Brokat & Wizcom Delisting-Aussetzung?
Hab mal nachrecherchiert, stimmt tatsächlich, nachzulesen unter
http://www.landgericht.frankfurt-main.de/EntschZk.htm
Sollten morgen davon zumindest kurszfristig profitieren, oder? Haben wir ja schon des öfteren gesehen... Bsp. Prout, VIRTZ, MME, Heiler usw. usw.
hab von beiden eine kleine Position gekauft und freu mich auf morgen!!
Grüße
Pavian
Ja das mit dem Treffen nervt mich auch gewaltig. Habs ja schon oft gesagt, war, oder besser BIN sehr gespannt gerade dich und rpz mal zu treffen...
Und dabei hast du es ja auch noch vorgeschlagen....tut mir echt richtig leid, aber was soll ich sagen...
Aber ich hab Silvester noch nix vor (wie eigentlich jedes Jahr ;-)).....
Verflucht, jetzt hab ichs verpasst , die 2 Stück sind weg...
die 40 sind da aber immer noch mit 50.000 Stück
Gruß
CWebb4
Frankfurt, 28. Nov (Reuters) - Der Aktienkurs des finanziell angeschlagenen Finanzsoftwareherstellers Brokat hat am Mittwoch zeitweise mehr als 21 Prozent zugelegt, nachdem der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Gruber für Donnerstag eine Mitteilung über die ersten Ergebnisse seiner Arbeit angekündigt hatte. "Wir planen für morgen eine Presseinformation", bestätigte eine Brokat-Sprecherin auf Anfrage einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) (Mittwochausgabe). Brokat führe erste Gespräche mit Investoren, in denen es um die Tochter Brokat E-Finance Technologies GmbH & Co gehe, sagte die Sprecherin weiter. Ob es, wie in der Zeitung berichtet, um einen Verkauf der Tochter gehen werde, sagte die Sprecherin nicht. Brokat hatte am Freitag beim Amtsgericht Stuttgart einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Es bestehe derzeit keine realistische Chance mehr, die Überschuldung zu beseitigen, teilte das Unternehmen mit. Die Verhandlungen mit den Gläubigern einer im Mai 2000 begebenen hochverzinslichen Anleihe seien gescheitert. Das operative Geschäft solle aus der ausgegliederten Brokat eFinance Technologies GmbH & Co. KG heraus fortgeführt und damit die 150 Arbeitsplätze sowie die Kundenbeziehungen gesichert werden. Brokat suche weiter nach einem Investor für die Tochter, hieß es. Nach Angaben der Sprecherin wurde der Insolvenzantrag nur für die AG gestellt. Die Töchter, darunter der Bankensoftwarehersteller Fernbach mit rund 110 Mitarbeitern, seien davon nicht betroffen. nro/ben
(Pressestelle für Zivilprozeß - 22.11.2001)
Das Landgericht Frankfurt am Main wird seit Sommer 2001 mit einer Vielzahl von Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beschäftigt, in denen sich Aktiengesellschaften gegen die Änderung des "Regelwerks des Neuen Markts" der Deutschen Börse AG wenden. Die nachfolgende Tabelle unterrichtet auf vielfach geäußerten Wunsch über Anzahl und Stand der Verfahren sowie den Inhalt der Entscheidungen. Die vollständigen Texte der bisher vorliegenden Urteile sind auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt am Main veröffentlicht, Links führen zu den jeweiligen Texten. Die in Form von Beschlüssen ergangenen einstweiligen Verfügungen enthalten entweder keine Begründung oder keine über den Inhalt der Urteile hinausgehende. Zum besseren Verständnis werden folgende Erläuterungen gegeben:
Seit dem 01.10.2001 werden aufgrund der Änderung des "Regelwerks des Neuen Markts" Unternehmen aus dem Neuen Markt ausgeschlossen, (1) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder (2) deren Aktien an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von EUR 1 und eine Marktkapitalisierung von EUR 20 Mio. unterschreiten und beide Werte in den nächsten 90 Börsentagen nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen wird. Rechtlich problematisch ist dabei vor allem die Berechtigung der Deutschen Börse AG zur einseitigen Änderung des Regelwerks.
Beginnend mit der ersten einstweiligen Verfügung im Urteil vom 16.08.2001 (lfd.Nr. 01 - Penny Stock, später lfd. Nr. 15 - 18 – Penny Stock II), wurden die Regeln als zivilrechtlicher Beurteilung unterliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen eingestuft, die einseitig nicht abänderbar sind. Soweit sich die am Neuen Markt gehandelten Aktiengesellschaften aber der "jeweils gültigen" Fassung dieses Regelwerks unterworfen hatten, wurde eine Änderung durch die Deutsche Börse AG für zulässig eingestuft, die sich jedoch daran messen lassen mußte, ob sie in ausreichender Weise auch auf die Belange der notierten Unternehmen Rücksicht genommen hatte. Das wurde in den nachstehend unter lfd. Nr. 01-04, 06-17, 19, 21 und 23 aufgeführten Verfahren verneint, weil es keine Übergangsfrist gab. Diese wurde deshalb von den verschiedenen zur Entscheidung berufenen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen auf 6 Monate festgesetzt, obwohl in zahlreichen Anträgen eine Karenzfrist von 1 Jahr gefordert worden war. In diesen Fällen erhielten die Aktiengesellschaften also einen Aufschub von 6 Monaten; die geänderten Regeln dürfen erst ab dem 01.04.2001 auf sie angewandt werden.
