Praktiker - von nun an darf gezockt werden -
Seite 1 von 91 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:44 | ||||
Eröffnet am: | 10.07.13 21:47 | von: KarstenBarth | Anzahl Beiträge: | 3.254 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:44 | von: Nadinedujja | Leser gesamt: | 458.235 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 65 | |
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Nachdem die Insolvenz der Praktiker AG soeben über die Ticker gelaufen ist darf nach dem zu erwartenden massiven Kurssturz die nächsten Tage und Wochen ordentlich gezockt werden.
Kommt die rettende Hand aus dem Nichts, selbst wenn eines ist klar die Altaktionäre werden nach Abschluss jedweden Verfahrens so gut wie mit leeren Händen dastehen!!!
Auf in den nächsten Inso-Zock!
good investing
KarstenBarth
Moderation
Zeitpunkt: 05.08.13 12:19
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Zeitpunkt: 05.08.13 12:19
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
http://www.sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/
Auch die Geschäftsführung trägt keine Schuld. Ja, gibt es denn so was? Das ist in keinem anderen europäischen Land möglich.
Das deutsche Inso-Recht muss dringend reformiert werden. Hier schauen die Gläubiger stets durch die Finger und andere zocken ab.
Hervorragende Leistung übrigens auch von der Insolvenzverwaltung.
In der Regel ist die Zeitung bemueht, eine suspendierte Aktie schnell vom Kurszettel verschwinden zu lassen. Besteht die Moeglichkeit, dass die Aussetzung nur ein voruebergehender Zustand ist?
Ade, ihr lieben Moneten
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/...s-a-1145247.html
Demnach soll der Insolvenzverwalter Udo Gröner bei der Deutschen Börse die Einstellung des Börsenhandels beantragt und die Einleitung des Delisting-Verfahrens von Amts wegen angeregt“, haben. Aus einem Bericht des Verwalters für die Gläubiger des Unternehmens, so die Presse.