LBC (938006) Es wird jetzt los gehen !!


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Neuester Beitrag: 21.11.01 09:16
Eröffnet am:21.11.01 08:34von: SchwarzerHe.Anzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:21.11.01 09:16von: ReWolfLeser gesamt:1.555
Forum:Hot-Stocks Leser heute:1
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1296 Postings, 8391 Tage SchwarzerHengstLBC (938006) Es wird jetzt los gehen !!

 
  
    #1
21.11.01 08:34
Heute beginnt der Run, warum ?

1, Geschäft läuft jetzt super an
2, Verkaufsdruck nimmt stark ab
3, Delisting eingestellt
4, Cashprobleme bis ende 2002 auf jedenfall gesichert
5, neue Abschlüsse von neuen Investoren stehen kurz bevor
6, Aktie ist nachhaltig noch nicht gelaufen

uvm.

ob heute oder morgen ist egal, aber man sollte auf jedenfall dabei sein.

Hier liegt das Geld förmlich auf der Strasse !!

mfg
S.H.  

3492 Postings, 8830 Tage ReWolfHEUTE SEHEN WIR NOCH DIE 1,00 EURO !!!!!

 
  
    #2
21.11.01 08:48
hihihi....ich wollte nur auch mal pushen  

890 Postings, 8317 Tage canetti@ReWolf böser pusher (wollte boardaufpasser sein)

 
  
    #3
21.11.01 08:51
aber allen ernstes. warum sollte lbc einen aufschub vom delisting erhalten oder warum nicht? roulette: rot oder schwarz?  

3492 Postings, 8830 Tage ReWolfcanetti

 
  
    #4
21.11.01 09:01
delistling wird gerade sowieso gekippt:

Pennystock-Regel ist "Schlag ins Wasser" für Deutsche Börse
von Alexander Becker

Die Pennystock-Regel der Deutschen Börse sollte den Investoren das verloren gegangene Vertrauen in das skandalgeschüttelte Wachstumssegment zurückgeben. Doch statt Ruhe in den Markt zu bringen haben die schärferen Kriterien eine weitreichende juristische Auseinandersetzung zwischen den betroffenen Unternehmen und der Deutschen Börse entflammt. Rund 50 Tage nach ihrem in Kraft treten profitieren statt der Anleger bislang nur die Wirtschaftskanzleien der Börsenmetropole Frankfurt von den neuen Ausschlussregeln. Fast alle betroffenen oder gefährdeten Unternehmen haben per einstweiliger Verfügung eine Fristverlängerung von mindestens sechs Monaten erwirkt. Die ernüchternde Bilanz: Die Regelung greift bislang nur bei drei Werten der ungeliebten Pennystocks. Zudem ist ein Erfolg der Deutschen Börse in der nächsten gerichtlichen Instanz mehr als fraglich.

Von den zwölf Unternehmen, die laut der neuen Regeln auf der "Beobachtungsliste" der Deutschen Börse stehen sollten, haben nur drei keine gerichtlichen Schritte unternommen. Auf die Beobachtungsliste kommen die Aktien, deren Kurswert an 30 aufeinander folgenden Tagen unter einem Euro und deren Marktkapitalisierung unter 20 Millionen Euro lag. Nur der Internet-Dienstleister Cybernet Internet Services International Inc, die Online-Musikplattform Musicmusicmusic und das US-amerikanische Community-Netzwerk FortuneCity.com müssen nun innerhalb von 90 Tagen bis Anfang März 2002 ihren Aktienkurs an 15 aufeinander folgenden Tagen über die Grenzwerte hieven, um am Neuen Markt zu bleiben. Auf die Beobachtungsliste kommen die Aktien, die bereits 30 Tage die Kriterien der Ausschluss-Regel erfüllt haben. Sollten den Unternehmen dieses nicht gelingen, werden sie einen Monat später Anfang April vom Handel am Neuen Markt ausgeschlossen.

Cybernet will den Verbleib am Neuen Markt aus eigener Kraft schaffen und ist deswegen nicht vor Gericht gezogen. "Wir sind der Meinung, die bis dahin eingeleiteten Neustrukturierung erfolgreich umzusetzen", sagte der Marketing-Director von Cybernet Harald Knapstein. Cybernet will bis Ende des Jahres die komplette Entschuldung des Unternehmens vorantreiben und so das verloren gegangene Vertrauen der Anleger zurückerobern.

