Steuererklärung 2006 verschleppt bis in 2008
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.01.08 09:30 | ||||
Eröffnet am: | 22.01.08 00:30 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 22 |
Neuester Beitrag: | 22.01.08 09:30 | von: Fuzzzi | Leser gesamt: | 3.111 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
Ich habe vor lauter Arbeit, Kummer, Leid, Freude, Hochmut, Selbstüberschätzung und Fleiß die Abgabe meiner Steuererklärung für 2006 verpennt! Von 2007 reden wir erst gar nicht, da ist ja bis ende Mail noch Zeit ;-)
Die Frage ist, kann ich jetzt noch ohne weiteres die Steuererklärung für 2006 abgeben, z. B. in Februar 2008 ohne Probleme zu bekommen, bzw. Gefahr laufen, dass diese jetzt nicht mehr anerkannt wird?
Bitte ernstgemeinte Beiträge, danke!
Die Frage ist, kann ich jetzt noch ohne weiteres die Steuererklärung für 2006 abgeben, z. B. in Februar 2008 ohne Probleme zu bekommen, bzw. Gefahr laufen, dass diese jetzt nicht mehr anerkannt wird?
Bitte ernstgemeinte Beiträge, danke!
ok, da wirds vielleicht doch langsam zeit. die müssen doch bei dir schon die konten pfänden. bei mir haben die nach einem jahr auch stress gemacht, dass ich mal langsam zu potte kommen soll. hab aber anstandslos die gesamte kohle wieder bekommen.
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20071227155148AAsf7Bb
ansonsten kann ich euch erst am freitag genau was darüber sagen, da bin ich beim fachmann.
ansonsten kann ich euch erst am freitag genau was darüber sagen, da bin ich beim fachmann.
das geht aber nur wenn man nicht selbständig ist/war.
für 2005 und 2006 war das bei mir nicht der Fall. hab mich da auch schon erkundigt...
für 2005 und 2006 war das bei mir nicht der Fall. hab mich da auch schon erkundigt...
regt euch nicht auf, ist alles halb so schlimm wie es aussieht:))))
laßt euch nicht verrückt machen und schlaft gut.
laßt euch nicht verrückt machen und schlaft gut.
Das weiss ich leider nicht. Für alle die es nicht sind, ist es eine feine saubere Sache.
Habe ein Zweifamilienhaus und Nebeneinkünfte, es läuft immer perfekt zu meinen Gunsten. Die 150 Euro sind ein Lacher und das ist eines der wenigen Gebühren die ich gerne bezahle.
Habe ein Zweifamilienhaus und Nebeneinkünfte, es läuft immer perfekt zu meinen Gunsten. Die 150 Euro sind ein Lacher und das ist eines der wenigen Gebühren die ich gerne bezahle.
werd so langsam auch mal schlafen gehen...
@zombi das stimmt! für 2007 werd ichs wohl auch über die machen.
für 2006 gehts leider nicht. hab da angerufen...
@zombi das stimmt! für 2007 werd ichs wohl auch über die machen.
für 2006 gehts leider nicht. hab da angerufen...
zweifamilienhaus.....wahnsinn. und dann noch nebeneinkünfte. der reichtum der ariva-mitglieder scheint keine grenzen zu kennen.
da kann man ja richtig neidisch werden.
zur frage von börsiator: bis vor kurzem konntest du die steuererklärung noch innerhalb von 2 jahren nachreichen. ich meine aber, daß das jetzt auf 4 jahre verlängert wurde. ich habe das leider in den letten jahren auch immer durchexerziert, deshalb weiß ich es. ein schöner nebeneffekt: solltest du etwas zurückerhalten, wird das mit sagenhaften 6% p.a. verzinst. ich dachte, ich seh nicht richtig....
da kann man ja richtig neidisch werden.
zur frage von börsiator: bis vor kurzem konntest du die steuererklärung noch innerhalb von 2 jahren nachreichen. ich meine aber, daß das jetzt auf 4 jahre verlängert wurde. ich habe das leider in den letten jahren auch immer durchexerziert, deshalb weiß ich es. ein schöner nebeneffekt: solltest du etwas zurückerhalten, wird das mit sagenhaften 6% p.a. verzinst. ich dachte, ich seh nicht richtig....
Ist auch ein ganz, ganz altes und nicht besonders hübsches Gemäuer. Da hat man nichts als Arbeit mit.
Sollte keine ausdrückliche, schriftlich Aufforderung des FA für 2006 mit Fristangabe vorliegen ist (Abgabepflicht durch z.B. gewerbliche oder Kapitaleinkünfte über FB vorausgesetzt) eine Abgabe der ESt-Erklärung 2006 bis 31.12.2013 möglich (Ende Festsetzungsfrist). Dies ungeachten der gesetzlichen Abgabefrist 31.5. des Folgejahres! Bis dahin kann auch das FA noch auffordern, mahnen, schätzen etc.
Zu beachten ist dabei aber, dass z.B. in diesem Fall ab Bescheiddatum (nicht Abgabe !) 1.4.2008 Zinszahlungen fällig werden i.H.v. 0,5 % ! Dies gilt sowohl für Nachzahlungen als auch für Steuererstattungen (hier zahlt das FA also straff Zinsen aus - ja wirklich ;-)
Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen in o.g. Fällen wird unterschiedlich gehandhabt.
Für nicht abgabepflichtige Arbeitnehmer gab is bisher die 2jährige Frist zur Antragsveranlagung - wurde aber kürzlich gerichtlich gekippt - wenn man nix davon gewußt hat.
Sollte eine Aufforderung zur Abgabe vorliegen, kann man sich nicht auf die obige festsetzungsfrist berufen - dann sind die angegebenen Fristen (ggf. nach Absprache verlängert) bindend, sonst wird geschätzt und spätestens dann (wegen der realen schätzung ;-) wird man flott die nötigen Wege erledigen.
Hoffe, geholfen zu haben.
Zu beachten ist dabei aber, dass z.B. in diesem Fall ab Bescheiddatum (nicht Abgabe !) 1.4.2008 Zinszahlungen fällig werden i.H.v. 0,5 % ! Dies gilt sowohl für Nachzahlungen als auch für Steuererstattungen (hier zahlt das FA also straff Zinsen aus - ja wirklich ;-)
Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen in o.g. Fällen wird unterschiedlich gehandhabt.
Für nicht abgabepflichtige Arbeitnehmer gab is bisher die 2jährige Frist zur Antragsveranlagung - wurde aber kürzlich gerichtlich gekippt - wenn man nix davon gewußt hat.
Sollte eine Aufforderung zur Abgabe vorliegen, kann man sich nicht auf die obige festsetzungsfrist berufen - dann sind die angegebenen Fristen (ggf. nach Absprache verlängert) bindend, sonst wird geschätzt und spätestens dann (wegen der realen schätzung ;-) wird man flott die nötigen Wege erledigen.
Hoffe, geholfen zu haben.