STEINHOFF Reinkarnation
Das WHOA geht völlig problemlos durch!
Es benötigt nur die positive Fortführungsprognose.
Es muss nur (überwiegend wahrscheinlich! >50%) sichergestellt werden das das Unternehmen im aktuellen und im kommenden Jahr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Woher die Mittel kommen (z.b. Verkauf von eigenen Assets) ist völlig unerheblich.
Dieser Umstand ist bereits mit der neuen Kreditvereinbarung gesichert, die bereits kommuniziert wurde.
https://www.twi-mp.de/fortbestehensprognose/
Für den Richter gibt es keinen Grund das WHOA abzulehnen, da es eine Einigung mit der Gläubigerklasse bereits gibt und eine positive Fortführungsprognose gesichert ist!
Es geht somit nur noch darum, dass andere Gläubiger und evtl. sämtliche Stakeholder das als Urteil rechtlich verbindlich bescheinigt bekommen.
Die SdK kann nur einen Goldschatz finden um anteilig daran beteiligt zu werden (das versuchen sie mit dem obskuren Gutachten, was ohne jegliche Bewertungsschemata auf Managementebene auskommt). Das WHOA wird aber definitiv auf rechtlicher Grundlage durchgehen. Es gibt keine drohende Zahlungsunfähigkeit, eine Einigung mit den Gläubigern und eine positive Fortführungsprognose. Damit ist das Thema schon durch!
Moderation
Zeitpunkt: 21.05.23 09:21
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Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 21.05.23 09:21
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Moderation
Zeitpunkt: 21.05.23 13:41
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Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 21.05.23 13:41
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Jetzt geht es nicht mehr.
Bei dem PIC kann durch deren Aktienanzahl und dem Votingergebnis inferieren, dass sie auch mit Steinhoff (dem Management) gestimmt haben.
Also werden wir wohl gewinnen. Mit etwas Glück gehen wir mit fast 80% NEIN-Stimmen ins Richterzimmer (falls Steinhoff diese Option wählt).
Dann können wir unsere Berechnung vorlegen, die das Gericht selber Prüfen kann durch einen eigenen Experten. Dies wird aber Zeit benötigen. Ferner muss Steinhoff dann den Richter überzeugen, dass dies für das Unternehmen und die Aktionäre das beste ist und alle fair behandelt werden.
Da es hier von niedrigen Zinsen bis hin zum Schuldenschnitt viele Möglichkeiten gibt ein ähnliches Ergebnis für die Gläubiger zu erziehlen ohne 30.000 Kleinaktionäre zu enteignen, sollte uns Mut machen. Insbesondere im Hinblick auf die distressed debt Käufer und ihre 10% Zinsen in den CVAs. Auch gibt es keine von den Aktionären akzeptierte Bilanz.
Dann können wir das Voting an sich angreifen, da wir die CPUs für ungültig halten und somit eine Gläubigergruppe somit schon einmal raus wäre. Oder wir können die Anwendung eines WHOAs auf eine Holding anfechten.
Vor oder während dem Verfahren kann dann die Sonderprüfung und die Klagen in D und den USA gestartet werden. Normalerweise wartet ein Richter mit seiner Entscheidung bis etwaige anhängige Verfahren beigelegt werden.
Denn durch den WHOA-VORSCHLAG hört Steinhoff auf zu existieren. Hier kann es dann auch wieder zu Verzögerungen kommen.
Somit wäre Steinhoff an vielen Fronten in der Defensive. Wollen das Management und die Gläubiger das? Haben sie soviel Zeit?
Wir werden sehen!
Ist das richtig?
Alles wie immer meine Meinung und Sichtweise!
Moderation
Zeitpunkt: 21.05.23 13:59
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 21.05.23 13:59
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TOP 20 Fonds halten nur noch 0,49 % (größte Position nur noch 5,3 Millionen Stück)
TOP20 Institutionelle halten nur noch 0,60 % (größte Position nur noch 6,6 Millionen Stück)
Jetzt scheinen wirklich nur noch Kleinanleger bei Steinhoff investiert zu sein.
Wir Kleinanleger wissen allerdings, dass bei uns vermutlich nur 30 % der Aktien liegen. Wo sind immer noch die 70 % der anderen Aktien versteckt?
In der Klasse der Anteilseigner wird eine 2/3 Mehrheit für die Annahme benötigt! Das wird für Steinhoff schwierig, denke ich!
