Steuerproblem ausgeknockte Zertifikate
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:30 | ||||
Eröffnet am: | 31.03.09 08:50 | von: Jeronimo007 | Anzahl Beiträge: | 37 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:30 | von: Anjabypea | Leser gesamt: | 11.257 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 6 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 > |
ich verfolge schon länger die interessanten Forumsbeiträge auf Ariva, habe mich jedoch erst jetzt dazu mich anzumelden und zwar aus folgendem Grund.
Ich habe im Zuge der Finanzkrise wie so viele Verluste mit Hebelzertifikaten erlitten, die ausgeknockt wurden. Meine Bank (Comdirect) weisst einige ausgeknockte Zertifikate nicht auf der Jahresbescheinigung 2008 aus, so dass ich diese nicht als Verluste bei den Sonstigen Einkünften in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann.
Meine Vermutung ist, dass Knockoutzertifikate bestimmter Emittenten (z.B. Citibank, L&S) mit Laufzeitende bei der Jahresbescheinigung nicht berücksichtigt werden. Beispiele hierzu WKN CG4259, LS136C. Das ist meiner Meinung nach Betrug und diese Produkte müssten schlichtweg vom Markt verschwinden, denn wer verkauft schon sein Hebelzertifikat noch nach dem Knockout, falls dies überhaupt noch möglich ist.
Open End Hebelzertifikate sind zumindest aufgeführt, wenn auch nicht mit Verkaufspreis und entsprechendem Verlustausweis. Beispiel WKN CG7005, CG7075.
Es gibt jedoch auch Emittenten (HSBC) von Hebelzertifikaten bei denen der Verlust ohne Probleme bei den Termingeschäften berücksichtigt wird. Beispiele hierzu WKN TB1HKS, TB1UL3.
Für mich stellt sich die Frage, ob es noch mehr Betroffene hier gibt und wie man ggf., wenn es sich als wahr heraustellt, dagegen vorgehen kann. Danke.
Gruß
Wenn ein Zerti ausgeknockt wurde bekomme ich auf der Abrechnung immer noch einen Gegenwert von 0,01 Cent pro Stück gebucht, d.h. wenn ich 1000 Ko's hatte die ausgeknockt wurden dann bekomme ich nach der Depotausbuchung ( einige Wochen später ) ein Abrechnung bei der mir 1000 * 0,01 Cent = 10 Cent gutgeschriebn werden. Damit habe ich eine Kauf und eine Verkaufsbescheinigung.
Vg
Nein genau diese Gutschrift bekommt man bei manchen Zertifikaten (siehe erster Beitrag) bei der Comdirect nicht. Man bekommt nur eine Mitteilung, dass das Wertpapier wertlos aus dem Depot gebucht wurde.
Gruß
Ich würde es trotzdem beim Finanzamt angeben, dann mit Kaufbescheinigung und Ausbuchungsmitteilung.
Bei einem Splitting ändert sich doch z.B. das Grundkapital nicht, sondern das Kapital wird nur auf mehr Anteile verteilt; bei Bonusaktien hingegen wird das Grundkapital geändert. Auch kann man i.d.R. schon aus den Kursnotizen unmittelbar nach dem Splitting sehen, dass sich der Kurs stark verändert (in deinem Fall wohl halbiert) haben müsste.
Falls es sich - trotz der offenbar verwirrenden Ausdrucksweise der Inder - tatsächlich um ein schlichtes Splitting gehandelt haben sollte, würde ich die Aktien, die du bei der Dt.Bk. hältst ebenso behandeln wie die von der Sparkasse und keinen Gewinn angeben.
Hinweis: Dies ist keine steuerliche Beratung, sondern stellt nur meine unmaßgebliche Meinung dar.
Kauf- und Ausbuchungsbelege beigelegt,
gab keine Probleme.
nf
mein Finanzamt hat die Verluste wie befürchtet bei den Sonstigen Einkünften nicht berücksichtigt und verweist in der Begründung auf § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 des ESTG. Ich empfinde dies als einen Skandal. Was würdet Ihr denn jetzt an meiner Stelle machen? Für mich ist es unakzeptabel, dass es Hebeözertifikate auf dem Markt gibt die dieses steuerliche Problem beinhalten und fast niemand weiss davon.
Gruß
Ich sehe keinen Unterschied in Verlusten aus Aktien und Zertifikaten.
Weitere Möglichkeit:
Informiere Dich bei einem anderen Finanzamt, bzw. der übergeordneten Instanz!
Darüber hinaus gibt es auch firme Steuerberater. Leider nur noch selten!
Viel Glück!
Danke.
http://www.finanzen.net/nachricht/...sen-Optionen-verrechenbar-669758
Ansonsten Gang vor das Finanzgericht erwägen. Kommt auf die KO-Summe an, ob sich der Aufwand lohnt. Immerhin besteht die Chance, daß sich der Fiskalritter das Leben zu einfach macht und aus Bequemlichkeit nicht zwischen Optionen, OS und KO-Zertis unterscheidet.
Habe aber jetzt keine Ahnung, ob es dazu (also speziell zu KOs) Präzedenzen in der Steuerrechtsprechung gibt.