Sonderdividende Volkswagen Vorzugsaktien
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 22.12.22 18:53 | ||||
Eröffnet am: | 04.10.22 21:34 | von: kressi | Anzahl Beiträge: | 41 |
Neuester Beitrag: | 22.12.22 18:53 | von: VWAktionär | Leser gesamt: | 58.317 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 37 | |
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Hätte hierzu 2 Fragen:
1. Da die Sonderdividende nicht vom Eigenkapital sondern durch den Verkauf ausgeschüttet wird, wird die Aktie am Tag nach der Ausschüttung als Ex-Dividende gehandelt?
2. Besteht für die Sonderdividende ein Bestandsstichtag an dem man die Papiere halten muss?
Die Frage ist ob die Dividende steuerfrei ist oder nicht.
Greift der von dir aus Google kopierte Paragraph 27KSPG in diesem Fall oder nicht ? Was passiert dann mit VW Aktien die vor 2009 erworben wurden ?
Am Ende werden wir es am 10. Januar wissen anhand der Tatsache ob der Freibetrag genutzt wurde oder nicht. Denn ich weiß es auch nicht.
Das du ständig den Freibetrag nennst. Wen interessiert denn ein Freibetrag? Und was hat dieser mit Steuerfreiheit zu tun? Es kommt drauf an wofür du deinen Freibetrag nutzt, das hat doch nichts mit der Dividende oder Sonderdividende zu tun. So ein blödes Gerede.
Ist meine Mieteinnahme steuerfrei? Ich habe einen Freibetrag..
Es geht um den Status Steuerfreiheit oder nicht. Falls ja dann zahlst du steuer. Diese Zahlung wird evtl. mit einem Freibetrag verrechnet, aber das ist doch immer so und nichts neues?!
Mieteinnahmen werden in der Jahressteuererklärung unter Einahmen aus Mieteigentum versteuert und werden mit dem Steuerfreibetrag verrechnet, solltest du eigentlich wissen wenn du Mieteinahmen versteuern musst. Stichwort Einkommenssteuer Anlage V.
Dividenden fallen unter Kapitalertrag hierfür wird Kapitalertragssteuer fällig. Hier wird der Sparerfreibetrag belastet. In der Regel nutzt man heute den Freistellungsauftrag eher für die depotführende Bank. Diese führt die Kapitalertragssteuer im übrigen über den Freibetrag hinaus direkt ab. Da vor dem 10.1. nichts weltbewegendes auf den meisten Konten passieren dürfte - wird also mit der Auszahlung der Dividende dieser Freibetrag belastet oder eben nicht.
Deswegen ist Apfeln nicht gleich Birne !
Ein anderer Ansatz wäre ob VW das Ganze als Kapitalerhöhung bewertet und die Einnahmen aus dem Porsche IPO auf der Einlagenseite verbucht und dann die Dividende steuerfrei ausgezahlt wird. Oder VW das ganze als Gewinn verbucht und damit die Dividende ganz normal die Kapitalertragssteuer sofort am Tag der Auszahlung fällig wird. Dazu findet man aber nichts.
Ist das relevant ? Ja, es ist schöner wenn man eine Aktien zum Nennwert verkaufen kann als wenn man jedes mal noch irgendwelche Kosten berücksichtigen muss. Das kann man zwar berücksichtigen aber es nervt. Klarheit bringt dann eigentlich nur die Belastung des Sparerfreibetrages oder man schaut ob man die Dividende oder die Dividende -25% ausgezahlt bekommt.
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