Pongs & Zahn AG -mit Anlauf in den Untergang-
Seite 11 von 17 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:17 | ||||
Eröffnet am: | 21.04.11 17:59 | von: Schorschl1 | Anzahl Beiträge: | 417 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:17 | von: Antjejsbea | Leser gesamt: | 63.201 |
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Die Aufforderung zur Forderungsanmeldung betrifft auch die Gläubiger des von der Pongs & Zahn AG emittierten Genussscheins (ISIN DE000A0F52H5) und der Anleihe (ISIN DE0005568695). Denn auch die Ansprüche aus Wertpapiere können in einem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dies gilt für die Hauptforderung (den von der Pongs & Zahn AG zurückzuzahlenden Nominalbetrag) als auch für die bereits aufgelaufenen, nicht gezahlten Zinsen.
Die Pongs & Zahn AG bemüht sich derzeit darum, einen Insolvenzplan zu entwickeln, um die Gesellschaft fortzuführen. Daher wäre es voreilig, die vorhandenen Ansprüche als wertlos „abzuschreiben".
gelesen wird und sie alle aufspringen,wenn s hier abgeht.an der inso-aufhebung wird gearbeitet.
ans pseudo-ich;)biste positioniert?;)