Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 9004 von 14449 Neuester Beitrag: 04.08.24 19:56 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.215 |
Neuester Beitrag: | 04.08.24 19:56 | von: Squideye | Leser gesamt: | 88.563.533 |
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....Am 30/11 haben die Parteien den Vertragstext erhalten ( z.B. auch TILP). Dies können wir (!) an dem Kursausschlag gut erkennen. Die Frist beträgt 90 Tage ( wenn sich alle einig sind, dann natürlich kürzer)...
...Daher: Entweder vorzeitige, geschlossene Zustimmung der Kläger zeitgleich - oder alle auf den letzten Drücker um 17:59 Uhr per Telefax.
Friede ? GP ! Und zwar am 06.02.2020 7:30 Uhr per NEWS ! I Ich schwör...
Wäre bei 90 Tagen ab 30/11 nicht Anfang März der letzte Drücker?
Ich habe das hier schon einmal klar gestellt:
KapMuG
§ 17 Vergleichsvorschlag
(1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Den Beigeladenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Vergleich bedarf der Genehmigung durch das Gericht gemäß § 18. Der genehmigte Vergleich wird wirksam, wenn weniger als 30 Prozent der Beigeladenen ihren Austritt aus dem Vergleich gemäß § 19 Absatz 2 erklären.
(2) Der Vergleichsvorschlag soll auch die folgenden Regelungen enthalten:
1.
die Verteilung der vereinbarten Leistungen auf die Beteiligten,
2.
den von den Beteiligten zu erbringenden Nachweis der Leistungsberechtigung,
3.
die Fälligkeit der Leistungen sowie
4.
die Verteilung der Kosten des Musterverfahrens auf die Beteiligten.
§ 18 Genehmigung des Vergleichs
(1) Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes des Musterverfahrens und des Ergebnisses der Anhörung der Beigeladenen als angemessene gütliche Beilegung der ausgesetzten Rechtsstreitigkeiten erachtet.
(2) Nach der Genehmigung kann der Vergleich nicht mehr widerrufen werden.
§ 19 Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt
1) Der genehmigte Vergleich wird den Beigeladenen zugestellt.
(2) Die Beigeladenen können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Vergleichs ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt werden; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
(3) Die Beigeladenen sind über ihr Recht zum Austritt aus dem Vergleich, über die einzuhaltende Form und Frist sowie über die Wirkung des Vergleichs zu belehren.
Sollte er zu Stande kommen ,werden wir es erfahren.
Dazu brauche ich vorher keine Zocker anlocken.
Wir sind doch eh alle schon lange bereit dafür!
Welche Frist Steinhoff den Klägern zur Annahme angeboten hat, wissen wir natürlich nicht.
" . . . . Vuyani Hako, amtierender CEO des PIC, warnte derweil . . . . ., in dem der Versuch des PIC, mit Steinhoff einen kommerziellen Vergleich zum Ausgleich von Verlusten zu schließen, bis Ende Dezember dieses Jahres ausläuft.. . .
. . . .. Laut Dlamini unterbreitete Steinhoff den Aktionären einen streng vertraulichen Vorschlag im Rahmen des Vermittlungsprozesses, über den ein Dritter namens The White Knight Zahlt einen Abrechnungsbetrag.
Und für die anderen war die Frist glaublich der 21.12.2019, ansonsten es weniger Geld gibt . . . . .das müsste Dirty aber genau aus den Unterlagen von Steinhoff wissen.
Stimmt, beim PIC und den "Institutionellen" wird wahrscheinlich außergerichtlich verglichen
Bei den VEB- und Tilp - Verfahren glaube ich schon eher, dass es einen gerichtlichen Vergleich geben wird.
In Bezug auf Ihre Frage "Was ist Ihre Meinung über die Manipulation des Aktienkurses?" , bekennen wir freimütig, dass wir keine Fähigkeit haben, die Zukunft zu sehen. Wir haben nicht die Prophezeiungsbefugnisse, die vielen Menschen im Forum frei zugänglich zu sein scheinen.
Was wir jedoch verstehen, sind grundlegende (fundamental) Bewertungsmodelle. Dieses Modell hat uns in der Vergangenheit gut gedient, und wir erweitern das Modell weiter, indem wir eine große Sicherheitsmarge in unsere Bewertungen einführen.
Es gibt Gründe, warum wir glauben, dass Steinhoff trotz des Saldos, der fast null Eigenkapital widerspiegelt und diese Angelegenheit durch den Rechtsstreit noch verschärft wird, eine attraktive potenzielle Rendite bietet. Natürlich muss jeder Investor selbst bestimmen, was genau er für seine Forderung gegenüber einer einzigen Aktie haben soll. Wir unsererseits beschränken die maximale Investition in ein einzelnes Produkt auf nicht mehr als 10 % unserer gesamten Bruttoinvestitionen auf ein absolutes Maximum.
