Schröders "Innovationsoffensive" in der Praxis


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Neuester Beitrag: 21.01.04 22:28
Eröffnet am:21.01.04 22:19von: DarkKnight_.Anzahl Beiträge:2
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138 Postings, 7629 Tage DarkKnight_IISchröders "Innovationsoffensive" in der Praxis

 
  
    #1
21.01.04 22:19
Aus dem Spiegel Forum, ausnahmsweise etwas würdig von mir zitiert zu werden:

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Werner Puchalla - 08:31am Jan 21, 2004 CEST (#50 of 55)

Deutschland wird innovativ? Sind wir doch schon! Wir sind Weltmeister im Erfinden von immer neuen Steuern und sonstigen Abgaben, Gesetzen und Verordnungen und völlig debilen Neuerungen wie dem Ärztekino (Wieso gibt es da eigentlich Dienstag keinen Rabatt wie bei den anderen Kinos?).

Aber andererseits, Innovationen kann es nie genug geben, ist ja klar. Vor allem, wenn man die nächste Wahl gewinnen will, um Deutschland dann endgültig vor die Wand zu fahren. Doch Innovationen, das weiss jedes SPD-Mitglied, allen vorneweg unser Pasta-Kanzler Schröder, entstehen nicht aus dem Nichts geschweige denn bei der Konkurrenz, da muss man anders heran gehen.

Nämlich auf Basis der neuesten wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnisse. Und mit einer zeitgemässen Umsetzung des Duo-Dynamic-Richness-Programm (abgekürzt DDR-Programm), das kurz zusammengefasst wie folgt aussieht:

1. Innovationsplanung

Gemäss dem Innovationsplanungs-Gesetz (GIP) sind alle staatlich zugelassenen Innovatoren (vgl. GIP, Paragraph 27) verpflichtet, alle Innovationen im sekundären Planungsstadium (vgl. GIP, Paragraph 89 ff) an den Kommunalen Innovationsbeauftragten (KIB) zu melden, diesbezügliche Formblätter gibt es auf kostenpflichtigem Antrag bei den Landesbehörden für Innovationsplanung (LIP). Alle Innovationen werden dabei in gesamt 10 Innovationsklassen unterteilt (IK 1 - IK 10), die Anmelde- und Prüfungsgebühren sind entsprechend gestaffelt.

2. Innovationslenkung

Gemäss dem Innovationslenkungs-Gesetz (GIL) werden alle angemeldeten Innovationen vom Kommunalen Innovationsprüfungs-Beauftragten (KIP) formal geprüft und anschliessend an die Landesanstalten für Innovationslenkung (LAIL) weitergeleitet, hier findet dann die inhaltliche Prüfung statt unter Einbeziehung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen (Bundesverband der Steuerhinterzieher, Deutscher Oma-Rat, Selbsthilfegruppe West der polnischen Nacktputzen usw). Nach positivem Abschluss der inhaltlichen Prüfung (vgl. GIL, Paragraph 149 ff) werden alle zugelassenen Innovationsplanungen dann weitergeleitet an die dafür zuständige Bundesanstalt.

3. Innovationssteuerung

Gemäss dem Innovationssteuerungs-Gesetz (GIS) prüft die Bundesanstalt für Innovationssteuerung (BAIS) zuerst, ob die zugelassenen Innovationsplanungen mit dem Innovationssteuerungs-Gesetz übereinstimmen. Bei einem positiven Befund ist die Innovations-Steuer zu erheben, die abhängig von der Innovations-Klasse (vgl. oben) und der volkswirtschaftlichen Relevanz der Innovation berechnet wird, hierfür gibt es gesamt 17 sogenannte Innovations-Relevanz-Klassen (IRK 1 - IRK 17). Zur genauen Berechnung siehe GIS, Paragraph 117 ff. Bei einem negativen Befund wird die Innovationssteuer in doppelter Höhe erhoben (vgl. GIS, Paragraph 219 ff). Hiermit soll erstens erreicht werden, dass die staatlich zugelassenen Innovatoren die Innovationsplanungen spätestens im primären Innovationsstadium auf die spätere IRK-Einstufung überprüfen und zweitens soll hiermit natürlich auch eine widerrechtliche Inanspruchnahme der Leistungen der BAIS verhindert werden.

Gez. Werner Puchalla, Staatlich geprüfter Innovationsplanungsentwickler für Betriebe der Wirtschaftsklassen WK 1D - WK 3C (vgl. das Gesetz über die Klassifizierung von Wirtschaftsbetrieben)


Na dann Gute Nacht

DK  

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    #2
21.01.04 22:28

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