Praktiker - von nun an darf gezockt werden -
Seite 79 von 91 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:44 | ||||
Eröffnet am: | 10.07.13 21:47 | von: KarstenBarth | Anzahl Beiträge: | 3.254 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:44 | von: Nadinedujja | Leser gesamt: | 464.526 |
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http://www.praktiker.com/
http://web.archive.org/web/20140707143343/http://www.praktiker.com/
Praktiker will in Rumänien weiter expandieren
Wie in diesen Tagen bekannt wurde, will die Praktiker-Kette in Rumänien unter der neuen Führung von Omer Susli, dem türkischen Eigentümer der dortigen Märkte, weiter expandieren.
Im September und Oktober haben bereits neue Märkte unter dem Praktiker-Logo in Rumänien eröffnet.
Omer Susli hatte im Februar/März diesen Jahres insgesamt 27 Praktiker-Märkte in Rumänien übernommen. Jetzt ist geplant das Filialnetz auf insgesamt 45 Standorte unter dem Namen Praktiker auszuweiten.
[..]So dürfte Middelhoff nicht der einzige prominente Manager bleiben, der es nach einer Pleite mit Strafermittlern zu tun bekommt. Die nächsten Fälle zeichnen sich schon ab. So hat Christopher Seagon, Insolvenzverwalter bei Praktiker, ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, wann die Baumarktkette mit Sitz im saarländischen Kirkel insolvenzreif war und ob zuvor gezahlte Millionenhonorare für Berater angemessen waren. Für das Papier interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die Behörde ermittelt bereits wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen fünf frühere Praktiker-Vorstände. [..]
24.11.2014: http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/...rohen-prozesse/11014254.html
Manager vor Gericht: Die Fehler der anderen
[..] Möglich wird durch das so genannte Organisationsverschulden, wie Juristen es nennen. Also Fehlentwicklungen, bei denen ein Dritter zu Schaden kommen, weil die Organisation falsch aufgebaut war und so erst den Fehler ermöglichte. Etliche Urteile zeigen, dass die Beweislast in solchen Fällen umgekehrt wird. Das heißt: Nicht die Kläger müssen beweisen, dass eine Organisation falsch aufgestellt war, sondern die Unternehmen müssen beweisen, dass sie alles getan haben, um Fehler zu vermeiden. Ein Unterfangen, das sich häufig schwierig gestaltet. Manchmal sogar so schwierig, dass Manager die Problemfälle gleich ganz meiden. Viele Führungskräfte fürchten sich mittlerweile, in kriselnden Unternehmen das Steuer zu übernehmen und damit am Ende selbst zur Zielscheibe enttäuschter Anleger oder eines Insolvenzverwalters zu werden. Beispiele gibt es zahlreiche: von einstigen New-Economy-Star Lion Bioscience bis zur kriselnden Baumarktkette Praktiker. Wo (Groß-)Aktionäre toben, dauert die Suche nach einem neuen Chef lange. [..] Denn gerade der Vorsatz ist ein wichtiges Kriterium dafür, ob eine Managerhaftpflichtversicherung greift oder nicht. Handelt ein Manager vorsätzlich gegen Firmeninteressen, zahlt die Versicherung nicht. Die Abgrenzung, was eine unternehmerische Fehlentscheidung ist, für die man haftbar gemacht werden kann, ist individuell genau zu untersuchen, sagt Rechtsanwalt Hendricks. Nach der so genannten Business Judgement Rule müssen Führungskräfte nachweisen, dass ihre Entscheidungen wohl begründet waren. Dabei schauen die Gerichte beispielsweise auf die Marktsituation und die Prognosen zum Zeitpunkt der Entscheidung und beurteilen das Risiko, das der Manager mit seiner Entscheidung eingegangen ist. Eine Manager-Haftpflichtversicherung