S-Bahn-Schubser bekommt 2 Jahre !


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Neuester Beitrag: 15.09.04 21:18
Eröffnet am:15.09.04 12:04von: lassmichreinAnzahl Beiträge:34
Neuester Beitrag:15.09.04 21:18von: Major TomLeser gesamt:3.050
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61594 Postings, 7710 Tage lassmichreinS-Bahn-Schubser bekommt 2 Jahre !

 
  
    #1
15.09.04 12:04
Sieh an, sieh an.... Und ICH dachte, wegen schwerer Kindheit, Trunkenheit, usw..... Da glaubt man ja fast wieder an den Rechtsstaat !!!!



Haftstrafe für " S-Bahn-Schubser" aus Hamburg
- 19-Jähriger zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Hamburger S-Bahn (AFP)


Der Hamburger " S-Bahn-Schubser" ist zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt befand den 19-Jährigen unter anderem der versuchten Tötung und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte im Mai im alkoholisierten Zustand eine junge Frau am S-Bahnhof Reeperbahn vor einen anfahrenden Zug gestoßen.

Die Ankläger hatten drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung für eine Haftstrafe auf Bewährung plädiert. Das Gericht zeigte sich in der Urteilsbegründung überzeugt, dass dem Angeklagten klar war, dass sein Opfer hätte ums Leben kommen können.

Nach der Aufsehen erregenden Tat hatte die Hamburger Polizei tagelang mit den Bildern von einer Überwachungskamera nach dem mutmaßlichen Täter gesucht. Der junge Türke stellte sich schließlich freiwillig. Das Opfer, das nur durch den beherzten Griff einer Freundin gerettet wurde, leidet noch heute unter den psychischen Folgen der Tat.
 

8554 Postings, 8701 Tage klecks1Das heißt nach 1 Jahr kommt er raus

 
  
    #2
15.09.04 12:10
und vorher, nach 1/2 Jahr bekommt er Freigang.

www.eklein.de  

8554 Postings, 8701 Tage klecks1und das...

 
  
    #3
15.09.04 12:13
Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe für "S-Bahn-Schubser"


Der so genannte Hamburger S-Bahn-Schubser ist wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine 21-jährige Frau in der S-Bahn-Station Reeperbahn in Richtung einer anfahrenden S-Bahn geschubst hatte.

Hamburg (15.09.2004, 11:26 Uhr) - Der Angeklagte sei in der Tatnacht in einer «aggressiven Stimmung» gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des Hamburger landgerichts in der Urteilsbegründung.
Der 19 Jahre alte, illegal in Deutschland lebende Türke hatte im Prozess gestanden, am 2. Mai eine 21-jährige Frau in der S-Bahn- Station Reeperbahn in Richtung einer anfahrenden S-Bahn geschubst zu haben. Die Frau wäre beinahe vor den Zug gefallen. Eine Freundin hatte sie im letzten Moment festgehalten.

Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerliche Regung hin. In den Schuldspruch flossen auch die Strafen für Körperverletzung in mehreren Fällen und illegalen Aufenthalt ein. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten bis zu vier Jahre Haft gefordert. (tso/dpa)
.

www.eklein.de

 

69 Postings, 7390 Tage bilanzexperteja ganz toll klecks, was soll er denn deiner

 
  
    #4
15.09.04 12:17
meinung nach machen? soll er in jubel ausbrechen weil er weniger gekriegt hat als der staatsanwalt wollte?  

8554 Postings, 8701 Tage klecks1nein Experte

 
  
    #5
15.09.04 12:20
ich meinte das hier.

In den Schuldspruch flossen auch die Strafen für Körperverletzung in mehreren Fällen und illegalen Aufenthalt ein.

Was hätte er denn sonst bekommen???...


www.eklein.de  

25951 Postings, 8554 Tage Pichel@klecks: zu Posting 2: kennst du dich da aus?

 
  
    #6
15.09.04 12:21
Gruß Pichel  

51345 Postings, 8927 Tage eckiEin jugendlicher unbescholtener Ersttäter

 
  
    #7
15.09.04 12:23
wäre für den "Schubser" nicht in den Knast.

