Sozialbezüger finanzierte sich zwei BMWs
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 01.09.07 08:45 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.07 10:54 | von: quantas | Anzahl Beiträge: | 49 |
Neuester Beitrag: | 01.09.07 08:45 | von: Yussof Herd. | Leser gesamt: | 14.431 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
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Ein Iraner bezog seit fünf Jahren rund 2600 Franken monatlich an Sozialhilfe-Geldern.
Der festgenommene Iraner «gönnte» sich gleich zwei Autos der Marke BMW
[Bild: keystone]
Um sich zwei schicke Autos (Marke BMW) leisten zu können, führte der 38-Jährige ein Doppelleben. Er dealte nebenbei mit Heroin.
Das sind pro Sozialhilfefall rund SFr. 30'400.00!
Umgerechnet in Euro 18'500.00
Das ergibt pro Monat in Euro 1'542.00
Das ist eine riesige Belastung für die Stadt.
MfG
quantas
__zu händeln:
- Pattex Blitz Kleber flüssig ist nicht geeignet für Polypropylen, Polyethylen, Teflon®, Styropor®, synthetische Gewebe und Autorückspiegel.
Multi funktionale Klebstoff-Knetmasse für fast alle Materialien
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Hatte heute eine Reparatur mit Kleber zu machen, an der Kühlschranktür. Nachdem der Blitz Plastik flüssig, fest war und nicht mehr aus der Düse rauskam, und außerdem ein Hohlraum zu überbrücken war, musste die "Knete" her. Mal sehen ob das hält wenn ich es belaste.
Produkteigenschaften Pattex Blitz Plastik flüssig:
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Beschreibung:
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Nun musste ich nur noch wissen was ich heute verklebt habe. Ein Kunststoff war es. Nur welcher, das weiss ich nicht, und der Sofortkleber jedenfalls hat das Teil "angegriffen" nachdem es vorher mit dem Aktivator bestrichen wurde und danach mit dem anderem Sofortkleber-Kleber, siehe oben.
Quelle ist übrigtens die Pattex Homepage, was auch sonst!
http://www.pattex.de/Pattex_Blitz_Plastik_fluessig.1992.0.html
__________________________________________________ "Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
# 27: Bekommt die Stadt Zürich Bundeszuschüsse? Nein? Dann ist es ähnlich wie bei uns. Der Bund macht die Gesetze und die Städte/Gemeinden zahlen. Nur, Zürich ist wahrscheinlich eine reiche Stadt. Der tut es möglicherweise nicht so weh.
Nehmen wir aber mal zum Beispiel die Stadt München. Sie muss noch ganz andere Lasten schultern. Aber die Stadt ist praktisch pleite. Nach meiner Erkenntnis.
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# 26: Kommiss
für nicht vertretbar, wegen ein paar Sozialhilfebetrügern den Datenschutz untergraben.
Die Ämter kontrollieren schon genug , sonst wäre das wohl nicht aufgeflogen!
Man kann Unrecht nicht mit Unrecht begegnen!
Und Gewalt nicht mit Gewalt bekämpfen!
Unangemeldete Besuche werden in Deutschland teilweise wohl gemacht!
Bei uns in Deutschland gibt es genug Leute, die nicht zum Sozialamt gehen, eben genau wegen derlei Maßnahmen, die aber
bedürftig wären bzw. sind.
Würde mich wundern, wenn derlei Maßnahmen in der Schweiz durchgingen!
__________________________________________________ "Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
J.R.
Wenn ja, dann erkläre mir bitte, warum ein durchschittlicher HarzV Empfäger durchschnittlich kaum weniger in der Tasche hat als ein Durchschnittlicher Neurentner?
Immerhin hat ein Durchschnittlicher Neurentner in seinem Leben schon mal gearbeitet und somit Beträge in die Rentenkasse eingezahlt. Und, im Gegenzug dazu, mit welcher Gegenleistung an die Allgemeinheit hat denn ein HartzV Empfänger seine Unterstützung verdient?
MfG/Johannah
Ich habe im übrigen lediglich darauf hingewiesen, daß die Sozialhilfesätze in der Schweiz deshalb über denen in Deutschland liegen, weil dort auch die Lebenshaltungskosten höher sind. Von Deutschland war in meinem Posting gar nicht die Rede.
Zu Deutschland: Ob ein Hartz-IV-Empfänger seine Untersützung "verdient" hat, kommt auf den Einzelfall an. Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer nach 35 Jahren Erwerbstätigkeit mit 55 Jahren seinen Job verliert, dann liegt der Fall anders als bei einem Hochschulabsolventen, der nach seinem Studium keinen Job gefunden hat. Der Arbeitnehmer hat in seinen 35 Jahren Berufstätigkeit nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch Steuern bezahlt. Und aus Steuern werden auch ALG II und Sozialgeld finanziert. Der Ex-Student hat das im Regelfall nicht. Den Hartz-IV-Empfänger gibt es also nicht.