Für Fortunecity.com ist die Notierung am Neuen Markt keine juristische Auseinandersetzung wert. Das habe das Management der US-Mutter von Fortunecity.com nach Angaben der Leiterin für Investor und Public Relations, Helena P. Schrader, entschieden. Schrader geht unter den momentan gegebenen Umständen von einem Delisting am Ende der 90-Tage-Frist aus. Der Neue Markt habe keinen guten Ruf aber teure Konditionen, erläutert Schrader. Fortunecity.com sei am Geregelten Markt nicht in schlechterer Gesellschaft als am Neuen Markt. Der Geregelte Markt habe zudem den Vorteil, nicht im Visier von Spekulanten zu stehen. "Wenn wir unser Geschäft richtig machen, dann merkt das auch der Geregelte Markt", gibt sich Schrader optimistisch.

Bei zwei Unternehmen steht dagegen eine gerichtliche Entscheidung über die Anwendung der neuen Regeln noch aus. Das Softwareunternehmen NSE Software AG und der IT-Schulungsanbieter GFN AG haben beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung beantragt, über die im Dezember verhandelt wird. Steven Hartenstein, Unternehmenssprecher bei GFN, hält die Pennystock-Regelung grundsätzlich für richtig, kritisiert aber vor allem den Zeitpunkt der Regeländerung. "Jede Maßnahme im Sinne der Aktionäre oder Unternehmen ist richtig, man müsse sich nur fragen, ob der Zeitpunkt dafür ebenfalls richtig ist", sagte Hartenstein. Die Deutsche Börse habe die Regeländerungen zu einer Zeit verfasst, als der Neue Markt auf einem Allzeittief lag. Man müsse den Unternehmen die Chance geben, auf die geänderten Bedingungen zu reagieren. Der Zeitraum von zwei Monaten zwischen Bekanntgabe und Umsetzung sei dafür zu kurz.

Ein entscheidendes Datum in der juristischen Auseinanderstzung zwischen vielen Unternehmen des Neuen Marktes und der Deutsche Börse wird der 11. Dezember werden. An diesem Tag wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt der Einspruch der Deutschen Börse gegen die einstweilige Verfügung der Foris AG verhandelt. Der Prozessfinanzierer Foris hatte als erstes Unternehmen eine zusätzliche Frist von sechs Monaten gegen die Anwendung der neuen Regel erstritten.

Hendrik Riedel, Rechtsanwalt bei der Münchner Wirtschaftskanzlei Beiten, Burkhardt, Mittl & Wegener (BBLP), ist zuversichtlich, dass das OLG die Entscheidung der voran gegangenen Instanz bestätigt. BBLP vertritt eine Reihe von Unternehmen am Neuen Markt in dieser Angelegheit, unter anderem das betroffene israelische Unternehmen Wizcom. Laut Riedel müsse bei der anstehenden Verhandlung die Grundsatzfrage, ob die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen bestand hat. Es sei eines der Prinzipien im zivilrecht, dass Verträge nicht einseitig geändert werden können. Zumal es sich bei den Auschlussbestimmungen um eine erhebliche Änderung der bestehenden Verträge zwischen der Deutschen Börse und den Unternehmen handele. Die Deutsche Börse dagegen geht nach Auusage einer Sprecherin, davon aus in der zweiten Instanz Recht zu bekommen. "Wir halten die Maßnahme für so wichtig, dass wir glauben, die einseitige Änderungsverfügung bestätigt zu bekommen", sagte die Sprecherin weiter.

 

6203 Postings, 8693 Tage Star IkoneDarum gibt es die Verfügung!!!

 
  
    #5
21.11.01 09:11
- LBC schon über ein Jahr am Markt
- LBC niederländisches ( = ausländisches ) Unternehmen
- Delisting - Regeln nicht vereinbart
- Frage, ob Aussetzung 1/2 Jahr, 1 Jahr oder sogar ganz...
( siehe Prout )

Wir werden es sehen, am 28.11. Entscheidung die sehr sicher für LBC ausfällt!

MfG
Star Ikone  

1082 Postings, 8534 Tage serkiSo Leute es kann losgehen!!!

 
  
    #6
21.11.01 09:14
Gerade sind 50.000 Stück zu 0,16 in Frankfurt gekauft worden!!!

Die 0,16 € sind gleich weg und dann kann es richtig losgehen!!!

serki  

3492 Postings, 8830 Tage ReWolfserki welches programm siehst du gerade ????

 
  
    #7
21.11.01 09:16
SAT 1 ???? schalt mal Xetra dazu *lol  

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