Systaic - Jetzt geht`s los...
Seite 1 von 220 Neuester Beitrag: 26.10.12 13:03 | ||||
Eröffnet am: | 25.03.09 13:50 | von: Eiswürfel | Anzahl Beiträge: | 6.492 |
Neuester Beitrag: | 26.10.12 13:03 | von: Basislager 2 | Leser gesamt: | 790.165 |
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Die letzte Meldung war, dass der Vorstand der Enerparc AG nun komplett sei: "Top-Management führt neue SYSTAIC-Tochtergesellschaft"
Diese Tochtergesellschaft beginnt derzeit, auf Sardinien das größte Solarstromkraftwerk der Welt zu realisieren.
Leider wartet Systaic noch auf eine nicht unerhebliche Restzahlung von KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. für Sonnenkraftwerke in Spanien, die laut Systaic aber demnächst eingehen soll (oder sollte), ohne diese Restzahlung könnte es finanziell eng werden, obwohl kürzlich mit einer Bank eine Erweiterung der Kreditlinien um 18 Mio. Euro, durch die die SYSTAIC-Gruppe ausreichend finanziert ist, vereinbart.
Da Systaic international aufgebaut ist und neben der Sparte Kraftwerke auch Energiedächer baut (hier gibt es Patente und eine Zusammenarbeit mit Saint Gobain) und ebenfalls in der Automobilbranche (Webasto) zu finden ist, denke ich dass Systaic die augenblickliche Wirtschaftskrise gut überstehen wird. Systaic versechsfacht 2008 den Umsatz auf mehr als € 200 Mio. Die genauen Zahlen kommen am 30.03.09. Hier wird das Ebit ausschlaggebend für die weitere Entwicklung Systaics sein.
Erfreulich ist, dass die Umsätze aus der Webasto-Sparte um 25% in 2008 gestiegen sind.
Ich bin der Meinung, dass Systaic den Boden gefunden hat und dass es ab April 2009 deutlich nach oben gehen wird.
Du hattest jetzt Wochen lang Zeit, um auf der 0,02€ zu sammeln.
Doch jetzt wo du erkennst, dass der Zug ohne dich abfährt, meinst du zu wissen, wo der faire Wert zu liegen hat. (wo liegt deine Order, bei 0,001€?!)
Ich denke, jedem sollte hier bewusst sein, dass solche Werte High-Risk-Invests sind.
Aber nur wer ein höheres Risiko eingeht, kann auch mit entsprechendem Ertrag rechnen. Lieber investiere ich hier Spielgeld und verdiene den ein oder anderen Euro, als derzeit große Beträge in DAX-Werte zu stecken.
Leichen rühre ich nicht an. Ich lasse euch euer Spiel gerne.
Nur streue ich zwischendurch ein bißchen Wahrheit, damit dieses charakterlose Aktienspiel nicht überhand nimmt.
Wie kamen denn Finanzkrise und Co???
Wenn man durch diese geringe Steuer ein bißchen was an die Allgemeinheit zurück geben kann, ist das wohl kaum verkehrt.
Absolute Zocker wird das vielleicht kratzen, Investoren wohl kaum. Und dafür ist der Aktienmarkt in meinen Augen. Die anderen sollen in das Spielcasino.
http://blog.mzs-recht.de/aus-der-kanzlei/...nalwirkung-az-29-u-58911/
Sorry, hatte einen alten Link gepostet. Der hier ist aktuell:
http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/...e-ab-id17660346.html
Unglaublich, dass wir 3 Jahre später ganz unten angekommen sind. So kann man sich täuschen. (oder sollte man schreiben: so wurde man getäuscht?)
Ich möchte hier keine Anschuldigungen in den Raum stellen, aber wie das hier gelaufen ist macht mich mehr als nachdenklich......
Auf nimmerwiedersehen Systaic !!!
selbst wenn es mich etwas kosten würde (müßte im Rahmen bleiben).
Bin aber in derlei Fällen unerfahren und habe nicht sonderlich großes Interesse dem hohen Verlust auch noch weiter viel Zeit hinter her zu werfen.
Einer Sammelklage würde ich mich jedoch sehr gerne anschließen.
Und zwar im Sinne von Strafe. Das bei Systaic nichts mehr zu holen ist, dürfte (leider) klar sein.
Die Aktie ist noch im Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf und Stuttgart und könnte doch unter Umständen, je nach Ausgang des Insolvenzverfahrens wieder in den regulierten Markt aufgenommen werden.
Bin nach bisschen Suchen auf folgende gestoßen, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Wenn ein Unternehmen vom regulierten in den freien Handel wechselt, kann die Aktie
an Wert verlieren. Doch erhalten Anleger eine Entschädigung? Das muss nun das
Bundesverfassungsgericht klären.
...weiter:
Im Jahr 2002 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit der "Macrotron-Entscheidung" ein wegweisendes Urteil für Delistings gefällt (Az.: II ZR 133/01). Seinerzeit wollte sich ein Unternehmen ganz von der Börse in den einfachen Freiverkehr verabschieden. Die Richter entschieden, das sei nur zulässig, wenn die Hauptversammlung zustimmt und die Gesellschaft oder ein Großaktionär den Aktionären ein Angebot unterbreitet, die Anteilsrechte zu einem gerichtlich überprüfbaren Preis abzukaufen. Das Gericht sah in dem Rückzug von der Börse eine Gefahr für die Anteilseigner, dass sie ihre Aktien nur zu einem deutlich geringeren Preis loswerden. Der Handel mit Wertpapieren außerhalb von staatlich regulierten Börsen sei für die Aktionäre wesentlich schwieriger als an normalen Börsenplätzen.
Hier der Link dazu: