SHW
Seite 1 von 45 Neuester Beitrag: 30.03.23 17:09 | ||||
Eröffnet am: | 24.06.11 10:44 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 2.117 |
Neuester Beitrag: | 30.03.23 17:09 | von: waschbaer7 | Leser gesamt: | 419.473 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 76 | |
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bei 26 Euro bis 29 Euro
SHW könnte den Fluch brechen
Nach einer Absage von Prime Office und holprigen Börsengängen von Adler und United Power richten sich die Blicke nun auf den Autozulieferer SHW. Dieser scheint vergleichsweise gute Karten zu haben.
Beim Delisting ist EIN Angebot zunächst Pflicht (§ 39 Abs. 2 BörsG). Ebenfalls Pflicht ist es, das Ergebnis dieses Angebots öffentlich mitzuteilen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG).
Für die Dauer eines Jahres nach dieser öffentl. Mitteilung kann der Initiator des Delistings keine Aktien "außerhalb der Börse" für Kurse oberhalb seines (Erst-)Angebots hinzukaufen, ohne eine Nachbesserungspflicht für die bereits angedienten Aktien auszulösen (§ 31 Abs. 5 WPüG).
Wichtig hierbei: Erwerbe über den Handelsplatz Hamburg gelten dabei als "außerhalb der Börse" und lösen eine solche Nachbesserungspflicht aus.
Während der einjährigen Nachbesserungsfrist kann der Initiator des Delistings also nicht ungehemmt zukaufen.
Diese Zeit kann er aber nutzen, indem er einfach weitere Angebote in Höhe seines ersten Angebots unterbreitet.
So ergibt das mehrfache Erneuern des Angebots zumindest für mich einen gewissen Sinn.
Wer nimmt an der virtuellen HV Teil?
Habe es vor und will auch Fragen einreichen.
Pierer kann jeden Betrag anbieten den er für weitere Aktien ausgeben möchte.
Zum verstrichenen Angebot oder gar tieferen Kursen wird kaum ein Aktionär geneigt sein seine Anteile herzugeben.
Long and strong!
Pierer Industrie AGWelsBekanntmachung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot (Ablauf 4. Annahmefrist)Die Pierer Industrie AG, Wels, Österreich, ("Bieterin") hat am 30. April 2021 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot ("Angebot") zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin oder ihren Konzerngesellschaften noch nicht gehaltener ursprünglich noch auf den Inhaber lautenden Stückaktien (frühere ISIN DE000A1JBPV9) jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie der SHW AG mit Sitz in Aalen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726621 („SHW““) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 19,00 je Aktie der SHW, veröffentlicht. Nach der erfolgten Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien hat die Bieterin ihr Angebot am 13. August 2021 angepasst, so dass sich das Angebot nun auf den Erwerb von sämtlichen noch nicht von der Pierer Industrie AG oder ihren Konzerngesellschaften gehaltenen auf den Namen lautenden Aktien der SHW jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie mit der neuen ISIN DE000A3E5B74 („SHW-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 19,00 je Aktie der SHW bezieht. Da die SHW-Aktien nicht zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind, unterliegt das Angebot weder den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) noch den Bestimmungen des Börsengesetzes (BörsG), insbesondere ist § 39 BörsG auf das Angebot nicht anwendbar.Die vierte und letzte Frist für die Annahme des Angebots begann am 10. Januar 2022 und endete am 31. März 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Bis zum Ablauf der dritten Annahmefrist am 31. März 2022, 24:00 Uhr (MESZ) wurde das Angebot für insgesamt 142.240 SHW-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,21 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW.Das Angebot wird - wie in der Angebotsunterlage unter Ziffer 4.4 vorgesehen - spätestens zehn Bankarbeitstage nach dem Ablauf der dritten Annahmefrist abgewickelt. Wels (Österreich), im April 2022Pierer Industrie AG
Aalen, 6. Juni 2019. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SHW AG haben heute gemäß § 27 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre gemeinsame Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG veröffentlicht.
Die vollständige Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der SHW AG ist auf der Unternehmenswebsite unter folgendem Link einzusehen: https://www.shw.de/investor-relations/erwerbs-und-uebernahmeangebot/
Über SHW
ich habe sie doch noch gefunden, es sind zwar seitdem ein paar Jahre vergangen und der Markt hat sich verändert, dennoch gibt es keinen Grund die Aktien viel zu billig abzugeben.
Unter 35 Euro gibt´s nix ...
SHW AG: Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß 27 Abs. 1 WpÜG
veröffentlicht
Vorstand und Aufsichtsrat der SHW AG empfehlen, das Angebot der Pierer Industrie AG nicht
anzunehmen
Angebotspreis spiegelt die erwartete signifikante Margen- und Ergebnisverbesserung nicht angemessen
wider
Aalen, 24. Juli 2017. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SHW AG haben heute gemäß 27 Abs. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre gemeinsame Stellungnahme zum freiwilligen
Übernahmeangebot der Pierer Industrie AG veröffentlicht. In der Stellungnahme begründen Vorstand und
Aufsichtsrat ihre Auffassung, dass das Angebot der Pierer Industrie AG in Höhe von EUR 35 je Aktie für
sämtliche ausstehenden Stammaktien der SHW AG aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist. Sie
empfehlen daher den Aktionären der SHW AG, das Angebot nicht anzunehmen.
Die angebotene finanzielle Gegenleistung spiegelt aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat den Wert des
Unternehmens, den SHW aus eigener Kraft erzielen kann, nicht angemessen wider.
Den Kurs braucht man nicht mehr zu beachten, dieser ist zwar von der Börse Hamburg aber stark verzerrt und entspricht nicht der üblichen Preisfindung. Unser Papier wird bis auf geringe private Stückzahlen nicht mehr mehr gehandelt.
Morgen müssten die neuen Quartalszahlen von SHW veröffentlicht werden.
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Wels, 27. Dezember 2022
PIERER Mobility AG: Erhöhung der Umsatzprognose für 2022 und
Dividendenvorschlag von mindestens EUR 2 je Aktie
* Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2022 von 15 bis 20 Prozent
* Erhöhung der Dividende auf mindestens EUR 2 je Aktie
Anhebung der Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2022
Der Vorstand gibt bekannt, die veröffentlichte Umsatzprognose für das
Geschäftsjahr 2022 erneut zu erhöhen. Die Umsatzprognose für das
Geschäftsjahr 2022 wird auf ein Wachstum von 15 bis 20 Prozent gegenüber dem
Vorjahr angehoben (bisher prognostiziertes Umsatzwachstum für das
Geschäftsjahr 2022: 10 bis 15 Prozent).
Die Prognosen für die EBIT Marge in Höhe von 8 bis 10 Prozent und die
EBITDA-Marge zwischen 15 und 17 Prozent bleiben unverändert aufrecht.
Erhöhung der Dividende auf mindestens EUR 2 je Aktie
Der Vorstand wird in Abstimmung mit dem Hauptgesellschafter Pierer Bajaj AG
dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung aufgrund des erwarteten
Rekordergebnisses für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende in Höhe von
mindestens EUR 2,-- je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen, was
zumindest zu einer Verdoppelung gegenüber der Vorjahresdividende führt.
https://www.shw.de/de/investor-relations/finanzprasentationen/