schützt die Führungskräfte nicht vor Klagen im Gegenteil. Viele Insolvenzverwalter schauen als erstes: Hat der ehemalige Chef eine D&O-Versicherung, kurz: gibt es dort noch was zu holen?, sagt Hendricks. Auch Aufsichtsräte seien verpflichtet Schadenersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern zu prüfen. Steht dem Unternehmen Schadenersatz zu, muss die Forderung auch durchgesetzt werden. Sonst droht der Aufsichtsrat selbst zur Zielscheibe von Schadenersatzforderungen zu werden, im schlimmsten Fall könnte er sogar wegen des Verdachts der Untreue verklagt werden. In solchen Verfahren gegen ehemalige Führungskräfte käme es häufig vor, dass die Versicherer nicht die komplette Schadenssumme erstatten, weiß Hendricks. Viele Versicherungen decken ausschließlich Management-Entscheidungen, das operativen Geschäft wie die Vergabe von Krediten ist oft von einer Haftung ausgeschlossen. Die Abgrenzung fällt dabei nicht immer leicht. Weil Top-Manager möglichst eine offene Auseinandersetzung vermeiden wollen, kommt es in solchen Fällen häufig zu einem Vergleich mit dem Unternehmen, sagt Hendricks. Dafür würden beipielsweise die Anteilseigner bei einer AG die Hauptversammlung auf weitere private Klagen gegen den Manager. So ein Vergleich kann sich für beide Seiten auszahlen, da Verfahren oft über Jahre dauern. [..]
21.08.2014: http://www.wiwo.de/unternehmen/...ie-fehler-der-anderen/10361304.html
Überraschende Wahl: Saarbrücker Kanzlei Heimes & Müller verwaltet Praktiker AG
Seit dem Wochenende steckt auch die Praktiker AG in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Saarbrücken bestellte Udo Gröner zum Verwalter. Er ist Partner in der Saarbrücker Kanzlei Heimes & Müller.
Vor einer Woche hatte Praktiker bereits beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz für acht deutsche Tochterfirmen angemeldet (mehr...). Vorläufiger Insolvenzverwalter für diese Unternehmen ist der Heidelberger Anwalt Christopher Seagon von Wellensiek geworden. Seine Bestellung überraschte. Marktbeobachter vermuten, dass er über Kontakte zur Unternehmensberatung Roland Berger in die Auswahl gelangte. Roland Berger begleitet die Praktiker-Sanierung seit Jahren. Auch die Einschaltung des Saarbrücker Gerichts für die Muttergesellschaft ist eine große Überraschung. Zwar lässt sich über den offiziellen Firmensitz der AG im saarländischen Kirkel dessen Zuständigkeit herleiten, doch im Markt war nach den Insolvenzanträgen der Praktiker-Töchter in Hamburg einhellig die dortige Antragstellung und Verwalterkür für die Konzernmutter erwartet worden. Die Hamburger Insolvenzrichter sind für divergierende Auffassungen über die richterliche Unabhängigkeit bei Verwalter-Bestellungen bekannt. Möglicherweise hat dies zu einer Verlagerung der AG-Insolvenz nach Saarbrücken beigetragen. Kurz vor der Hauptversammlung Ende Mai hatte das Unternehmen den Plan, seinen Sitz offiziell von Kirkel nach Hamburg zu verlagern, auf Eis gelegt. Zur Begründung hieß es damals, ein solcher Umzug sei nicht von strategischer Bedeutung. Aus insolvenztechnischer Sicht könnte das Gegenteil der Fall sein, denn das Vorhandensein von zwei Firmensitzen ließ Praktiker die Hintertür einer Antragstellung im Saarland offen. In Kirkel sind nur rund 250 von über 8.000 Praktiker-Mitarbeitern tätig, vor allem in Buchhaltung und IT.
12.07.2013: http://www.juve.de/nachrichten/...wird-vorlaufiger-insolvenzverwalter
Praktiker AG (Az. 61 IN 41/13), Amtsgericht Saarbrücken, Status eröffnet, Regelinsolvenz, etc.