Im übrigen ist Hartz IV keine Gegenleistung für eine vom Empfänger zuvor erbrachte Leistung, sondern dient der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums, die laut Grundgesetz jedem Einwohner zusteht (Sozialstaatsprinzip). Auch Rentner, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf soziale Unterstützung, und zwar die Grundsicherung, deren Höhe der Sozialhilfe/ALG II entspricht. Deshalb ist die Aussage, es gäbe Rentner, die weniger Geld bekommen als ein Hartz-IV-Empfänger, nicht richtig.
Zu fragen ist auch: Was ist ein "durchschnittlicher Neurentner"? Um einen Rentenanspruch zu erwerben, muß man nicht nur gearbeitet, sondern auch Beiträge einbezahlt haben. Menschen, die nur einen niedrigen Arbeitsverdienst erzielten oder häufiger arbeitslos waren, haben auch nur geringe Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt. Für viele Frauen, die keinen eigenen Beruf ausübten und "nur" Hausfrau waren, wurden in den Nachkriegsjahrzehnten gar keine Beiträge einbezahlt. Das alles drückt den Rentendurchschnitt nach unten. Daneben gibt es aber auch sehr gutsituierte Rentner. Der Rentendurchschnitt aller Rentner in Deutschland liegt übrigens derzeit bei etwa 1.100 Euro, also deutlich über den Bezügen eines Hartz-IV-Empfängers (ca. 700 Euro).
J.R.
Es gibt sie die 3 Zimmerwohnungen von Fr. 2000 aufwärts.
Eine normale 3 Zimmer Wohnung mit vollständig eingerichteter Küche
und Nebenkosten kostet in der Regel zwischen Fr.1300 und Fr.1700.
Die Stadt Zürich hat rund 370'000 Einwohner und auf ihrem Gebiet
stehen 200'000 Wohnungen. Davon besitzt die Stadt selbst 10'000 Einheiten.
Rund 40'000 sind von Genossenschaften und Stiftungen gebaut. Diese rund
50'000 Wohnungen sind in der Regel vom Preis Leistungsverhältnis her sehr gut und
günstig.
Beispiele des freien Wohnungsbaus:
http://www.comparis.ch/immobilien/marktplatz/result.aspx?page=2
Einem Sozialhilfeempfänger spielt es in der Regel keine Rolle, wieviel die Wohnung kostet. Die Stadt bezahlt! Manch eine Arbeiter Familie lebt nicht so konfortabel wie Sozialhilfe-Empfänger.
Bei einem Ausländeranteil von einem Fünftel der Bevölkerung ist die Sozialhilfequote bei den Ausländern mehr als doppelt so hoch als bei den Schweizern. Laut der Städteinitiative Sozialpolitik hat sich die Sozialhilfe an die ausländische Bevölkerung in den letzten Jahren «markant erhöht». In Zürich ist der Anteil der Ausländer die von Sozilhilfe leben auf gegen 60% der gesamten Sozialhilfe-Empfänger gestiegen.
Ich denke, es hat zuviele Schmarotzer in unserem System und dem abzuhelfen ist Pflicht des Staates.
Ich kenne einen Fall, eine Einzelperson. Der Mann ist IT-Spezialist, ca. 50 Jahre alt, geschieden und hat 2 schulpflichtige Kinder. Durch die Scheidung musste er einen grossen Teil seines Einkommens an seine EX-Frau und seine 2 Kinder bezahlen. Er hat den Job aufgegeben, lebte dann rund 18 Monate vom Arbeitslosengeld und seit drei Jahren von der Sozialhilfe. Zur Zeit befindet er sich in einer drei monatigen Kur, die von der KK und vom Staat zusätzlich bezahlt wird. Er hat für sich eine 21/2 Zimmer Wohnung und fährt ein Auto. Arbeiten kommt für ihn nicht in Frage gemäss seinen Aussagen.Er hat Angst, dass man ihm dann nur das Existenzminimum lässt, also lebt er lieber auf Kosten der Allgemeinheit. So läuft das teilweise bei uns. Und der Staat ist machtlos. Er bezahlt nämlich nicht nur ihn, sondern alimentiert auch seine Frau mit den 2 Kindern.
@Madame:
Lieber einen Sozialhilfeempfänger durchleuchten, als dem Bürger seine Konten!
MfG
quantas
besonders geschützt werden?
Bei jedem Freiberufler / Selbständigen darf die Steuerfahndung alles tun. Da wird die komplette Wohnung durchsucht. Ein Briefgeheimnis gibt es auch nicht mehr. Das Finanzamt durchwühlt die ganze Wohnung / Firma. Kontrollmitteilungen der Finanzämter sind tägliche Praxis.
Nur bei Sozialhilfeempfängern darf man so etwas ja nicht machen. Kontrollen dort haben nichts mit Beschnüffelung zu tun, etliche dieser Leute betrügen den Staat und steigern so die Steuerlast immer mehr. Nicht umsonst sind die Sozialausgaben der größte Ausgebeposten.