Deftige Ermahnung, ein paar Stunden Sozialarbeit abbuckeln und fertig. Mehr wäre da nicht passiert.

Ich bin froh, das der coole Junge jetzt im Knast Zeit kriegt zum nachdenken. Und bei illegalem Aufenthalt: Hinterher Abschiebung?

Grüße
ecki  

69 Postings, 7390 Tage bilanzexperteklecks, in diesem falle ist ein kleiner exkurs in

 
  
    #8
15.09.04 12:25
die deutsche strafgesetzgebung zu empfehlen. bei mehreren vergehen kann das gesamtmaß der strafe nicht höher als die höchste einzelstrafe sein, er hätte dementsprechend auch 2,5 jahre bekommen.  

115 Postings, 7400 Tage ZambanoDas eigentliche Problem

 
  
    #9
15.09.04 12:27
in diesem Land ist doch das hier bis 21 jährige als Kinder gelten und für schwere Verbrechen keine dragonischen Haft bekommen.

Mit 18 ist man voll Geschäftsfähig man darf heiraten sich verschulden Autofahren und bei der Bundeswehr schweres Gerät bewegen.
Aber warum ist man in den Augen der Justiz mit 18,19,20 21 noch jugendlich`?

Das gehört geändert und nicht nur wegen diesem Fall sondern generell!  

58960 Postings, 7953 Tage Kalli2003Dragonische Strafe wäre angebracht

 
  
    #10
15.09.04 12:32

...be happy and smileSo long (oder doch besser short?)

Kalli   ... Du blöde Kiste, ich mach Dich platt, ich stell Dich ab!    Aaaaaagghhh ...

 

115 Postings, 7400 Tage Zambanoloool o. T.

 
  
    #11
15.09.04 12:40

8554 Postings, 8701 Tage klecks1Pichel, ich hoffe, dass das ein Scherz war

 
  
    #12
15.09.04 12:51

25951 Postings, 8554 Tage Pichelnein, keineswegs

 
  
    #13
15.09.04 12:54
fühl dich nicht immer gleich angegriffen
meinte das eher informell (Gesetzestexte) nicht persönlich....
aber ich habe mir schon gedacht, das du so reagierst ;-)

Gruß Pichel  

69033 Postings, 7695 Tage BarCodeWelcher von den beiden ist "Dragon"?

 
  
    #14
15.09.04 12:55
Und außerdem: Er ist 19, Zambano, trotzdem: voll verantwortlich, finde ich auch.

Gruß BarCode  

8554 Postings, 8701 Tage klecks1Pichel

 
  
    #15
15.09.04 12:56
Muss man denn immer gggs einfügen, wenn etwas scherzhaft gemeint ist???

klecks1  

58960 Postings, 7953 Tage Kalli2003@barcode

 
  
    #16
15.09.04 13:27

Bildungslücke? Das ist Rocky vs. Ivan Drago in Rocky IV

Rocky fights the fight of his life against the Russian Ivan Drago. Ivan Drago kills Rocky's friend Apollo Creed in an "exhibition match." Rocky agrees to a rematch to try to honor Apollo Creed's death. The match is in Russia. While Ivan Drago uses state of the art equipment and training facilities Rocky prefers to train with less sophisitcated methods. He chops wood, runs, and builds a variety of homemade training devices. Rocky fights like a piece of iron oblivious to pain. There is "No Pain" as he so confidently states throughout the match. In the battle of east versus west Rocky wins the hearts of both east and west. True heros are known as ideals in every land and Rocky exists as a true hero in this sense.


So long (oder doch besser short?)

Kalli   ... Du blöde Kiste, ich mach Dich platt, ich stell Dich ab! Aaaaaagghhh ...

 

69033 Postings, 7695 Tage BarCodeOh!

 
  
    #17
15.09.04 13:43
Den Film habe ich allerdings gesehen ... Dass du dich an den Namen (Ivan Drago) erinnerst... alle Achtung. Das gibt deinem posting ntürlich erst den richtigen Schmackes. Und ich hab dank dir - für eine Weile - mal wieder eine Bildungslücke geschlossen... :-))) (Dafür kenne ich Drakon - dessen Strafen gar nicht drakonisch waren... für damalige Verhältnisse.)