Kontakt: Kanzlei Heimes & Müller: http://www.saarinso-rae.de/ (ich habe mir mal erlaubt, nachzufragen!!)
Gespanntes Warten auf die DGAP-Ad-hoc: http://www.dgap.de/dgap/Companies/praktiker-ag/?companyId=1166
Moderation
Zeitpunkt: 02.12.14 08:13
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 02.12.14 08:13
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Verfahrensinformationen: http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/frm_Aktuell.asp
-> Suchen nach Name des Schuldners: "Praktiker AG"
-> Suche nach Aktenzeichen: "61 IN 41/13"
Berichte und Dokumente (Auswahl für Aktionäre)
25.09.2014: Information dated 11th September, 2014 for the shareholders of the Praktiker AG
11.09.2014: Information Aktionäre - Stand: 11.09.2014
27.05.2014: Notice for all parties of the insolvency-proceeding
22.11.2013: Hinweis für die Aktionäre und Depotbanken
Hinweis für die Aktionäre
1. Bei den Personen/Institutionen, die Aktien an der Praktiker AG besitzen, handelt es sich um sogenannte nachrangige Gläubiger.
2. Der Unterschied zwischen diesen und den Insolvenzgläubigern besteht darin, dass
- die nachrangigen Gläubiger kein Stimmrecht in den Gläubigerversammlungen
haben und
- nachrangige Gläubiger erst dann ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können, wenn sie hierzu seitens des Insolvenzgerichtes aufgefordert werden. Nach heutigem Erkenntnisstand ist eine derartige Aufforderung höchst unwahrscheinlich.
3. Die praktischen Folgen, die sich aus den vorstehenden Ausführungen ergeben, sehen so
aus, dass
- die nachrangigen Gläubiger, die sich beim Insolvenzverwalter melden, als Gläubiger erfasst werden, allerdings zunächst nur dem Grunde nach mit der Forderung 0 und dem Stimmrecht 0
- die nachrangigen Gläubiger selbstverständlich an den Gläubigerversammlungen teilnehmen können, hier allerdings kein Stimmrecht haben und
- den nachrangigen Gläubigern eine PIN-Nummer zugewiesen wird, mit der sie in der Lage sind, die Daten geschützten Informationen einzusehen.
Saarbrücken, 22.11.2013 UG/AB
11.09.2014: Information Aktionäre - Stand: 11.09.2014
Informationen für die Aktionäre der Praktiker AG vom 11.09.2014
Seitens der Aktieninhaber wird die Frage nach einem Delisting gestellt. Hierzu ist zu sagen, dass ein
solches Vorhaben allein durch den Vorstand, nicht aber durch den Insolvenzverwalter eingeleitet
werden kann. Gleichzeitig wird der Insolvenzverwalter um Informationen zu den Quotenaussichten gebeten. Eine - seriöse - Aussage zu den Quotenaussichten im Verfahren der Praktiker AG kann derzeit beim besten Willen noch nicht getätigt werden. Entscheidend wird zunächst der Ausgang des
Sachverständigengutachtens zum Zeitpunkt der Insolvenzreife sein und sich hieraus ergebenden
Rechtsfolgen. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass diesbezügliche - tendenzielle - Aussagen frühestens Ende dieses Jahres getätigt werden können.
Saarbrücken den 11.09.2014, JR Udo Gröner - Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Quelle: Berichte und Dokumente http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/...info.asp?vn=375073
WICHTIG! Für weitere Veröffentlichungen und Dokumente müssen Sie sich mit Ihrer PIN anmelden!
