Steuerfragen und ein Ti


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Neuester Beitrag: 11.12.00 10:21
Eröffnet am:10.12.00 12:10von: XBUSAAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:11.12.00 10:21von: XBUSALeser gesamt:3.379
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108 Postings, 9193 Tage XBUSASteuerfragen und ein Ti

 
  
    #1
10.12.00 12:10
Brauch mal kurz Hilfe:

1) Wenn z.B. in 2000 keine Gewinne/Verluste innerhalb der Spekulationsfrist
realisiert wurden, kann ich dann Aufwendungen wie Börsenbrief,Effektenkredit
und ähnliches fuers naechste Jahr "vortragen", ich vermute NEIN?
2) Bislang sind Gewinne/Verluste aus Optionsgeschaeften mit Gewinnen/Verlusten aus Aktiengeschaeften "gegenrechenbar", ich habe irgendwo
gelesen, dass aendert sich dahingehend, dass nur noch Gewinne/Verluste
der "gleichen" Art verrechnet werden koennen, also nur noch Gewinn aus
Optionsschein mit Verlust aus OPtionsschein und nicht mehr, Gewinn
aus Aktien gegen Verlsut aus Optionsschein.
Weiss jemand ob das so richtig ist und ab wann das gilt?
Vielen Dank fuer eure Hilfe.

und hier der tip (sind allerdings auch schon andere drauf gekommen):
Im Rahmen der ganzen Gewinnwarnungen bei den Computerherstellern sind
auch Unternehmen quasi in "Sippenhaft" genommen worden, die das nicht verdient haben...  

108 Postings, 9193 Tage XBUSARe: sorry falsche Taste

 
  
    #2
10.12.00 12:17
also der Tip bezieht sich auf Computerhersteller, die zu unrecht
verprügelt wurden:
Analystenmeinung z.b:
Bei Apple ist der Bedárf erstmal gedeckt, da wird so schnell nichts
dolles passieren, bei anderen Bluechips aber, z.b Compaq, Sun, -deren
Hauptgeschaeft gar nicht die Pc's sind- wird der Slow down im PC Bereich
durch andere Felder kompensiert.
Es gehen einige davon aus, dass z.b. bei Compaq relativ kurzfristig
(Ende q1) Kurse um die 30$ wieder drin sind, langfristiges Ziel sogar 35-40$.
Das sehe ich als gute Chance an, da es sich bei Compaq und SUn um absolut
stabile profitable Unternehmen handelt, und das ganze Server,E-Commerce und
Servicegeschaeft ,San und NAS, wird in der naechsten Jahren stetig wachsen.
Also mein Tip, mal die Kurse und NAchrichten selbst anschauen und wen's ueberzeugt hat einsteigen.
Gruss
Peter  

252 Postings, 9176 Tage MisterX@xbusa! Spät, aber doch noch eine Lösung zu Deinen

 
  
    #3
1
10.12.00 22:38
Fragen.
Aufwendungen für den Börsenbrief, Effektenkredit und ähnliches stellen grundsätzlich Werbungskosten dar. Wenn als keine Einnahmen vorhanden sind, können diese Werbungskosten grundsätzlich zu Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften führen. Das einzigste Problem besteht darin, dass Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen sind. Werden also keine Einnahmen erzielt, könnte das Finanzamt die „vorweggenommenen“ Werbungskosten mangels Einkünfteerzielungsabsicht verweigern. Wenn man in nächsten Jahr Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, sollte man Einspruch einlegen und den Bescheid offen halten. Wer bereits in der Vergangenheit Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, wird m.E. keine Probleme mit der Berücksichtigung der Werbungskosten und einem entsprechenden Rück- bzw. Vortrag bekommen.

Durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung, kurz Steuersenkungsgesetz, einem  Steuersenkungs-ergänzungsgesetz und dem wohl noch kommenden Steuersenkungsbereinigungs-gesetz ist keine Änderung bezüglich der Gegenrechnung von Gewinnen/ Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Gewinnen/Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften vorgenommen worden. Kurz also: Es bleibt bei der bisherigen Regelung.

Die oben genannten Gesetze sollten nur aufzeigen, wieviel unsere Minister in Berlin doch arbeiten müssen.

Gruß MisterX

 

2075 Postings, 8862 Tage sv.Spielkind@MisterX von mir schon mal ein ... dankeschön! o.T.

 
  
    #4
10.12.00 22:48

108 Postings, 9193 Tage XBUSARE:Mister X

 
  
    #5
11.12.00 10:21
Hallo Steuerguru,
vielen Dank fuer die Ausfuehrungen,
als Langfristanleger gab es in den Vorjahren keine Gewinne/Verluste
in der Spekulationsfrist, also werd ich die Kosten wohl auch nicht vortragen
koennen, ich werd sie mal angeben und schauen was mein Finanzamt dazu sagt.

Dass sich an der Verrechnung mit den Optionsgeschaeften nichts aendert,
wundert mich zwar, da ich es bis vor kurzem anders gelesen habe, freut mich
aber umso mehr, da ich dieses Jahr tatsaechlich mal Verluste hab, die
ich nicht aussitzen sondern realisieren moechte, dagegen hab ich
einige Optionsscheine, bei denen ich Gewinne auf jeden Fall innerhalb
der Spekulationfrist realisieren muss, und wenn sich das gegenrechnen
laesst , umso besser.

Nochmals besten Dank!
Peter


 

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