Rassismus in München ?
Es gibt Psychologen, die in einer kurzen weißen Jacke arbeiten - hinter einer Bar. (Robert Lemke)
Angriff in Münchner U-Bahn Serientäter gestehen brutalen Überfall
Mit diesem Fahndungsfoto hatte die Münchner Polizei nach den beiden Männern am unteren rechten Bildrand gesucht Foto: Polizei München | |
Der brutale Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn scheint aufgeklärt: Nach einem wahren Ermittlungsmarathon habe die Polizei am frühen Sonntagmorgen einen 17 Jahre alten Griechen und einen 20- jährigen Türken gefasst, berichtete Josef Wilfling von der Münchner Mordkommission. Die arbeitslosen Männer hätten die Tat gestanden.
Beide gelten als Serientäter und sind den Angaben zufolge schon dutzende Male mit verschiedenen Straftaten aufgefallen. Wegen der beispiellosen Brutalität - so trat der 17-Jährige mit Anlauf gegen den Kopf des 76-jährigen Opfers - droht ihnen eine Anklage wegen versuchten Totschlags, möglicherweise sogar wegen versuchten Mordes, deutet Staatsanwalt Florian Weinzierl an.
Der Rentner hatte die beiden Männer nach eigener Aussage am Donnerstagabend in der U-Bahn angesprochen und gebeten, ihre Zigaretten auszumachen. Daraufhin sollen sie ihn bespuckt und beschimpft haben.
Wie die Polizei berichtet, sei der 76-Jährige daraufhin aufgestanden und in den vorderen Teil des Waggons gegangen. Von den 15 bis 20 weiteren Fahrgästen habe niemand eingegriffen.
An der Endhaltestelle Arabellapark stieg der Rentner schließlich aus. Die beiden Raucher folgten ihm und schlugen ihn mit einem Faustschlag gegen den Kopf nieder.
"Das ist erschreckend"
Auch als ihr Opfer bereits am Boden lag, schlugen und traten die Täter auf den am Boden liegenden Mann ein, prügelten mehrfach gegen Kopf und Gesicht. "Schließlich nahm einer der Täter Anlauf und trat so kräftig gegen den Kopf des Mannes, dass er anschließend humpelte", hieß es im Polizeibericht. Am Ende nahm einer der Täter den Rucksack des Rentners, dann flüchteten die Schläger.
Ein kurz darauf zufällig vorbeikommender Passant verständigte die Polizei. Der Rentner musste mit schweren Kopfverletzungen in eine Klinik gebracht werden. Dort wurden zahlreiche Schädelbrüche mit Einblutungen in das Gehirn festgestellt. Sein Zustand war am Wochenende jedoch stabil. Er habe relativ viel Glück gehabt. "Das ist erschreckend, mit welcher Gleichgültigkeit hier vorgegangen worden ist, das ist seelenlos", sagte Wilfling. Die Staatsanwaltschaft wolle an diesem Montag Haftbefehl gegen die beiden Männer beantragen.
Überfall in Münchner U-Bahn
Junge Raucher schlagen Rentner brutal zusammen mehr... Die Tat war von Überwachungskameras aufgezeichnet und die Aufnahmen in Medien veröffentlicht worden. Zum Verhängnis wurde den beiden jungen Männern dann jedoch eine weitere Straftat: Kurz bevor sie den Rentner überfielen, hatten sie einem flüchtigen Bekannten das Handy gestohlen. Den 20-Jährigen aus dem Raum Göttingen hatten sie zuvor kennengelernt, sie waren mit ihm durch verschiedene Kneipen in der Münchner Innenstadt gezogen, hatten Alkohol und Drogen konsumiert.
Der 17-Jährige nahm ihm dann das Handy ab, rief Bekannte an und versetzte ihm einen Tritt. Dabei habe er zu seinem Gesprächspartner gesagt: "Jetzt wirst Du gerade Zeuge, wie ich einen Deutschen umbringe!"
Aufgrund der ähnlichen Täterbeschreibungen in beiden Fällen nahmen die Beamten Ermittlungen in diese Richtung auf. Über die Telefonate, die der 20-jährige Türke mit dem gestohlenen Handy geführt hatte, kam ihm die Polizei schließlich auf die Schliche. Ein halbes Dutzend Zeugen, die er angerufen hatte, wurde befragt. Am Sonntagmorgen wurde er dann in der Wohnung seiner Freundin festgenommen. Wenige Stunden später wurde auch der 17-Jährige bei seinen Eltern gefasst.
