Cliq Digital AG - Turnaroundwette
Anscheinend kannst das Investieren erlernen, indem du meine Beiträge liest (frei nach Bill Ackman, Börsenweisheit des Tages | 23.05.2025)
ClIQ Digital AG und Dylan Media B.V. sind Unternehmen in der Unterhaltungsbranche, so dass eine öffentliches Kaufangebot für CLIQ Digital (06.03.2025: Rahmenvereinbarung für ein mögliches Teil-Übernahmeangebot) nicht von der Hand zu weisen ist. Für den Kauf des rd. 84%igen Streubesitzes der CLIQ Digital müssten mindestens 50 Mio. € bereitgestellt werden, die Dylan Media finanzieren müsste. "Unglaubwürdig" ist das nicht. Aber die Finanzierung könnte scheitern.
Die Ad-hoc Publizität schreibt das vor. Das ist die Pflicht börsennotierter Unternehmen, kursrelevante Informationen "unverzüglich" und "öffentlich" bekannt zu machen. Es gibt also keine "Deadline" (im Deutschen häufig als Frist bezeichnet, innerhalb der eine Aufgabe oder ein Projekt abgeschlossen sein muss). Vielmehr gilt das Prinzip der "Unverzüglichkeit" (heißt: "ohne schuldhaftes Zögern"). Im rechtlichen Sinn bedeutet das, dass eine Mitteilung so schnell wie möglich unter den gegebenen Umständen ergehen muss, zwar nicht sofort, aber innerhalb einer angemessenen, meist kurzen Zeitspanne, in der eine Prüfung und Überlegung möglich ist. Damit soll ein gleichberechtigten Zugang aller Marktteilnehmer gewährleistet und Insiderhandel verhindert werden.
Die ("unverzügliche") Mitteilungspflicht des CLIQ-Vorstands ergab sich mit Abschluss des "transaction framework agreement" (Transaktions-Rahmenvereinbarung) am 06.03.2025 über ein (mögliches) Übernahmeangebot der Dylan Media B.V., nicht vorher und nicht später, unabhängig davon, wann Dylan Media gegründet wurde oder die Parteien an eine Übernahme dachten oder Übernahmeabsichten äußerten und ob es tatsächlich zu einem Übernahmeangebot kommen würde. ("Unverzüglich" ist als Rechtsbegriff definiert in § 121 BGB: "ohne schuldhaftes Zögern").
Mit welchen Kursen der der Aktienmarkt auf die Mitteilung reagieren würde, durfte den CLIQ-Vorstand bei der Mitteilung nicht interessieren.
Ob und gegebenenfalls wann es zu einer Umsetzung des Rahmenvertrags in ein konkretes öffentliches (Teil-)Übernahmeangebot der Dylan Media kommt, ist offen. Es kann also sein, dass es nie zu einem Angebot kommt.
Ein Angebot ist, wenn überhaupt, oberhalb des Börsenkures (aktuell: 5,17 EUR Xetra · 12:27:20) zu erwarten. Das genügt für 90% der Kleintrader, weil diese Angst vor einem Delisting haben. Für diese Kleintrader ist, wie sonst auch, der faire (innere) Wert der Aktie irrelevant, weil sie damit nichts anfangen können.
"Erfolgreiches Investieren besteht zu einem Prozent darin, Entscheidungen zu treffen, und zu 99 Prozent in geduldigem Abwarten." (Tom Gardner, Börsenweisheit des Tages | 02.06.2025)
Denke selbst!
»Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen«, riet Immanuel Kant bei einem CLIQ-Kurs von 5,00 € (Geld) / 5,09 € (Brief).
»Wer nicht fähig ist, sich selber eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen, darf nicht zur Börse.«
Fakt ist allerdings, dass nicht jeder Mensch zum guten Aktieninvestor taugt; z.B. mangels Zeit, mangels Interesses, mangels notwendiger charakterlicher Eigenschaften (wie Geduld und Coolness in Stresssituationen). Ist nun mal so, muss sich niemand für schämen. Entscheidend ist aber, dass man dies für sich erkennt und dann die richtigen Konsequenzen daraus zieht.