Schmolz+Bickenbach,wie geht es nach der KE weiter
Die Bezugsrechte im Rahmen der Aktienkapitalerhöhung der Schmolz + Bickenbach AG sind zu ungefähr 99,76% ausgeübt worden. von den 75'000'000 neuen Aktien im Nominalwert von 3,50 CHF, die den Altaktionären für 3,97 CHF angeboten worden seien, seien bis Ablauf der Ausübungsfrist der Bezugsrechte 74'821'000 Titel gezeichnet worden, teilt der Stahlkonzern vor etwas mehr wie 5 Wochen mit.
Marc Gabriel, Analyst vom Bankhaus Lampe, stuft die Schmolz + Bickenbach-Aktie (ISIN CH0005795668/ WKN 905370) weiterhin mit "kaufen" ein.
Weitere Bankhäuser sind im schlepptau mit ihren Ratings........bis ca 10,50sfr
http://www.de.sharewise.com/aktien/...schmolz-bickenb/analyse/2127592
Was haltet hier von diesem Stahlkocher......Top oder Flop??????
Mfg Dirk
Ich bin im März 2023 mit ner kleinen Position eingestiegen, weil ich die Vermutung hatte, dass es bergauf gehen könnte.
Aber das ist ja grauenhaft, was hier abläuft.
Da es eine kleine Position war, die sich mittlerweile geviertelt hat, bleib ich dabei und beobachte mal weiter.
Bis zum Pennystock ist es ja mittlerweile wieder ein weiter Weg.... (zynisches Grinsen...)
https://swisssteel-group.com/de/media/...weiterhin-schwierigen-umfeld
Seid Ihr mit dem Ergebnis zufrieden?
Beim Anstieg der letzten Tage ist es zwar nicht besonders ärgerlich, dass ein Verkauf nicht klappt.
Aber dennoch interessant, warum es aktuell zu einer Zunahme der Käufe käommt, die den Kurs wirder steigen lassen.
Als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU hatte die Schweiz 2019 eine vorübergehende Schutzmassnahme für den Schweizer Börsenplatz eingeführt. Damit wurde sichergestellt, dass Wertpapierfirmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Gesellschaften an Schweizer Handelsplätzen handeln konnten.
Die EU hat im Frühling 2024 die relevanten rechtlichen Grundlagen geändert und damit die Einschränkungen für EU-Wertpapierfirmen für den Handel mit Schweizer Aktien aufgehoben. Damit wird der Handel von Schweizer Aktien an Schweizer Börsen durch das EU-Recht nicht mehr beeinträchtigt. Das vom Gesetz vorgesehene Kriterium der «erheblichen Beeinträchtigung» des Handels mit Schweizer Beteiligungspapieren konnte damit einer neuen Beurteilung unterzogen werden.
In einer Gesamtabwägung hat sich gezeigt, dass die Wirkung der Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU derzeit nicht mehr notwendig ist und in Einzelfällen zu negativen Auswirkungen für Schweizer Unternehmen führen kann (z.B. im Rahmen von Fusionen mit EU-Gesellschaften). Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die EU per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen.
Im Kontext der Gespräche mit der EU-Kommission über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU konnte im Sommer 2024 auch der Regulierungsdialog im Finanzmarktbereich mit der EU wieder aufgenommen werden. Aufgrund der hohen Bedeutung des grenzüberschreitenden Privatkundengeschäfts für den Schweizer Finanzplatz wird die Schweiz gegenüber der EU dort weiterhin die Äquivalenzen und Verbesserungen des EU-Marktzugangs für Schweizer Finanzdienstleister anstreben.