PopUps beim Verlassen einer Website rechtswidrig


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Neuester Beitrag: 15.04.03 10:03
Eröffnet am:15.04.03 08:28von: RexiniAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:15.04.03 10:03von: RexiniLeser gesamt:868
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4112 Postings, 8659 Tage RexiniPopUps beim Verlassen einer Website rechtswidrig

 
  
    #1
15.04.03 08:28
PopUps beim Verlassen einer Website rechtswidrig
Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 2a O 186/02) hat es entschieden: PopUp-Fenster, welche beim Verlassen einer Website aufgehen, sind sittenwidrig.  
Die meist von Erotik- und Glücksspielanbietern verwendete Werbetechnik wird als wettbewerbsrechtlich unzulässig eingestuft.    
Das Gericht setzte die unerwünschte (und manchmal sehr nervige) Werbung mit Spam-Emails gleich. In beiden Fällen wird der Benutzer gezwungen, Angebote zur Kenntnis zu nehmen, ohne dies ausdrücklich zu wünschen.  
 Quelle: www.heise.de  
Sehr gut. Die Dinger werden immer lästiger.  

103 Postings, 8193 Tage old_fishermanpopups

 
  
    #2
15.04.03 08:57
hallo rexini,

kannst Du mal den genauen Link zu dem heise bericht reinstellen, danke!  

5501 Postings, 8215 Tage teppichhabs gestern auch voller freude gelesen...

 
  
    #3
15.04.03 09:01

mich nervt das auch tierisch, allerdings...

läßt sich das wohl nicht umsetzen, wenn man auf nicht-deutschen seiten surft




MfG Teppich (immer schön draufbleiben)  

95441 Postings, 8531 Tage Happy EndLink:

 
  
    #4
15.04.03 09:04

4112 Postings, 8659 Tage Rexinidanke happy o. T.

 
  
    #5
15.04.03 10:03

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