Steuerabkommen zwischen Deutschland u. der Schweiz
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 22.09.11 15:27 | ||||
Eröffnet am: | 22.09.11 12:41 | von: Frankenwolf | Anzahl Beiträge: | 27 |
Neuester Beitrag: | 22.09.11 15:27 | von: BarCode | Leser gesamt: | 1.309 |
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Was bedeutet in der Praxis "Es verpflichtet Schweizer Banken, auf Altvermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden - rückwirkend auf zehn Jahre - einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen."
Ich habe vor 3 Jahren ein Konto bei einer Schweizer Bank eröffnet und zum Teil Geld dorthin von meinem deutschen Konto überwiesen, zum Teil im Rahmen der zulässigen Grenzen Bargeld in die Schweiz gebracht und am Bankschalter einbezahlt. Weitestgehend wurde das Geld in thesaurierende Fonds angelegt, bei denen weder Ausschüttung noch Verkauf in der Schweiz steuerpflichtig sind. Es geht um insgesamt gut 50.000 Franken.
Was bedeutet das neue Steuerabkommen für mich?
Auf den Einlagenbestand (also auf die Substanz) wird ein einmaliger Abschlag von 19% bis 34% eingezogen. Die Modalitäten der Berechnung bzw. der exakten Höhe dazu sind mir nicht bekannt.
Wenn das Geld kein Schwarzgeld ist, sondern von dir legal und ohne Hinterziehungsabsicht in die Schweiz transferiert wurde und du die Erträge in deiner Steuererklärung einbezogen hast, kannst du dich natürlich bei deinem Finanzamt melden und dagegen Einspruch erheben, dass man dir was abgezogen hat. Dann müsstest du das erstattet bekommen.
Wer das Geld dort als Schwarzgeld hingebracht hat, wird sicher nicht die Anonymität aufgeben wollen, weil sonst zusätzliche Strafen drohen.
Allerdings kann man diese Strafen durch eine freiwillige Nacherklärung abwenden. Allerdings geht das nur, wenn du es schaffst, die hinzubekommen, bevor das FA von deinem Schwarzgeld erfährt.
Wenn dir das gelingt, wird dir auch nix von der Substanz eingezogen.
"Es verpflichtet Schweizer Banken, auf Altvermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden - rückwirkend auf zehn Jahre - einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen."
es wird 19%-34% des Vermögens abgeführt, oder 19%-34% der Zinseinnahmen?
Das ist die Frage!
Also verlass dich nicht auf mich!
Wenn es nur die Erträge sind, wäre das ein sehr laues Abkommen und mein Lob für Schäuble, das ich mal ausgesprochen hab, wäre verfrüht gewesen... :-(
Ich würde es allerdings auch machen.
Erstens, weil ich Steuerhinterziehung eh für ne Sauerei halte und zweitens, weil man dann ruhiger schläft...
"Der fällige Steuerbetrag auf die Altlasten wird nach einer nicht leicht zu verstehenden Formel berechnet. Sie stellt auf die Differenz zwischen dem am Ende vorhanden Kapital und der ursprünglich deponierten Summe ab. Darauf wird der Steuersatz von 34 Prozent angelegt. Man geht bis Ende 2002 zurück, da das Abkommen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll und nach deutschem Recht Steuerhinterziehung nach zehn Jahren verjährt. Der Steuerbetrag, der mit Hilfe der vereinbarten Formel herauskommt, hängt nicht zuletzt von den Jahren ab, die das Kapital in der Schweiz nach 2002 lag. Mit der Einmalzahlung werden die Steuerpflichten in Deutschland abgegolten sein - falls das Abkommen ratifiziert wird."
Für die Zukunft ist es auf jeden Fall ein Fortschritt. Eine Steueroase ist die Schweiz damit nicht mehr. Außer bezüglich der Erbschaftssteuer. Das finde ich misslich.
In meinem Fall ist es kein Schwarzgeld - als Angestellter kommt man an dieses (leider) nicht so 'ran.
Sonst hätte ich auf's gleiche Konto kaum Überweisungen aus D gemacht.
Und Schweizer Quellensteuer ist schon länger Factum.
Mir geht es darum, auch etwas Geld zur Sicherheit in einer anderen Währung zugänglich zu besitzen,
von dem der Fiskus nicht weiss, wieviel es ist ... wer weiss was noch alles kommt ...
Wenn die Schweiz nicht mehr geht, hilft nur noch Edelmetall im Bettzeug oder Nähkästchen :-)
Siehe insbesondere Seite 4/5: steuerabkommen-deutschland-schweiz.de/resources/2011-08-11+Infobrosch$C3$BCre+.pdf
Die Differenz Anfangsvermögen / Jetztiges Vermögen bestimmt nur den Steuersatz 19%-34%
Besteuert wird damit das ganze Vermögen!
Damit "lohnt" sich die Pauschale nur für Kriminelle und Steuerhinterzieher!
Wenn tatsächlich gesichert ist, dass die Altbestände auf die Substanz durchschnittlich 25% abdrücken müssen, dann ist meinem "Gerechtigkeitsgefühl" genüge getan. Das ist durchaus ein "Strafbetrag".
Ich würde Griechenland empfehlen, in einer Nacht- und Nebelaktion sofort dieses Abkommen zu übernehmen und in Kraft zu setzen. Dann würden sie endlich mal was von ihrer maroden, steuerflüchtigen Elite abziehen...