Thomas Cook (A0MR3W) - Rebound nach Kurssturz?


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Neuester Beitrag: 31.01.23 08:50
Eröffnet am:22.11.11 18:38von: RudiniAnzahl Beiträge:20.975
Neuester Beitrag:31.01.23 08:50von: kiessiLeser gesamt:3.697.312
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69 Postings, 2008 Tage Hakikat41Condor überlebt auch

 
  
    #19951
15.11.20 18:28
Gute Frage,

Denke India ist von der Gruppe unabhängig und was passiert eigentlich mit Condor, gehört ja auch zu Thomas Cook.
Wenn ein neuer Investor Condor aufkauft, sollten die alten Aktionäre doch auch eine Beteiligung bekommen oder sehe ich da rechtlich etwas falsch?  

1064 Postings, 1696 Tage eintausendprozentWürde mich auch interessieren,

 
  
    #19952
03.12.20 23:57
was die Cent-Aufkäufer (Ich glaube es waren zwei unterschiedliche Adressen) mit den aufgekauften Stücken angefangen haben.

Einen wirtschaftlichen Zweck muss es gegeben haben...  

518 Postings, 2205 Tage Hobbytrader0815:

 
  
    #19953
01.01.21 21:07

235 Postings, 1983 Tage Frischling77Finanzamt

 
  
    #19954
16.01.21 16:38
Bin gespannt was das Finanzamt für Unterlagen einfordert das ich den Verlust angerechnet bekomme.

Gibt von euerer Seite da Erfahrungswerte?  

13236 Postings, 4997 Tage RudiniDas hessische Finanzgericht

 
  
    #19955
1
18.01.21 15:19
hat die steuerliche Geltendmachung von bei ausgebuchten Aktien anerkannt. Das Finanzamt hat dagegen Revision zum BFH eingelegt.

Eine Entscheidung des BFH gibt es meines Wissens noch nicht...  

13236 Postings, 4997 Tage RudiniAllerdings

 
  
    #19956
1
18.01.21 15:22
sind die TC-Aktien noch nicht wertlos ausgebucht, so dass man m.E. auch noch keinen Verlust geltend machen kann...  

154 Postings, 2086 Tage finanzhansUpdate steuerlicher Verlust ausgebuchte Aktien

 
  
    #19957
2
24.03.21 15:35
Hier an alle Betroffenen ein kleines steuerliches Update:

Die Finanzämter sind seit Anfang März angewiesen, die BFH-Rechtsprechung anzuwenden, d. h. die Ausbuchung wertloser Aktien im Insolvenzplan ist nun als steuerliche Veräußerung anzusehen mit der Folge, dass Verluste geltend gemacht werden können (BFH-Urteil vom 03.12.2019 – VIII R 34/16; §§20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Dazu ist nicht einmal eine Bankbescheinigung notwendig, es reichen sonstige geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung. Allerdings aufgrund Neuregelung in 2020 nur noch jährlich verrechenbar i. H. v. 20T EUR, §20 Abs. 6 Satz 6 EStG.  

235 Postings, 1983 Tage Frischling77@Finanshans

 
  
    #19958
02.04.21 09:18
Dank für Dein Update.

Wie darf ich die Aussage "nur noch jährlich verrechenbar" bitte verstehen?

Ein Verlustvortrag ist nicht möglich?

Das wäre bitter, da ich deutlich höheren Verlust mit TC habe, als zu versteuernde Gewinne.

Besten Dank für Deine Rückmeldung hierzu.
 

154 Postings, 2086 Tage finanzhansVerlustvortrag

 
  
    #19959
2
10.04.21 23:35
Jährlich 20 T EUR, darüber hinausgehend über Verlustvortrag.  

