Steuererklärung SO, vorzeitiger KO


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Neuester Beitrag: 02.03.09 20:45
Eröffnet am:17.02.09 21:06von: HanfiAnzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:02.03.09 20:45von: zschertnitzerLeser gesamt:2.498
Forum:Talk Leser heute:2
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2928 Postings, 6404 Tage HanfiSteuererklärung SO, vorzeitiger KO

 
  
    #1
17.02.09 21:06
Hi,

hat jemand Erfahrung wie man KO-Zertis, die vorfristig die KO Schwelle erreichen und "als wertlos ausgebucht werden" steuermindernd geltend gemacht werden können?

Diese sind in meiner Jahresbescheinigung leider nicht aufgeführt.
(Weder kauf noch Verkauf bzw. Ausbuchung)

thx  

40390 Postings, 6949 Tage biergottgeht net, hast´se ja net verkauft

 
  
    #2
1
17.02.09 21:06

15156 Postings, 6016 Tage Karlchen_VFormlos angeben - und gut ists.

 
  
    #3
2
17.02.09 21:08
Den Einkünften aus Kapitaleinkünften gegenrechnen. Müsste klappen.  

22764 Postings, 6237 Tage MaxgreeenVerlust ist Verlust

 
  
    #4
1
17.02.09 21:10
Bei KO gibt es z.B. bei der Comdirect in der Abrechnung noch 0,01 Cent je KO-Schein gutgeschrieben. Das ist aber normal.

40390 Postings, 6949 Tage biergottKäse

 
  
    #5
1
17.02.09 21:12
hast Recht Max, bei KO ja klar.... war jetzt irgendwie bei OS.... die "Steuererklärung SO" hat mich irgendwie auf den Pfad gebracht!  ;)

2928 Postings, 6404 Tage Hanfihab ich ja auch gedacht

 
  
    #6
17.02.09 22:20
nur leider nicht auf der Jahresbescheinigung vermerkt. Bei Sbroker, ja wenigstens "aufgeführt" ohne KK und VK, mit entsprechender Ausbuchung und Kaufbeleg dann nachgeweisen.

Nur bei 30-40 KOs und meiner Ordnung zu Hause leider nicht mehr wirklich zeitnah möglich ;)

thx.  

446 Postings, 7348 Tage zschertnitzerDie san futsch...

 
  
    #7
02.03.09 20:45
...da kannst nix machen...oder Ordnung einziehe lassen und SL, dann zählts fürs FA als Verlust.  

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