SOLEN AG - Das Leiden geht weiter
Deine Prognose liegt ja bei 0,10 € :-)
Also deiner Meinung nach tot
Ich hoffe auf nen Ostersonntag, also Auferstehung
Mal schau wer recht hat
13:29:43§ 0,236 621
13:29:43§ 0,235 4379
13:14:54§ 0,235 1103
13:14:54§ 0,236 1818
12:47:11§ 0,236 19
12:47:11§ 0,237 208
12:38:35§ 0,234 163
12:37:33§ 0,247 1000
12:27:09§ 0,221 4068
11:18:02§ 0,205 8000
Der Bus ist das nicht!
LG T-Rexi
TOP 1:
Herr Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, Finck Althaus Sigl & Partner, Rechtsanwälte Steuerberater, Nußbaumstraße 12, 80336 München, wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Als gemeinsamer Vertreter ist er alleinberechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren - auch im Insolvenzplanverfahren - wahrzunehmen. Der Umfang seiner Aufgaben und Befugnisse richtet sich nach den Bestimmungen des SchVG sowie gegebenenfalls der InsO.
TOP 2:
Der gemeinsame Vertreter erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von EUR 300,00 zzgl. USt. je geleisteter Stunde sowie zzgl. notwendiger Auslagen (wie z.B. Reisekosten pp.).
Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird gegenüber den Anleihegläubigern auf EUR 5,0 Mio. begrenzt. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 5,0 Mio. begrenzt. Der gemeinsame Vertreter wird seine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Dauer des Verfahrens von EUR 2,5 Mio. auf EUR 5,0 Mio. aufstocken. Der hieraus entstehende Differenzbetrag wird von der Gesellschaft erstattet.
Amtsgericht Meppen, 19.08.2013
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...561CEE74F0FF52CAD.www03-1
Amtsgericht Meppen, 21.08.2013
https://www.unternehmensregister.de/ureg/...561CEE74F0FF52CAD.www03-1
100% kommen, wir nehmen diese Aktie mal morgen auf unsere WL