Danke BarCode


 

58960 Postings, 7953 Tage Kalli2003nichts zu danken

 
  
    #18
15.09.04 13:50

ich dachte, bevor ich (wieder) einen auf den Sack bekomme (von wegen Rechtschreibfehler) versuche ich es auf die hintergründige Art ;-)

Aber um den Unterricht abzuschliessen:

Der athenische Gesetzesreformer Drakon zeichnete um das Jahr 621 v. Chr. sämtliche damals in Athen bekannten Strafbestimmungen auf, führte aber in seinem Werk zwei wesentliche Neuerungen in das Strafrecht ein, die Unterscheidung von vorsätzlicher und unbeabsichtigter Tötung und den Verweis der jeweiligen Straffälle an auf das Vergehen spezialisierte Gerichtshöfe.

Die drakonische Gesetzgebung wurde in der klassischen Periode Griechenlands als außerordentlich grausam, "in Blut geschrieben", angesehen und ist auch in der deutschen Sprache sprichwörtlich für eine ungerecht harte Bestrafung geworden. Dabei wird allerdings meist übersehen, dass Drakon selbst lediglich die vorhandenen Gesetze und Bestimmungen seiner Zeit sammelte.




So long (oder doch besser short?)

Kalli   ... Du blöde Kiste, ich mach Dich platt, ich stell Dich ab!    Aaaaaagghhh ...

 

4561 Postings, 8121 Tage lutzhutzlefutzPah, gefährliches Heimwerkerwissen!

 
  
    #19
1
15.09.04 13:51
der Typ war Dolf Lundgren, und er hat Carl Weathers zuvor umgebracht, nachdem Rocky im 3. Teil gegen Clubber Lang verloren hat. Der 5. Teil danach, wo Rocky gegen seinen eigens aufgebauten Kämpfer auf der Straße kämpfte floppte zurecht in meinen Augen.

Unvergesslich im vierten Teil, wie Rocky in Russland mit Baumstämmen trainierte undauf einer Bergkuppe "Drago" schrie. Um Himmels Willen, was ich mir damals für einen Mist reingezogen habe...  

58960 Postings, 7953 Tage Kalli2003lutz, was mischt Du Dich denn wieder ein?

 
  
    #20
15.09.04 13:54

tststs

So long (oder doch besser short?)

Kalli   ... Du blöde Kiste, ich mach Dich platt, ich stell Dich ab! Aaaaaagghhh ...

 

4561 Postings, 8121 Tage lutzhutzlefutzPause vorbei!

 
  
    #21
15.09.04 14:26
Der Salat ging so, hab ihn ohne Bohnen genommen, sonst jibbet Ärger mit die Kollegen heute Abend beim Essen. Aber dabei gibt´s auch vernünftige Kellner und gutes Bier!  

Clubmitglied, 50605 Postings, 8845 Tage vega2000Zwei Jahre Vollpension,

 
  
    #22
1
15.09.04 15:26
dazu die Möglichkeit sich weiterzubilden, eventuell eine Lehre anzufangen, einen geregelten Tagesablauf, -es gibt schlechtere Geschäfte.
Gut, den ganzen Tag bei Ariva rumhängen & sinnloses Zeugs zu verbreiten fällt erst einmal flach, -aber dafür habt ihr ja mich.

*gg*  

51345 Postings, 8927 Tage ecki@klecks1, der typ darf frühestens

 
  
    #23
15.09.04 17:31
nach Verbüßung von 2/3 der Haftstrafe abgeschoben werden. Hies es gerade auf N-TV.

Warum postest du was von halbes Jahr und dann Freigänger?

Grüße
ecki  

4561 Postings, 8121 Tage lutzhutzlefutzWarum nicht nur ein Drittel

 
  
    #24
15.09.04 17:37
dafür aber in der Türkei? Da kann er dann gleich da bleiben, wenn er wieder rauskommt!  

1798 Postings, 8593 Tage RonMillerund wieder:

 
  
    #25
15.09.04 17:46
....zur verhöhnung des volkes verkünde ich
folgendes urteil.......  

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