Bisher kein neuer Mieter oder Käufer für Kirkeler Immobilie gefunden
Ab Jahresbeginn steht die Praktiker-Immobilie in Kirkel leer. Die Vermarktung hat zwar begonnen, ist bislang aber ohne Erfolg. Das Land hatte das Gebäude 2013 für mehr als zehn Millionen Euro von der damals insolvenzbedrohten Baumarktkette gekauft. (Veröffentlicht am 03.12.2014)
Der geplante Verkauf der Zentrale des früheren Baumarktkonzerns Praktiker in Kirkel kommt offensichtlich nicht voran. Seit gut einem halben Jahr sucht die landeseigene Immobilien-Gesellschaft Saarland Bau und Boden (SBB) einen Käufer oder zumindest einen Mieter für das Gebäude, das gut 10 000 Quadratmeter Fläche umfasst. Bisher ohne Erfolg. Es sind Gespräche im Gange, aber wir haben keinen konkreten Vertragsabschluss, sagt SBB-Sprecher Ludwin Vogel.
Zurzeit wird zumindest rund ein Drittel des Gebäudes noch durch den Praktiker-Insolvenzverwalter Udo Gröner genutzt. Der ist noch immer mit rund 20 Mitarbeitern mit der Abwicklung der Baumarktkette beschäftigt. Ende des Jahres wird Gröner aber mit seiner Mannschaft ausziehen. Gemeinsam mit zehn Mitarbeitern des ebenfalls an der Praktiker-Insolvenz beteiligten Insolvenz-Anwalts Christopher Seagon wird Gröner ein benachbartes Gebäude belegen.
In den freien Teilen des Gebäudes hat die SBB Arbeiten ausgeführt, die es ermöglichen sollen, das Gebäude nutzerneutral zu präsentieren. Geplant sei auch, das Gebäude eventuell so umzubauen, dass Teilflächen von je 400 Quadratmeter vermietet werden können. Das können wir aber erst machen, wenn es konkrete Maßgaben von Mietern oder einem Käufer gibt, sagt Vogel.
Die SBB hatte die Praktiker-Zentrale im Juni 2013 für 10,4 Millionen Euro gekauft, um den damals zwar insolvenzbedrohten, aber noch aktiven Baumarkt-Konzern bei den Mietkosten entlasten und im Gegenzug 180 Arbeitsplätze für das Saarland erhalten zu können. SBB-Geschäftsführer Thomas Schuck zeigte sich damals überzeugt, mit dem Kauf ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Für die nicht von Praktiker belegten Flächen gebe es bereits Interessenten, sagte er damals: Es gibt mehrere Unternehmen, die große Flächen mit guter Verkehrsanbindung und ausreichend Parkraum zu bezahlbaren Preisen suchen.
Im Sommer hat die SBB das Objekt in große Immobilienportale eingestellt und bei verschiedenen Immobilienmaklern platziert, um den regionalen, nationalen und internationalen Markt bedienen zu können, wie es in einer Mitteilung heißt. Dass es trotz dieser Bemühungen bisher keinen Abschluss gibt, sieht SBB-Sprecher Vogel nicht als Problem. Solch ein Prozess braucht Zeit.
http://www.pfaelzischer-merkur.de/region/...nen-Euro;art27517,5537482
generieren, dann müsste das doch positiv für die Insolvenz sein oder?
http://translate.google.de/...,0,0,0,0,0,0,0,0,0,4457&prev=search
http://www.profession.hu/allasok/...szag-kft/1,0,0,0,0,0,0,0,0,0,4457
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/...info.asp?vn=375073
Dennoch ist deine Frage berechtigt, vgl. http://www.insolvenz-ratgeber.de/forderungsausfall/aktionaer/
Ich würde es so beantworten i.w.S. ein Insolvenzgläubiger im Nachrang, i.e.S. kein Gläubiger.
ihre Ansprüche anmelden. Ich weiß nicht, ob das geht. Hat Jamann seine Aktionärseigenschaft schon kund getan?
