Steuerliche Frage zu Gewinn/Verlustausgleich aus Aktiengeschäften
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.11.99 19:48 | ||||
Eröffnet am: | 17.11.99 11:59 | von: furby | Anzahl Beiträge: | 13 |
Neuester Beitrag: | 18.11.99 19:48 | von: furby | Leser gesamt: | 1.985 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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1. Nach meiner Kenntnis ist es möglich Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen steuerlich zu verrechnen. Nach Auskunft eines auf Investmentberatung spezialisierten Bankberaters soll dies nur innerhalb eines Jahres mit den in dem einen Jahr getätigten Verkäufen möglich sein. Nach meiner Erinnerung aus Börsenzeitschriften müßte aber seit 1999 auch eine Verrechnung noch mit Verkäufen im nächsten Jahr möglich sein. Meine erste Frage: was ist richtig, Verrechnung nur über ein Jahr oder über zwei Jahre? Falls nur über ein Jahr Gewinn/Verlustverrechnung möglich ist, müßte ich also versuchen dieses Jahr noch spekulative Gewinne durch kurzfristige Anlagen zu realisieren.
2. Im Detail habe ich zum Teil außerhalb und innerhalb der Spekulationsfrist mit Verlust verkauft. Meine Verkäufe mit Gewinn waren innerhalb der Spekulationsfrist. Alle Verkäufe wurden 1999 realisiert. Ist es für die Frage der Gewinn- und Verlustverrechnung relevant, ob ich innerhalb oder außerhalb der Spekulationsfrist verkaufte?
3. Angenommen meine Verluste werden auch zum Ende des Jahres 1999 überwiegen, muß ich meine Aktiengeschäfte insgesamt dann überhaupt steuerlich angeben? Wäre ich sonst steuerunehrlich?
4. Welche Angaben sind steuerlich zu Aktiengeschäften überhaupt anzugeben?
Grundsätzlich alle Käufe und Verkäufe eines (oder zweier) Jahre(s) oder nur alle Verkäufe eines (oder zweier) Jahre(s)?
5. Sehe ich das richtig, daß Dividendenerträge aus Aktien und Bankspesen/Provisionen aus Aktiengeschäften mit Kursgewinnen und Verlusten insbesondere innerhalb des Spekulationsjahres mitverrechnet werden können? Das ich bis zu 1000.- DM frei habe bei gestelltem Freistellungsauftrag, ist mir bekannt. (Ich gehe ferner davon aus, daß nur die unmittelbar mit dem Kauf und Verkauf von Aktien entstehenden Bankspesen anzusetzten sind und nicht sonstige Bankspesen wie Kontoführung/Porto usw.)
Wenn Ihr mir auch nur teilweise helfen könnt, bin ich Euch sehr dankbar.
Gruß, Furby
2. Verluste und Gewinne nach einem Jahr sind steuerfrei, d.h. wenn Du nach über einem Jahr mit Verlust verkaufst, kannst Du diesen nicht mehr gegenrechnen.
3. Mußt Du nicht angeben, aber es ist zu empfehlen, wenn Du ihn dann 2000 gegenrechnen willst. Wenn Du 99 keinen Verlust angibst, ist er für 2000 nicht existent.
4. Nur den Gewinn aus Spekulationsgeschäften minus Werbekosten usw. Liegt dieser Betrag zwischen 0-1000 DM, muß Du gar nichts angeben, beim Minus im eigenen Interesse. Gewinne oder Verluste nach über einem Jahr Haltezeit sind keine Spekulationsgewinne. Deine ganzen Trades mußt Du erst bei Nachfragen seitens des Finanzamtes nachweisen.
5. Dividendenerträge sind keine Spekulationsgewinne sondern Zinserträge. Diese sind 99 noch bis zu 6100 DM pro Nase steuerfrei. (Freistellungsaufträge)
Bankspesen, Provisionen, aber auch Informationsmaterial ( z.B. Quittungen über Börsenzeitschriften uvam) kannst Du als Minusbeträge zu den Spekulationsgewinne gegenrechnen.
Unterscheide :
1. Freigrenze Spekulationsgewinne 1000 DM . Für 3000 DM Spekulationsgewinne zahlst Du für 3000 DM nach Deinem individuellen Steuersatz Einkommenssteuer.
2. Freibetrag Zinserträge 6100 DM. Bei 7000 DM Zinserträgen zahlt Du nur für 900 DM Steuern nach Deinem individuellen Steuersatz Einkommenssteuer.
So, 20 min Zeit weg. Angaben ohne Gewähr, aber nach bestem Wissen und Gewissen.
Edelmax
Hilft dir das weiter?
MFG Me262.
Ich weiß nicht, ob ich Dir wirklich auch mal helfen kann, falls ja, werde ich mich gerne revanchieren. Vielleicht hast Du ja mal eine Patentfrage...
Punkt 2 Deiner Antwort hat mich etwas überrascht.
Gruß Furby
Für alle weiter interessierten empfehle ich
http://www.wallstreet-online.de/board2/d/...3?f=threads.php3&forum=19
Dort gibt es sehr viele Informationen, auch weitere Verweise und spezielle Fragen. Außerdem gibt es da auch Profis, die sich recht genau auskennen.
Edelmax
Spekulationsgeschäft= zwischen An- und Verkauf weniger als 1 Jahr,
alles andere interessiert das Finanzamt nicht mehr.
Also Verluste bei Wertpapiergeschäft über ein Jahr NICHT abziehbar.
Es kann steuerlich also günstiger sein Verluste inerhalb eines Jahres zu realisieren (und bei einem Überzeugungswert wieder neu einzusteigen), anstatt bis in alle Ewigkeiten zu warten und keinen Verlustabzug mehr zu haben.
Tip: Verdoppelt diesen Betrag, wenn ihr verheiratet seit, in dem ihr das Depot auf Eheleute abschließt.
Meine Meinung zu Punkt 4 ist, daß, wenn ein Spekulationsverlust geltend gemacht wird, bei Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung alle Trades innerhalb des Kalenderjahres und inner-halb des Spekulationszeitraumes (1 Jahr) belegt werden sollten (dient der schnelleren Bearbeitung durch das Finanzamt)
Ach ja, die Spekulationsfrist trifft auch Käufe im Kalenderjahr 1998, die erst in 1999 ver-kauft werden (Beispiel: Kauf 15.11.98 - Verkauf 13.11.99 = innerhalb der Spekulationsfrist).
Ach ja Edelmax, Deine Aussagen waren nicht nur nach besten Wissen und Gewissen, sie waren auch korrekt.
Gruß MisterX
In der Tat is es durchaus lukrativ alle Velustposten noch schnell zu verkaufen (innerhalb der Speklationsfrist) und die Werte dann "neu" zu kaufen, um die Verluste auch tatsächlich anrechnen zu können. Die Bankgebühren liegen in einen Verkauf/Kauf bei maximal 2%. Bei den großen Direktbanken sogar nur etwa bei der Hälfte (1%).
Es leuchtet wohl jedem ein, daß max. 2% weit weniger sind als der persönliche Steuersatz (30%-50%). Die Differenz ist dann der Nettoprofit !
Natürlich lohnt es sich nur, wenn auch tatsächlich Spekulationsgewinne relisiert wurden, um die Steuerlast zu reduzieren !
b) gilt als Informationsmaterial, welches man entgegenrechnen kann auch fachsepzifische LIteraturen, auch wenn man das Traden nur als Neben- und nicht Hauptbeschäftigung betreibt.
-danke
nWo
Gruß furby