Taos
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern.
Aber das Thema, "Unschuldig am Existenzminimum dahinvegetierender HarztIV Empfänger" verkauft sich nicht nur in der Politik, sonder auch in allen Medien besser als, "dämlicher Idiot der Arbeiten geht für gleiches Geld". Warum sollen die Sozialschmarotzer wegen gestiegener Milchpreise höhere Sätze bekommen, wenn die Arbeitnehmer nicht gleichzeitig eine Reduzierung ihrer Steuerlast erhalten? MfG/Johannah
Klar ist aber auch: Wer zumutbare Arbeit ablehnt oder sich drückt, der muß hart sanktioniert werden. Dasselbe gilt für Sozialbetrüger, also Personen, die soziale Leistungen widerrechtlich in Anspruch nehmen. Und um die ausfindig zu machen, sind wirksame Kontrollen erforderlich.
@quantas: Du willst uns aber jetzt nicht erzählen, daß Schweizer Sozialhilfebezieher 2.600 CHF bekommen und das Sozialamt zusätzlich auch noch die Wohnung bezahlt? Wenn dem so wäre, dann würde ich auch in die Schweiz und hauptberuflich Sozialhilfeempfänger werden!
Jetzt mal zu den Fakten (Sozialhilfe in der Schweiz):
• Der Grundbedarf beträgt 960 Franken pro Monat für eine Einzelperson und wird mit einem Multiplikator (Äquivalenzskala) je nach Anzahl der unterstützten Haushaltsmitglieder hochgerechnet.
• Für die Wohnkosten bestimmt die zuständige lokale Sozialbehörde Obergrenzen je nach Grösse des Haushaltes.
• Die medizinische Grundversorgung umfasst die Prämien für die obligatorische Grundversicherung samt Selbstbehalten und Franchisen. Die zuständigen Organe erlassen dabei Bestimmungen zur maximalen Höhe der zu übernehmenden Prämie.
• Die Sozialhilfe bezahlt grundsätzlich keine Autos oder Kosten, die durch deren Unterhalt anfallen.
Nachzulesen hier http://www.skos.ch/de/?page=faq/.
In den 2.600 CHF dürfte also alles enthalten sein, inkl. Wohnung. Gut möglich auch, daß der Betroffene nicht alleinstehend ist.
J.R.
Ein pakistanisch-italienischer Doppelbürger hat in Zürich widerrechtlich Suva- und Sozialhilfegelder für 200'000 Franken bezogen.
Das Zürcher Obergericht verurteilte den Geständigen zu 14 Monaten Gefängnis. Fünf davon soll er absitzen. Der heute 39-Jährige lebt seit 1990 in der Schweiz und hat immer wieder Sozialhilfe bezogen. 1993 sicherte sich der Asylbewerber dank einer Heirat mit einer Italienerin die Aufenthaltsbewilligung. Zwischen August 2002 und März 2005 erhielt er vom Sozialamt monatlich rund 3600 Franken Fürsorge.
Der Vater von zwei Kindern gab jeweils an, völlig mittellos zu sein. So verneinte er schriftlich jegliche finanziellen Einkünfte und verschwieg, dass er nach einem Arbeitsunfall zwischen August 2002 und März 2005 Suva-Leistungen in der Höhe von 104'000 Franken kassierte. Dies führte dazu, dass das Sozialamt den Angeschuldigten mit viel zu hohen Beiträgen unterstützte.
http://www.tages-anzeiger.ch/dyn/news/zuerich/786286.html
Hohe Sozialleistungen führen zu Ungerechtigkeiten und vernichten Arbeitsanreize.
Das weisen Experten im Auftrag des Bundes nach.
Eigentlich hätte die hochkarätige Arbeitsgruppe um Professor Robert Leu von der Universität Bern mit ihrer Studie die Wirksamkeit von erwerbsabhängigen Steuergutschriften klären sollen. Mit diesen Gutschriften soll Haushalten, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, ein Teil der Steuerschuld erlassen werden. Davon verspricht man sich Anreize, um Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsprozess zu bewegen.
Was in vielen Ländern existiert und auch Wirkung zeigt, könne aber in der Schweiz nicht funktionieren, lautet die Schlussfolgerung der Arbeitsgruppe. Sie empfiehlt daher dem Bundesrat, auf das Instrument zu verzichten.
Viel interessanter als diese Empfehlung sind die angeführten Gründe. Insbesondere zwei werden im Bericht erörtert: Einerseits sei in der Schweiz die Nachfrage nach wenig qualifizierten Arbeitskräften — wie es viele Sozialhilfebezüger eben sind — gering. Anderseits sei die Sozialhilfe zu hoch.
weiter hier:
http://www.tages-anzeiger.ch/dyn/news/schweiz/786293.html