Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft?
es müsste doch jeder mitbekommen was hier lauft, dann warte ich lieber noch.
Man kann auch mal etwas realistischer an die Sache gehen....ein weiterer Kurssturz, weil die Sanduhr fast durchgelaufen ist?
Ich habe immer noch alle meine Aktien von Steinhoff. Da ist noch nichts gedelistet.
Zudem habe ich Anspruch auf die CVR`s.
Bin ich jetzt gerade, und viele andere auch, dr Doppelgewinner?
Mal schauen, was der eine oder andere Shortie noch so an lustigen Kurskapriolen bringen wird. Verkaufen darf ich ja immer noch.
CVR haben einen Marktwert von NULL, aber bei Gläubigern einen Ausgangswert da Tauschwert 1 € gegen 1,88 CVR.
In den Dhareholderrepoorts der PIMCO Funds stehen neben den Steinhoff CVR auch die Steenbok Schulden mit drin.
Einfach in Dokumentensuche einsetzen.
https://www.sec.gov/edgar/search/#/...2023-09-01&enddt=2023-09-02
Eine wesentliche Rolle bei dieser Bewertung spielen die Underlying Assets, also alle operativen Einheiten der europäischen Gruppe.
https://www.sec.gov/edgar/search/#/...2023-09-01&enddt=2023-09-02
The legal name, address and contact details of the Initial Beneficiary (i.e.: the current holder of CPU Commitments) and/or their representative (if applicable) which must be a natural person;
Muss wo der Name steht nicht auch die Adresse rein !?!
Als erste Quelle sehe ich da die Jahresbilanz der SIHL im Dezember, denn ihre ausgegebenen Vorzugsaktien sind ja noch notiert an der JSE und die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass diese Unterlage immer sehr aussagekräftig war.
Wenn ich nur irgendwie eine weitere VERARSCHUNG mitbekomme in den nächsten 5 Monaten, behalte ich meine Daten und verzichte auf diese CVR.
Den Restwert habe ich mir ja gesichert und registrieren kann ich mich auch am letzten Tag.
Muss nicht der Erste sein.
Dann noch eine Kopie vom Ausweis
und die Bestätigung von der Bank.
Herzliche Grüße
Ps. Alt werden ist nichts für schwache Nerven
In die letzten Newsletter Steinhoff von SdK hat SdK erwähnt, dass Sie am 23. August alle Ihre Rechnungen im Fall Steinhoff erhalten haben.
Hat hier schon jemand eine Spezifikation von der SdK erhalten?
Viele zahlende Mitglider haben bereits bei der SdK nachgefragt, aber sie weigern sich, eine Begründung zu geben. Es geht auf jeden Fall um die 60.000 €, die noch "im Topf" sind. 60.000 € wurden von uns allen für eine Sonderprüfung bei der Unternehmenskammer Amsterdam bezahlt, aber wie wir alle wissen, hat die SdK diese NICHT durchgeführt.
Diese 60.000 sind also noch übrig und müssen an die zahlenden Mitglieder zurückgezahlt werden.
Außerdem wurde Geld für Rechtsstreitigkeiten gezahlt. Diese wurden ebenfalls nicht durchgeführt, so dass auch dieses Geld an die Mitglieder zurückgezahlt werden muss.
Der Testfall 'Müsterklager': wir haben nichts mehr darüber gehört, also müssen wir auch nicht damit rechnen.
Kurz gesagt: Es ist noch eine Menge Geld im Topf, und das sollte an die zahlenden Mitglieder zurückgehen.Hiermit die Bitte um Unterstützung, um das Geld zurückzubekommen: könnten Sie sich auch an die SdK wenden?
Source:
'Zustimmung zur Kostenübernahme*
Hiermit erkläre ich mich bereit, den zuvor angegebenen Betrag an die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. im Rahmen einer Kostenübernahme zu leisten, damit diese die Rechtsanwaltskanzlei AMS Advocaten N.V. und einen noch zu bestimmenden Finanzberater mandatiert, um die Interessen der Streubesitzaktionäre der Steinhoff International N.V., die sich dem von der SdK organisierten gemeinsamen Vorgehen anschließen, zu vertreten. Mir ist bekannt, dass damit kein individuelles Mandat zwischen mir und der Anwaltskanzlei oder dem Finanzberater entsteht. Die Kostenübernahme muss nur geleistet werden, sofern Kostenübernahmeerklärungen in Höhe von mindestens 312.000 Euro netto eingehen. Sofern am Ende des Verfahrens noch Restbudget übrig bleiben sollte, wird dieses an die teilnehmenden Aktionäre anteilig zurückerstattet, sofern der dem einzelnen Aktionär zustehende individuelle Betrag größer als 50 Euro ist. Sollten mehr als 312.000 Euro an Budget zugesagt werden, wird jedem teilnehmenden Aktionär ein entsprechend gekürzter Betrag in Rechnung gestellt. Der fällige Betrag zur Kostenübernahme wird, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind, von der SdK innerhalb einer Woche nach Eintritt der Bedingungen komplett in Rechnung gestellt.'