Aber bitte denkt daran an der Abstimmung teilzunehmen und meldet die Abstimmung an die SdK. Es genügt übrigens ein Abstimmungsformular für x beliebige Depots.
Wenn wir die Annahme abschmettern und dann noch beweisen könnten, dass die Gläubiger weniger als 50% für die Schuldenübernahme an die Banken bezahlt haben….dann soll uns das Gericht mal erklären, weshalb die Gläubiger zu keinem Schnitt gezwungen werden können.
Also, gibt es Wege die obige Aussage beweisen zu können?
Der Restrukturierungsplan benötigt eine 2/3- ZUSTIMMUNG. Dies bedeutet, wenn die Gruppe der Shareholder mit mehr als 34% against stimmt, hätte unsere Gruppe der Shareholder NICHT zugestimmt. So zumindest das Verständnis einiger hier.
Nur meine persönliche Meinung keine Handels- oder Abstimmungsempfehlung!
Für den Fall, dass ihr eure Bankbestätigung bis zum 24.05. immer noch nicht bekommen habt, gilt für jeden von euch, macht wenigstens einfach einen Ausdruck von eurem aktuellen Depotauszug über das Online-Banking Programm eurer Bank und gibt im Text an ComputerS. Niederlande an, dass die Bankbestätigung nicht zur Verfügung gestellt wurde, da die Zeit zu knapp gewesen ist, Dann legt dazu euren Ausweis Vorder- und Rückseite und das Abstimmungsformular englisch, welches auch auf der Seite von SdK mit Ausfüllanleitung zur Verfügung steht, und stimmt mit against gegen den Vorschlag des Managements ab und schickt so alles an ComputerS. Niederlande und meldet eure Aktien bei der SdK an. Dann habt ihr zumindest abgestimmt. M. E. wird ComputerS. schon Probleme haben, eure Abstimmung nicht anzuerkennen. Überlegt mal, in welchem Gesetz steht, dass eine Bankbestätigung die einzige Möglichkeit ist, abzustimmen. Ein Depotauszug mit einem aktuellen Datum z. B. vom 24.05. mit dem Ausweis der Anzahl der Aktien ist m. E. auch eine Art Bankbestätigung, wenn darauf zumindest eure Name abgedruckt ist. Zudem müsst ihr euch ohnehin mit Personalausweis oder Führerschein ausweisen. Es ist immer noch besser so abzustimmen, als gar nicht abzustimmen!
Unzureichende Quellenangabe"
https://www.ariva.de/forum/...inkarnation-582688?page=319#jumppos8000
quellenangabe ist/war beigefuegt. wer lesen kann oder will ist hier klar im vorteil!
hier NOCH EINMAL DIE QUELLENANGABE. nun zum 2. mal!!! oder muss ich noch zum 3. mal zitieren?
--- zitat ---
Ms100Prozent: sdk schliesst NICHT-unterstuetzer aus! gut so! 20.05.23 11:39
Offenlegung des Bewertungsgutachtens
Das von B. Riley Farber erstellte Bewertungsgutachten liegt uns vor. Wir sind
aktuell noch in Gesprächen mit Faber, wie und wann wir Ihnen dies zukommen
lassen können, und sind bemüht, dies zeitnah an alle Mitglieder und diejenigen, die
das Gutachten mitfinanziert haben, offen zu legen.
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...esse-fuer-die-Abstimmung.pdf
Moderation
Zeitpunkt: 21.05.23 14:07
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 21.05.23 14:07
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Dear Shareholder,
Thank you for your email with regard to the WHOA voting notice of Steinhoff International Holdings N.V.
We herewith confirm that we have registered your voting form under number:
SWH1001116
We trust to have informed you sufficiently.
Best regards,
Computershare
Moderation
Zeitpunkt: 21.05.23 14:11
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 21.05.23 14:11
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Es spielt doch keine Rolle, zu welchen Kursen die Gläubiger die Steinhoff-Anleihen erworben haben, denn Steinhoff hat zumindest mittelbar garantiert, dass diese Anleihen zur Endfälligkeit zu 100% zurückzuzahlen sind.
Ist das für Dich noch strittig?
Wo nimmst Du deine Rechtsposition her, dass die Gläubiger auf Teile ihre Forderungen oder auf ihre verdienten Zinsen verzichten müssen?