Alles Gute
Kapitänab82
Dieses Dokument befasst sich jedoch mit Vermögensveräußerungen, die nun (effektiv von den Gläubigern) kontrolliert werden.
Es ist nicht dasselbe, wie es im PIC-Bericht an das Parlament steht, in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass die Zustimmung der Aktionäre für ISSUE OF SHARES erforderlich ist.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie darauf hingewiesen, dass Steinhoff 20% (Basispunkte) ihrer 71%-Beteiligung an Pepkor verkaufen (nicht ausgibt) (effektiv reduziert ihre Beteiligung auf 51%).
Diese beiden Punkte scheinen nicht miteinander in Zusammenhang zu stehen. Können Sie klären?
Best Regards
Captainfrom82
Moderation
Zeitpunkt: 23.01.20 12:14
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Zeitpunkt: 23.01.20 12:14
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Wir haben, was wir denken, ist ein ziemlich gutes Griff auf das geschätzte EBITDA (und EBIT). Vielleicht müssen wir die diesbezüglichen Notizen vergleichen.
Wir haben auch eine Theorie darüber, warum die AFS 2019 verzögert wurde (abgesehen vom offiziellen Grund, der über die neuen Prüfer, die Zeit benötigen, angegeben wurde.
Diskutieren!!
Best Regards
Captainfrom82
one possible reason for the delay could well be the regulation of legal action. If necessary, financial consequences or comments would be added to this balance sheet retroactively.
I don't think that we will find a major balance sheet change to the positive in the balance sheet, this should not occur until the end of August 2020 at the earliest, which is in the balance year 2020! The 2019 year should still be negative in relative terms!
The question will be in what form will our share survive. I firmly believe in a settlement and in Steinhoff's survival, but the stock... difficult to say!
Do you have any possible information that might give you a direction regarding future shares (Steinhoff International Holding)?
best regards
Sealchen
Diese sind im Gegensatz zu den SEAG Schulden nur mit einem internen Darlehen, welches die SFHG der SIHNV schuldete und dem Titan Loan abgesichert, darüber hinaus existieren für diese Bondschulden Garantien von SIHNV und SIHPL.
Die SEAG Schulden sind lt. SEAG12719, Annex-5 mit 59 %, also über die bestehenden externen Schulden hinausgehend, abgesichert. Diese Sicherheiten sind an die Gläubiger entsprechend ihrer staatlichen Rechtsform höchstmöglich übertragen. Zum Teil inklusive Eigentumsübertragung mit Rückgaberecht bei Vertragserfüllung (English Security Agreement-SEAG).
Bei den Zahlungsgarantien liegt es weiterhin in der Hand der SIHNV, hier hauptsächlich der 23-er Bond betroffen, bei Anteilsveräußerungen die Anteilsinhaber zu befragen.
Ich gehe davon aus, auf diese Teile der "unsecured Liabilities" bezieht sich der PIC (alle Bonds zusammen ca. 1,8 Mrd €).
Die Möglichkeiten eines Haircuts für "unsecured Liabilities" im Rahmen eines CVA Verfahrens können Bestandteil dieser PIC Betrachtung sein.
Ein Verkauf von 20 % Pepkor HL Aktien war nicht Ziel meiner Betrachtung, es geht um den finanziellen Gegenwert einer 20-prozentigen Anteilsabgabe als Berechnungsgrundlage für einen Vergleich. Eher virtuell als reel zu sehen.
Ich sehe eher eine prozentuale Abgabe der Ainsley Holding Shares an Pepkor HL im Rahmen eines speziellen Vergleichs mit einer ehemaligen Hauptperson der SIHNV.
Also zwei getrennte Punkte.
Hier von der DZ Bank ( ergibt sogar 100% - hab nachgerechnet )
Aktionärsstruktur
Streubesitz 65,07%§
Public Investment Corporation SOC Limited 9,91%
Christoffel Hendrik Wiese 6,20%
Citigroup Inc. 5,73%
Invesco Ltd. 2,98%
Investec Asset Management Ltd. 2,87%
Coronation Fund Managers Ltd 2,62%
BlackRock, Inc. 2,41%
eigene Anteile 2,21%
Dann habt Ihr die Info zuerst !
https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/...sPopUp.aspx?id=351689
Ein kleines Script vereinfacht die Sache natürlich...