Spekulationssteuer: Wieviel Prozent vom Gewinn
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 16.10.02 22:08 | ||||
Eröffnet am: | 16.10.02 09:08 | von: Dostojewski | Anzahl Beiträge: | 52 |
Neuester Beitrag: | 16.10.02 22:08 | von: Laserfuzzy | Leser gesamt: | 7.956 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
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Abgesehen davon ist das die größte Sauerrei für Aktiengewinne Steuern zu verlangen.
Und sowas in der derzeitigen Börsenphase zu beschließen zeugt von allergrößtem Schwachsinn. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Um Arbeitsplätze zu schaffen ist dass jedenfalls nicht der richtige Weg.
geschlagen. Hier greift dann der hohe Spitzensteuersatz.
Anders ist es praktisch nicht machbar.
Da könnte ich ja jede Menge Einkommenssteur sparen, wenn ich bei einem hohen Spitzensteuersatz meine (wenigen) Müllaktien mit 90% Verlust verkaufe.
Das wäre aus meiner jetztigen Sicht ein echtes Steuersparmodell.
Es kann ja wohl nicht angehen, dass Verluste und Gewinne gesondert behandelt werden, oder?
Na mal sehen.
Grüße
Apfelbaumpflanzer
Die Koalition hat Details zur geplanten unbegrenzten Steuerpflicht für Kursgewinne genannt. Anlegerschützer fürchten Schäden für die Aktienkultur. Der Plan widerspreche dem Ziel der Riester-Rente, das Wertpapiersparen fürs Alter zu fördern. Aktien würden gegenüber Lebensversicherungen und selbst genutzten Immobilien benachteiligt.
HANDELSBLATT, 16.10.2002
nac/uhl/tmo DÜSSELDORF/BERLIN/ FRANKFURT/M. Anlegervertreter und Finanzexperten haben die Pläne für eine unbefristete Spekulationssteuer kritisiert. „Wie kann man zuerst mit der Riester-Rente versuchen, die Leute zur eigenständigen Altersvorsorge über Wertpapiere zu erziehen, und sie dann mit einer solchen Steuer bestrafen?“ fragte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Pläne seien ein harter Schlag für die ohnehin fragile deutsche Aktienkultur, der zudem zum ungünstigsten Zeitpunkt komme. „Das Vertrauen der Anleger ist auf dem Tiefpunkt.“ Ähnlich äußerten sich der Bundesverband deutscher Banken und das Deutsche Aktieninstitut.
Chefvolkswirt Ulrich Berz von Union Investment, dem drittgrößten deutschen Fondshaus, rechnet mit Ausnahmeregeln für fondsgebundene Riester-Produkte. „Sonst kann man das Riester-Projekt gleich streichen.“ Noch ist unklar, ob für Investmentfonds – wie bislang – Ausnahmen gelten. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte gestern, solche Einzelheiten würden bis zur Kabinettsentscheidung geklärt. Diese erfolgt voraussichtlich am 20. November.
Die generelle Steuerpflicht für Wertpapierverkäufe soll rückwirkend eingeführt werden. Das stellte gestern die parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) klar. Wer zum Beispiel vor 30 Jahren Aktien gekauft habe und diese nach Inkraften der Neuregelung verkaufe, müsse den Veräußerungsgewinn mit seinem individuellen Steuersatz voll versteuern. Hocker hält diese Rückwirkung für verfassungsrechtlich bedenklich. Man müsse abwarten, wie über diese Problematik bei der Steuerpflicht für so genannte „wesentliche Beteiligungen“ entschieden werde. Bislang waren Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate lagen. Laut Hendricks sollen die Banken künftig wie bei Kapitalerträgen über jeden Wertpapierverkauf ihrer Kunden Kontrollmitteilungen ans Finanzamt schicken. Verluste aus Wertpapiergeschäften könnten verrechnet werden – aber nur mit realisierten Kursgewinnen, nicht etwa mit anderen Einkunftsarten wie Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen.
Union-Chefvolkswirt Berz bemängelt die ungleiche Besteuerung von Aktienanlage und anderen Formen der Altersvorsorge. „Gewinne aus Lebensversicherungen und selbst genutzten Immobilien bleiben steuerfrei, Aktien sind dadurch benachteiligt.“ Für nicht selbst genutzte Immobilien will Rot-Grün dagegen wie bei Aktien eine unbefristete Steuerpflicht einführen. Großer Gewinner ist nach bisherigem Stand die Lebensversicherung, deren Erträge weiterhin nach zwölf Jahren steuerfrei sind. Analyst Carsten Zielke (WestLB) bezeichnete die Steuerpläne als „gute Nachricht für Lebensversicherer“, die denn auch zu den Tagesgewinnern an der Börse zählten. Indirekt profitieren auch so genannte Finanzinnovationen. Das sind Anlageprodukte mit Kapitalgarantie, deren Besteuerung künftig mit Aktienprodukten gleichgestellt wird.
Der deutsche Aktienmarkt insgesamt dürfte indes unter den Regierungsplänen leiden, schätzt Deutsche- Bank-Experte Bernd Meyer: „Die höhere Steuerlast könnte zu einer niedrigeren Bewertung führen.“
HANDELSBLATT, Mittwoch, 16. Oktober 2002, 06:02 Uhr
Ich denke, gerade Leute die sich überlegt haben ob sie an der Börse einsteigen sollen, lassen jetzt die Finger davon.
Macht nur weiter so Ihr in Berlin!
So wird aus Deutschland nie ein Land mit Aktienkultur!
Pusherman, der ohnehin die Amis als Vorbild hat
der bundesrat schmettert diesen blödsinn ab.
so.. das mal von mir dazu!
sbroker
Sei froh wenn wir nicht zum Entwicklungsland werden. Wir sind auf dem besten Wege dazu.
Gruß Bankerslast
warum sollten demnächst nicht ärzte jeden neurodermitis-fall dem gesundheitsamt melden?
Rechtsanwälte könnten ihre schweigepflicht brechen, um zu einer besseren aufklärung beizutragen!
usw.
Das die Grünen, die sich immer als Bürgerrechtspartei verkauft haben, so einen schwachsinn mitmachen hätte ich nicht für möglich gehalten. Das einzig positive ist, dass die ganzen linken dummschwätzer hier am board jetzt wohl etwas ruhiger werden dürften. Wer von denen seine wahl allerdings immer noich nicht bereut, dem ist nicht zu helfen.
Gruß n1608
Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften sind künftig grundsätzlich steuerpflichtig – unabhängig davon, wie lange die Papiere im Depot gelegen haben. Die Regelung soll sogar rückwirkend gelten. Gerade wer langfristig in Aktien investiert hat, etwa für die Altersvorsorge, ist davon betroffen.
Ein Fallbeispiel:
Wer Ende 1975 1 000 Siemens-Aktien zum - bereinigten – Stückpreis von umgerechnet 8,97 Euro kaufte, gab dafür 8970 Euro aus. Heute würde er pro Aktie gut 39 Euro bekommen, also insgesamt 39 000 Euro, der Spekulationsgewinn läge bei 30 030 Euro. Bei einem persönlichen Einkommen-
steuersatz von 35 % müsste der Steuerpflichtige 10 510 Euro an das Finanzamt überweisen.
Verfassungsrechtlich ist es fraglich, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt rückwirkend geltend darf. Möglicherweise genießen die Anleger Vertrauensschutz – eine Regelung, die die Gerichte beschäftigen wird. HB
HANDELSBLATT, Mittwoch, 16. Oktober 2002, 06:02 Uhr
Grüße
Apfelbaumpflanzer