163 Postings, 4268 Tage korrekt69Ausbuchen lassen or not?

 
  
    #19960
21.04.21 11:35
Rechnet ihr noch mit irgendetwas überraschendem? Man liest leider nix zum Insolvenzverfahren bzw. weiss jemand wie lange so etwas in der Regel dauert???
Ansonsten würde ich die bald auch mal ausbuchen lassen.

 

100 Postings, 4674 Tage saschat4TC

 
  
    #19961
30.12.21 14:39
Hallo und guten Rutsch!!!

hat jemand eine Info für mich, ob man den TC Verlust wenigstens gutschreiben kann?

vielen Dank  

2394 Postings, 5160 Tage olenullnull7Ausbuchung

 
  
    #19962
10.01.22 13:33
Hallo habe ich eine Chance den Verlust irgendwie verrechnen zu lassen.
Flatex hat einfach heute ausgebucht. Danke  

1265 Postings, 4171 Tage Qantas_Flug#19965

 
  
    #19963
2
10.01.22 13:53
Hallo lenullnull7,

ich bin kein Experte, die Verlustverrechnung müsstest Du ggf mit einem Steuerberater oder Deinem Finanzbeamten besprechen. Aber meiner Meinung nach geht es schon: Du brauchst nur Deine Aktienkaufbelege und die Mitteilung Deiner Depotbank, dass Dein Bestand wertlos ausgebucht worden ist. Dann kannst Du diesen Verlust über die Steuererklärung, Anlage KAP, mit etwaigen Erträgen verrechnen. Die Verluste aus der wertlosen Ausbuchung entsprechen "Verlusten aus Kapitalvermögen", die Ausbuchung hat also quasi den Charakter einer "uneinbringlichen Forderung", ähnlich einem Privatdarlehnen, welches man nachweislich nicht mehr zurückbekommen kann :-).

Gruß  

32217 Postings, 7963 Tage BörsenfanDas geht doch alles automatisch, was brauch man da

 
  
    #19964
1
10.01.22 14:04
noch manuell rumrechnen? Von der Bank (ING, Consors, whatever) erhält man doch elektronisch alle Umsätze, sieht die Verrechnungstöpfe (wenn Verluste vorhanden) etc.pp.., da brauch man keine Aktienbelege rumheften etc.pp....  

1265 Postings, 4171 Tage Qantas_Flug#19967

 
  
    #19965
2
10.01.22 19:10
Hi Börsenfan,

das geht in diesem Fall leider nicht automatisch, denn in den Verrechnungstopf kommen nur Verluste aus dem Aktienverkauf. Bei einer wertlosen Ausbuchung ist/war halt das Problem, dass ein Verkauf der Aktien über die Börse nicht mehr möglich war bzw jetzt ist. Bei TC wäre es ja nach der Ad hoc theoretisch noch gegangen, dann wäre es mit der Verrechnung der Verluste, wie Du ja geschrieben hast, über den Verrechnungstopf einfach gewesen. Aber so bleibt, so fürchte ich, nur der umständliche Weg. Die Depotbank kann da bei der Steuer nicht mehr helfen...
 

69 Postings, 2008 Tage Hakikat41Ausbuchung

 
  
    #19966
12.01.22 20:54
Habe das gleiche Problem, meine Bank BNP PARIBAS hat die Aktien ohne mein Einverständnis ausgebucht mit dem Hinweis: ,,Verlust aus dem Ausfall von Kapitalanlagen § 20 Abs. 6 S. 6 EStG".
Habe hierzu ein paar Fragen mit der Hoffnung, dass jmd mir die beantworten kann:
1. Kann ich die Verluste wie oben erwähnt nur p.a. bis max. 20 000 €  mit Aktiengewinnen verrechnen?
2. Kann der Verlust auf Folgejahre mitgenommen werden? Hab gelesen, dass nur gewerbliche Anleger dies können.
3.  Kann die Bank ohne mein Einverständnis die Aktien ausbuchen, was ist wenn ich die Aktien nicht ausgebucht haben möchte? Kann Sie nicht im Depot bleiben?
4. Steht da Ex-Tag 10.01.2022, gabs dazu im Vorfeld eine Erinnerung oder Ähnliches?