Aktionäre können keine Forderungen bei der Kanzlei Heimes & Müller anmelden. Mein zitierter Link ist eine Schreiben (keine Rechtssprechung) der Kanzlei, bei der Udo Gröner (UG) als Partner arbeitet, er wurde vom Amtsgericht Saarbrücken zum Verwalter bei Praktiker bestellt. Unten kopiere ich 2 relevante Schreiben für Aktionäre nochmals hier (vgl. #1962). Man kann sich aber als Aktionär anmelden, um durch PIN nicht öffentliche zugängliche Dokumente und Berichte einzusehen, (ich empfehle dies allen Aktionären!!), wie das geht und wie man öffentlich zugängliche Dokumente ansehen kann beschreibe ich nachfolgend:
INSOLVENZVERWALTUNG Kanzlei Heimes & Müller: http://www.saarinso-rae.de/
-> Menüpunkt: Verfahrensinformationen
-> Suchen nach Name des Schuldners: "Praktiker AG"
-> Suche nach Aktenzeichen: "61 IN 41/13
-> Menüpunkt "Berichte und Dokumente" (dort sind auch die beiden Schreiben von unten)
-> Am Ende der Seite: "WICHTIG! Für weitere Veröffentlichungen und Dokumente müssen Sie sich mit Ihrer PIN anmelden! Klicken Sie hierfür bitte auf Anmelden"
->Weiterleitung: "Haben Sie noch keine PIN erhalten, können Sie hier Ihre PIN anfordern - PIN anfordern"
Alternativ direkt per Telefon / E-Mail: "Für alle Fragen betreffend das Insolvenzverfahren Praktiker AG kontaktieren Sie bitte meine Mitarbeiterin Marita Riedel, Tel: 0681-4101-120 oder per E-Mail: riedel@heimes-mueller.de, oder informieren Sie sich über den Button Verfahrensinformationen."
22.11.2013: Hinweis für die Aktionäre und Depotbanken
Hinweis für die Aktionäre
1. Bei den Personen/Institutionen, die Aktien an der Praktiker AG besitzen, handelt es sich um sogenannte nachrangige Gläubiger.
2. Der Unterschied zwischen diesen und den Insolvenzgläubigern besteht darin, dass
- die nachrangigen Gläubiger kein Stimmrecht in den Gläubigerversammlungen
haben und
- nachrangige Gläubiger erst dann ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können, wenn sie hierzu seitens des Insolvenzgerichtes aufgefordert werden. Nach heutigem Erkenntnisstand ist eine derartige Aufforderung höchst unwahrscheinlich.
3. Die praktischen Folgen, die sich aus den vorstehenden Ausführungen ergeben, sehen so
aus, dass
- die nachrangigen Gläubiger, die sich beim Insolvenzverwalter melden, als Gläubiger erfasst werden, allerdings zunächst nur dem Grunde nach mit der Forderung 0 und dem Stimmrecht 0
- die nachrangigen Gläubiger selbstverständlich an den Gläubigerversammlungen teilnehmen können, hier allerdings kein Stimmrecht haben und
- den nachrangigen Gläubigern eine PIN-Nummer zugewiesen wird, mit der sie in der Lage sind, die Daten geschützten Informationen einzusehen.
Saarbrücken, 22.11.2013 UG/AB
11.09.2014: Information Aktionäre - Stand: 11.09.2014
Informationen für die Aktionäre der Praktiker AG vom 11.09.2014
Seitens der Aktieninhaber wird die Frage nach einem Delisting gestellt. Hierzu ist zu sagen, dass ein
solches Vorhaben allein durch den Vorstand, nicht aber durch den Insolvenzverwalter eingeleitet
werden kann. Gleichzeitig wird der Insolvenzverwalter um Informationen zu den Quotenaussichten gebeten. Eine - seriöse - Aussage zu den Quotenaussichten im Verfahren der Praktiker AG kann derzeit beim besten Willen noch nicht getätigt werden. Entscheidend wird zunächst der Ausgang des
Sachverständigengutachtens zum Zeitpunkt der Insolvenzreife sein und sich hieraus ergebenden
Rechtsfolgen. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass diesbezügliche - tendenzielle - Aussagen frühestens Ende dieses Jahres getätigt werden können.
Saarbrücken den 11.09.2014, JR Udo Gröner - Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter