Nachzahlung für T-Online-Aktionäre
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 04.05.09 13:20 | ||||
Eröffnet am: | 04.12.07 13:58 | von: Jessyca | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 04.05.09 13:20 | von: cryingbird | Leser gesamt: | 18.056 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 5 | |
Bewertet mit: | ||||
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Im Rechtsstreit um das Umtauschverhältnis der Aktien bei der Rückführung von T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom vor zwei Jahren hat das Landgericht Frankfurt einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Demnach sollen die T-Online-Anleger, die damals Anteile der Telekom bekamen, eine zusätzliche Abfindung von 5,25 EUR pro Aktie erhalten, wie der Düsseldorfer Rechtsanwalt Toni Riedel der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires am Freitag auf Anfrage sagte. Für die Telekom würde das auf eine Zahlung von insgesamt rund 600 Mio EUR hinauslaufen. Das Gericht stütze damit klar die Argumentation der Minderheitsaktionäre, die dort 2006 ein Spruchverfahren eingeleitet hatten, weil sie das Umtauschverhältnis als unangemessen angesehen, sagte Riedel weiter, der einige Kläger vertritt. Seinerzeit hatte die Telekom 0,52 eigene Aktien für jedes Papier von T-Online ausgegeben. Das Gericht hat Riedel zufolge einen Verhandlungstermin für Februar nächsten Jahres anberaumt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
ich habe das übernahmeangebot angenommen, oder hab ich da was falsch verstanden?
-----------------------------------------------
„Deutsche Helden müßte die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen.”
Fischer, Joseph („Joschka”),
ich habe das übernahmeangebot angenommen und meine aktien an telekom verkauft und nicht umgetauscht :(
-----------------------------------------------
„Deutsche Helden müßte die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen.”
Fischer, Joseph („Joschka”),
Das ist schlecht.
Damals gab es folgende Möglichkeiten:
Anleger in T-Online dürften nun also vor der Frage stehen, das Barangebot noch anzunehmen, an der Börse zu verkaufen oder aber Aktionäre des Mutterkonzerns inklusive T-Online zu werden. Die Telekom selbst hat zwar betont, sie rechne mit Klagen gegen das Umtausch-Verhältnis. Diese dürften aber, nach Ansicht von Analysten nicht allzu viel Aussicht auf Erfolg haben (war wohl falsch, die Meinung dieser Analysten!).
also etwas geduld,bitte
__________________________________________________
auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
in diesem schreiben befindet sich eine sehrlange rechnungsnummer
EE"-...-EXCH-.....................
diese nummer ist gespeichert und besagt das es zu einem zwangsumtausch auf grund des fusionsvertrages gekommen ist
was ich nicht weiss ist ob damals ein einspruch nötig war, ( für die leute die nicht reagiert haben???)
__________________________________________________
auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
Habe eben diese Mitteilung bekommen:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
das am 19.02.2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichte Kaufangebot der Lupardus
GmbH, Königslutter, lebt wie folgt verlängert und erweitert wieder auf:
Die Lupardus GmbH, Königslutter, bietet Ihnen als ehemaligen Aktionär der o. g. Gesellschaft, der
durch die Verschmelzung der T-Online International AG Aktionär der Deutsche Telekom AG wurde,
an, Ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte zu folgenden Konditionen zu erwerben.
Frist bis: 15.02.2008
Abfindungsbetrag: 0,15 EUR je Nachbesserungsrecht
Sonstiges: Vor dem Hintergrund der Verschmelzung der T-Online International AG in die
Deutsche Telekom AG im Jahr 2006 und den anschließend eröffneten
Spruchverfahren beim Landgericht Frankfurt am Main, besitzt jeder Aktionär
der im Zuge dieser Verschmelzung Aktionär der Deutsche Telekom AG
geworden ist, latente, noch nicht konkretisierte Nachbesserungsrechte. Über
eine evtl. Nachbesserung des Umtausches wird in dem erwähnten
Spruchverfahren entschieden. Die Lupardus GmbH, Königslutter, akzeptiert
ab sofort Abtretungen von mindestens 200 Nachbesserungsrechten. Das
Angebot ist beschränkt auf insgesamt 5.000.000 Nachbesserungsrechte. Die
Lupardus GmbH, Königslutter, behält sich jedoch vor, darüber hinaus weitere
Angebote anzunehmen oder eingehende Angebote abzulehnen.
Das Angebot fällt nicht unter den Anwendungsbereich des WpÜG. Es richtet sich ausschließlich an
ehemalige Aktionäre der TOI AG mit Wohnsitz in Deutschland.
Weitere Details zum Abfindungsangebot und dessen Hintergrund entnehmen Sie bitte der
veröffentlichten Angebotsunterlage, die wir Ihnen in Ihrem Online - Archiv zur Verfügung gestellt
haben.
14:45 13.03.09
DJ Telekom muss Nachzahlung an frühere T-Online-Aktionäre leisten
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss nach dem Willen des Frankfurter Landgerichts früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online eine bare Zuzahlung von 1,15 EUR je Anteilsschein plus Zinsen leisten. Diese Entscheidung verkündete der Vorsitzende Richter Martin Müller am Freitag in Frankfurt. Die Entscheidung betrifft rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien.
http://www.n-tv.de/1119942.html
mfg
Kalle
Wer weiß da mehr.... Danke für eine Antwort