https://sdk.org/leistungen/klageverfahren/...ngs-nv-kostenuebernahme/
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...V/Steinhoff-Newsletter-6.pdf
'Daher ist es aus unserer Sicht nur sinnvoll, die Sonderprüfung anzustoßen, sofern man auch in sämtlichen nachfolgenden Schritten weiterhin die Vertretung der Aktionäre sicherstellt. Da dies alles nach niederländischem Recht abgewickelt werden dürfte, könnenwir leider keine großen Eigenleistungen mit unseren Anwälten erbringen, da diese dort keine Zulassung als Anwalt haben und sich auch nicht im niederländischenRechtauskennen. Daher müssen wir hierzu auf niederländische Anwälte zurückgreifen. Nach Auskunft der niederländischen Anwälte ist mit folgenden weiteren Kosten zu rechnen':
'1.Kosten für die anwaltliche Beratung inBezug auf die Bestellung eines Sonderprüfers: 60.000,00 €
2.Kosten für die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 22. März 2023:15.000,00 €
3.Kosten für die anwaltliche Beratung im Rahmen des WHOA-Verfahrens:80.000,00 €
4.Kosten für die anwaltliche Beratung im Rahmen eines potentiellen Insolvenzverfahrens in den Niederlanden:65.000,00 €'
'Die Abrechnung der niederländischen Anwälte erfolgt branchenüblich nach Stundensätzen zwischen175 und 345 Euro netto, je nach entsprechender Qualifikation des bearbeitenden Rechtsanwalts. Ferner regen die Anwälte an, einen Finanzberater hinzuzuziehen und haben hierfür SMAN Business Value (siehe https://sman.nl/en/) vorgeschlagen, welche bei Gericht in Amsterdam bekannt und angesehen seien. Dies sei nötig,um unsere Argumentemit alternativen Berechnungenzum Unternehmenswert im Rahmen eines WHOA-Verfahrens zu untermauern. Die Kosten hierfür schätzen wir auf rund 40.000 Euro. Da in der Regel die tatsächlichen Kosten über den Schätzungen liegen und wir gewöhnlich auchmit unplanbaren Entwicklungen rechnen müssen, halten wir eine Reserve von 20 % der geplanten Kosten für notwendig. Insgesamthalten wir also ein Budget von 312.000 Euro (netto) für Rechtsanwälte und Finanzberaterfür notwendig'.
Was ich noch ganz interessant finde, können CVRs vererbt werden?
Herzliche Grüße
Punkt 4:
"4. Andere Personen, die Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben
Die personenbezogenen Daten können zu den oben genannten Zwecken an die folgenden Kategorien von Empfängern weitergegeben werden, und zwar auf der Grundlage der Notwendigkeit der Kenntnisnahme im Zusammenhang mit den CVRs:
(i) Dritte, die den für die Verarbeitung Verantwortlichen beraten und unterstützen, wie z. B. Buchhalter, Vertreter von Sanktionslisten, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Notare;
(ii) Unternehmen der Gruppe des für die Verarbeitung Verantwortlichen, auch außerhalb der Europäischen Union; und
(iii) jede nationale und/oder internationale Aufsichts- oder Vollstreckungsbehörde oder jedes Gericht, sofern die für die Verarbeitung Verantwortliche gesetzlich verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten weiterzugeben, oder sich im Rahmen ihrer Rechtsverteidigung dazu entschließt, dies zu tun.
Je nach Fall können die oben genannten Empfänger als für die Verarbeitung Verantwortliche oder als Auftragsverarbeiter handeln. Im letzteren Fall dürfen die Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten nur im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen auf der Grundlage von dessen Anweisungen verarbeiten und müssen die spezifischen vertraglichen Verpflichtungen einhalten, die der für die Verarbeitung Verantwortliche ihnen zum Schutz der personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen auferlegt.
Einige der oben genannten Empfänger befinden sich in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, das von der EU-Kommission aus Sicht des Datenschutzes als nicht angemessen angesehen wird, nämlich in Südafrika. In diesem Fall wurden geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen, d. h. die von der EU-Kommission angenommenen Standardvertragsklauseln. Sie können sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden, um eine Kopie dieser Klauseln anzufordern, und zwar unter der unten angegebenen E-Mail-Adresse."
Mag für dich und viele uninteressant sein, aber gerade unter (i) und (ii), außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder auch Südafrika sind für mich dann schon mal kleinen Datenschutzfragezeichen.
Um die zu überwinden bräuchte ich hier mehr Budder bei die Fische im bianziellen Bereich, da müssen sich schon Anzeichen zeigen, dass es sich lohnen wird.