In der anschließenden Vernehmung bei der Polizei zeigte er keine Spur von Reue, vielmehr sagte er nach Angaben von Wilfling sinngemäß: "Was labert mich der (Rentner) an, der muss doch gesehen haben, dass wir besoffen sind. Da sind doch alle aggressiv."
http://www.sueddeutsche.de/,ra14m1/muenchen/special/144/143821/index.html/muenchen/artikel/24/149662/article.html
http://www.ariva.de/Man_sollte_diese_beiden_wirklich_ausweisen_t313824
Sie sind eine Schande für ihre Eltern
schon zu dem Fall gäußert?
Oder ist in diesem Fall stille Betroffenheit angmessener??
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das milde Urteil des Kölner Landgerichts gegen die berüchtigte Jugend-Gang «Bickendorf Gangsters» aufgehoben. Der 2. Strafsenat des BGH entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der Prozess gegen sieben Angeklagte neu aufgerollt werden muss. Das Landgericht hatte gegen sie lediglich Bewährungsstrafen oder Verwarnungen ausgesprochen. Nun droht den zur Tatzeit zwischen 14 und 19 Jahre alten Angeklagten Jugendhaft.
Karlsruhe/Köln (ddp-nrw). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das milde Urteil des Kölner Landgerichts gegen die berüchtigte Jugend-Gang «Bickendorf Gangsters» aufgehoben. Der 2.
Strafsenat des BGH entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der Prozess gegen sieben Angeklagte neu aufgerollt werden muss. Das Landgericht hatte gegen sie lediglich Bewährungsstrafen oder Verwarnungen ausgesprochen. Nun droht den zur Tatzeit zwischen 14 und 19 Jahre alten Angeklagten Jugendhaft.
Sie hatten in Köln-Bickendorf ab November 2005 vier Monate lang zahlreiche Straftaten wie Brandstiftung, Raub, Körperverletzung und Diebstahl «spontan» in ihrer Freizeit verübt. Dabei drangen sie in die Wohnungen ihrer Opfer ein und setzten in zwei Fällen die Wohnung, die sie zuvor ausgeraubt hatten, in Brand.
Die Revision der Staatsanwaltschaft zu sieben der ursprünglich acht Angeklagten hatte nun Erfolg. Die Ankläger machten geltend, dass das Landgericht «unvertretbar milde» Strafen verhängte.
Das Landgericht hatte im Dezember 2006 drei Angeklagte zu Jugendstrafen zwischen zehn Monaten und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Bei zwei weiteren Jugendlichen hatte das Gericht sich die Verhängung von Jugendstrafen nur für den Fall von «schlechter Führung» in der Bewährungszeit vorbehalten. Drei Angeklagte hatte das Landgericht lediglich verwarnt und ihnen Weisungen für ihre Lebensführung erteilt.
Der BGH sah die Beweiswürdigung als «lückenhaft» an. Das Landgericht habe «belastende Tatumstände nicht gewürdigt». Auch eine Wertung des Landgerichts, mit der das Bestehen einer Bande verneint worden sei, sei falsch.
(AZ: 2 StR 372/07 - Urteil vom 21. Dezember 2007)
Warum gibt es für solche Mordversuche nicht den Ansatz, straffällig gewordene Türken auch dahingehend zu belangen, dass ihre Eltern, Verwandten eine Verantwortung welcher Art auch immer zu übernehmen haben? Natürlich wird dies z.Zt. nicht vom deutschen Recht gedeckt, aber dass ganz offensichtlich schon die elterlichen Erziehungsaufgaben nicht wahrgenommnen wurden und stattdessen eine Gleichgültigkeit ggü. den kriminellen Taten ihrer Sprößlinge vorherrscht, sollte zu denken geben.
Gleiches sollte von deutschen Eltern eingefordert werden können, welche ihren Erziehungsaufgaben nicht wahrgenomnen haben.
einfach abwarten
es ist doch schon sehr positiv, daß man die Burschen bereits gefasst hat.
Und die können beide nur noch beten (zu welchem Gott auch immer), daß der alte Mann nicht noch an den Folgen ihrer Tat stirbt.
Mir ist gott sei dank noch nie sowas passiert, aber vielleicht hatte ich einfach nur Glück! Wenn ich mir nur ansatzweise sowas in der Türkei oder sonstwo erlauben würde, dann würden die mich fast im Gefängnis verrecken lassen und mich dann sofort ausweisen..ohne Diskussion..und bei uns kann man dann noch dagegen klagen..unser Rechtsstaat ist einfach zu nett und zu sozial..
So wenn sich jetzt von den o. g. nicht min 50% im Plädojer der Verteidigung wiederfinden dürft ihr mich Volldepp nennen!