Vielen Dank im Voraus und ein gutes neues Jahr.  

13236 Postings, 4997 Tage RudiniVerrechnung

 
  
    #19967
1
13.01.22 15:09
mit Gewinnen ist nach der neuen Rechtsprechung des BFH nunmehr möglich. Wurde bei mir auch bereits bei anderen Aktien vom Finanzamt anerkannt.  

6078 Postings, 5382 Tage noenoughmir isch spei übel

 
  
    #19968
13.01.22 18:14
hab heute Post von meiner Easytrade Bank bekommen

151-dausend Stücke wurden zum 10.01.21 ersatzlos u. kostenlos ausgebucht
da die Gesellschaft als Wertlos eingestuft wird................... aus und vorbei
man oh mann , mir ist schlecht!

und wie verrechne ich das jetzt mit dem Finanzamt??!

grrrrrrrrrrrr!! und pffffffffffffffffff!!


isch doch richtig oder!?  

6078 Postings, 5382 Tage noenoughErsatzlose Ausbuchungen werden nicht

 
  
    #19969
1
13.01.22 18:18
im Verlusttopf registriert!!!!!!!!!!!!!!
.................aber mein Verlusttopf läuft eh schon über!!

isch doch richtig oder!?  

69 Postings, 2008 Tage Hakikat41Ersatzlose Ausbuchung

 
  
    #19970
13.01.22 19:04
ich denke im allgemeinen Verlusttopf kannst es bei der Einkommenssteuererklärung als Verlustvortrag angegeben werden. Was ich nicht verstehe muss und sollte ich den Verlustvortrag machen oder halte ich die internen Aktien (Anteile am Unternehmen) nach wie vor und habe ich dementsprechend nach wie vor noch die Rechte? Wenn ja würde ich es nicht vortragen. Kennt sich da jmd. rechtlich aus?
Kopf Hoch andere haben weit mehr Anteile als 151-dausend glaub mir.

@Rudini, wie ist das zeitlich? kann der Verlust über mehrere Jahre  mitgenommen werden, wenn keine Gewinne erzielt werden?
 

2621 Postings, 6293 Tage rotsBei mir auch Ausbichung

 
  
    #19971
13.01.22 19:19
Habe Screenshot gemacht, da sieht man die Verluste und die Bescheinigung reiche ich dann ein beim FA, aber hätten die das nicht im Dezember machen können, so muss man wieder ewig warten. Grrrrtrtr  

6078 Postings, 5382 Tage noenoughschön das es euch gibt

 
  
    #19972
13.01.22 20:29
............danke!!!

isch doch richtig oder!?  

13236 Postings, 4997 Tage Rudini#19973

 
  
    #19973
1
14.01.22 17:31
Der Verlust kann ganz normal als Verlustvortrag und -nachtrag im Rahmen der zulässigen Höchstgrenzen vor- oder zurückgetragen werden. Du musst ihn allerdings im Jahr seiner Entstehung (Ausbuchung) vom Finanzamt feststellen lassen.  

6078 Postings, 5382 Tage noenoughmeine stücke sind wieder

 
  
    #19974
27.01.22 18:38
eingebucht worden..................ufffffffffff!

weiß jemand wann es wieder los geht??!!

.............gibt's doch noch 1€ pro Stückli????


isch doch richtig oder!?  

69 Postings, 2008 Tage Hakikat41Eingebucht?

 
  
    #19975
31.01.22 21:15
Sind die Aktien bei dir wirklich wieder eingebucht worden? Wenn ja, mit welchem Vorwand?
Bei wem sind sie noch eingebucht worden. Bei meinem Broker ist noch nichts eingebucht worden. An wen kann ich mich hier wenden?

Viele Grüße
Hakikat  

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