall nur ein nicht thesaurierender ETF die Lösung, dessen Gewinne ich dann selbst reinvestiere? Sprich, ich muss zwischen verschenktem Sparerpauschalbetrag und Ordergebühren meines Brokers abwägen?

Vielen Dank für die Hilfe

 

10805 Postings, 5068 Tage sonnenscheinchenam besten Grinch

 
  
    #2
2
29.10.13 18:05
fragen, der verkauft solche Produkte in seiner Freizeit in Altenheimen. Also ein Ganztagsjob.  

179550 Postings, 8235 Tage GrinchMISTSTÜCK!

 
  
    #3
1
29.10.13 18:05

31 Postings, 3825 Tage AktienpimmelAha

 
  
    #4
29.10.13 18:08

 Na dann sag mal Grinch

 

21410 Postings, 3908 Tage potzzzblitzDer kennt nur den Theranosaurus Rechts

 
  
    #5
29.10.13 18:11
den Linken werde ich ihm bald zeigen...  

21410 Postings, 3908 Tage potzzzblitzMuss man nicht der Bank mitteilen,

 
  
    #6
29.10.13 18:14
dass Du X von 810 Euro dort freistellen möchtest? Der Freistellungsauftrag ist doch dafür da.  

21410 Postings, 3908 Tage potzzzblitz801

 
  
    #7
29.10.13 18:14

31 Postings, 3825 Tage AktienpimmelJa

 
  
    #8
29.10.13 18:19

 Aber bei thesaurierenden Fonds wird der Gewinn versteuert und reinvestiert, ohne dass ich davon was sehe, bis ich meine Anteile verkaufe. Wenn der Gewinn meiner Anteile jetzt 801€ wäre, würden nur gut 600€ reinvestiert, obwohl das ja noch im Pauschbetrag wäre.

 

21410 Postings, 3908 Tage potzzzblitzHier steht, dass der Freistellungsauftrag

 
  
    #9
29.10.13 18:22
bei inländischen Fonds zum Tragen kommt.
http://privatkunden.union-investment.de/...ez__besteuerung/index.html

Bei ETFs weiß ich es nicht.  

21410 Postings, 3908 Tage potzzzblitzEigentlich sind das doch

 
  
    #10
29.10.13 18:23
ebenfalls übliche Fonds, nur auf Indizes, oder?  

21410 Postings, 3908 Tage potzzzblitzZitat

 
  
    #11
29.10.13 18:26
"Es macht steuerlich keinen Unterschied, ob Dividenden und Zinseinkünfte jährlich ausgezahlt oder thesauriert werden: Auf diese Einkünfte ist auf jeden Fall Abgeltungssteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) fällig."
http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/...onds/exchange-traded-fund
 

31 Postings, 3825 Tage AktienpimmelBetreff

 
  
    #12
29.10.13 18:31

 Hm ja, ETFs sind eigentlich normale Fonds. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Fondsanbieter für jeden Anteilseigner den Sparerpauschbetrag abzieht und den Rest reinvestiert, zumal der Fondsanbieter den Freistellungsbetrag bei meinem Broker doch nicht kennt.

 

179550 Postings, 8235 Tage GrinchHä? Warum sollte er das?

 
  
    #13
29.10.13 18:33
Er ist ja noch nichtmal berechtigt dazu!  

31 Postings, 3825 Tage AktienpimmelGanz einfach

 
  
    #14
29.10.13 18:36

 Na weil er sonst die Dividendengewinne, bevor er sie thesauriert, komplett versteuert und meine 801€ ignoriert werden.

 

5252 Postings, 5057 Tage sabaAlso..

 
  
    #15
29.10.13 18:37
ETFs und  Fonds werden gleich behandelt, d.h.die im Geschäftsjahr erzielten und nicht ausgeschütteten Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Das wird dir auch von der Gesellschaft/Bank am Ende des Geschäftsjahres mitgeteilt.

Die bist verpflichtet dies auch in deiner Steuererklärung zu deklarieren.

Ich versteh nicht ganz dein Problem, es wird doch alles sauber getrennt.  

 

5113 Postings, 4121 Tage materialschlacht#12 warum nicht?

 
  
    #16
1
29.10.13 18:40
du erhälst doch von deinerbank/ fondsgesellschaft, die den etf führt, einen jährlichen fondsdepotauszug. wie für jedes andere konto auch, führen die die agst ab. wenn du einen freistellungsauftrag für kapitalerträge hinterlegt hast, dann merken die das schon. fehler können immer passieren, dann kannst du dir dein geld immer noch bei der steuererklärung wiederholen

 

179550 Postings, 8235 Tage GrinchAusnahmsweise muss ich Saba mal recht geben.

 
  
    #17
29.10.13 18:41
Das Problem seh ich überhaupt nicht.

Naja... und für die ID hätte er sich mal was anderes überlegen können...

 

5252 Postings, 5057 Tage sabaAber Pimmel,

 
  
    #18
29.10.13 18:41
warum fragst du nicht einfach deinen Kundenberater? Zumindest, bei den meisten Brokern sind die recht kompetent. (z.B. CortalConsors)    

31 Postings, 3825 Tage AktienpimmelMaterialschlat

 
  
    #19
29.10.13 18:44

 Ok, ich glaube Materialschlacht hat es geklärt. Muss dann über die Steuererklärung gehen.

 

4048 Postings, 7332 Tage HeimatloserEs wird auf Fondsbasis thesauriert

 
  
    #20
29.10.13 18:45
Anschließend wird, sofern ein FStA besteht, die auf Fondsbasis abgeführte Steuer dem Investor gut geschrieben. Entweder als neue Fondsanteile oder als Barausgleich. Das läuft über den jeweiligen Broker / zwischen Broker und KAG.  

30642 Postings, 6282 Tage Kroniosganz viele, die ganz viel wissen...

 
  
    #21
1
29.10.13 18:46
die Thesaurierungsbeiträge werden versteuert. Punkt. Beim Verkauf der Papers entsteht Gewinn. (hoffentlich)... Dann kann man dem Finanzamt die bereits gezahlten Steuern MANUELL melden... und bekommt die angerechnet. Bei ausländischen thesauriereden Fonds ist hierzu eine spezielle Anlage zu verwenden.

Soweit zur Frage...kriegt man da eine Anrechnung auf den Freibetrag war die ursprüngliche Frage: Antwort: NEIN...

4048 Postings, 7332 Tage Heimatlosero.g. trifft nur auf inländische Fonds zu

 
  
    #22
1
29.10.13 18:46

31 Postings, 3825 Tage AktienpimmelNachteil

 
  
    #23
30.10.13 11:36

 Ok, also entsteht mir ein Nachteil, weil ich ja auf Grund der Steuer weniger investieren kann, als mir wegen des Pauschalbetrags eigentlich zustehen würde. Und auf den Betrag, der weniger investiert wird, bekomme ich dann auch keine Zinsen.

 

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