In verschiedenen Einzelfällen (lfd. Nr. 18, 20 und 22) haben die Aktiengesellschaften aber anderslautende Erklärungen zur Geltung des "Regelwerks des Neuen Markts" gegenüber der Deutschen Börse abgegeben. Die Formulierung bezog sich in diesen Fällen allein auf die im Zeitpunkt der Zulassung geltende Fassung, so daß eine spätere einseitige Abänderung ganz ausgeschlossen ist. Auf diese Unternehmen dürfen die geänderten Regeln also gar nicht angewandt werden, bzw. – wegen der so lautenden Antragstellung im Fall lfd. Nr. 18 – Penny Stock III – erst nach Ablauf eines Jahres.
In einem Verfahren wurde außerdem der Ausschlußgrund "Insolvenz" angegriffen (lfd. Nr. 18 – Penny Stock III). Auch hierzu wurde entschieden, daß die Regeln aus dem eben erwähnten Grund nicht angewandt werden dürfen.
In einem Verfahren (lfd. Nr. 05 - Penny Stock IV") wurde die Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung verneint und der Antrag zurückgewiesen, weil die begehrte Entscheidung bereits zur Erfüllung des Anspruchs und nicht nur zu seiner Sicherung führte.
Im Verfahren lfd. Nr. 24 ist der Termin zur mündlichen Verhandlung am 26.11.2001 aufgehoben und die Sache antragsgemäß an eine Kammer für Handelssachen abgegeben worden; in den Verfahren lfd. Nr. 25-30 am 28.11.2001, 14.00 Uhr, Saal 122 B.
Liste der Verfahren zur Delisting-Regelung der Deutschen Börse
in zeitlicher Folge
(Stand: 22.11.2001)
Lfd.Nr
Unternehmen
Aktenzeichen
Entscheidung
(U = Urteil, eV =Beschluß)
Datum Inhalt
01
Foris AG
3-13 O 110/01
16.08.2001 (U)
Aufschub von 6 Monaten
02
Advanced Medien AG
2-31 O 309/01
31.08.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
03
Abacho AG
3-04 O 27/01
06.09.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
04
Heiler Software AG
3-02 O 149/01
27.09.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
05
Micrologica AG
2-22 O 332/01
27.09.2001 (U)
Antrag unzulässig
06
BinTec Communications AG
2-05 O 381/01
28.09.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
07
Poet Holdings Inc.
3-05 O 155/01
02.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
08
Telesens KSCL AG
3-05 O 154/01
02.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
09
tiscon AG
Infosystems
3-05 O 151/01
04.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
10
digital advertising AG
3-06 O 148/01
09.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
11
aeco N.V.
3-06 O 150/01
09.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
12
Blue C
Consulting AG
3-13 O 154/01
10.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
13
Kinowelt Medien AG
2-23 O 303/01
11.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
14
e.multi Digitale Dienste AG
3-01 O 153/01
15.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
15
CPU Softwarehouse
3-09 O 138/01
15.10.2001 (U)
Aufschub von 6 Monaten
16
Travel24.com AG
2-25 O 391/01
16.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
17
VI(Z)RT Ltd.
3-13 O 157/01
18.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
18
teamwork information management AG
3-09 O 137/01
24.10.2001 (U)
Aufschub von 1 Jahr
19
eJay AG
3-02 O 168/01
25.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
20
Prout AG
3-05 O 170/01
25.10.2001 (eV)
keine Anwendung der Delisting-Regeln
21
Brainpower N.V.
3-06 O 161/01
30.10.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
22
MME Me,
Myself, Eye
Entertainment AG
3-05 O 179/01
06.11.2001 (eV)
keine Anwendung der Delisting-Regeln
23
F.A.M.E. Film &
3-10 O 135/01
06.11.2001 (eV)
Aufschub von 6 Monaten
24
ems New Media AG
2-30 O 224/01
25
Brokat Technologies AG
3-03 O 143/01
26
Letsbuyit.com N
3-03 O 145/01
27
GfN Gesellschaft für Network Training AG
3-03 O 146/01
28
WizCom Technology Ltd.
3-03 O 147/01
29
NSE Software AG
3-03 O 148/01
30
InfoGenie Europe AG
3-03 O 149/01
Im Moment sind echt relativ wenig Verkauforders im Markt sowohl bei 39 als auch bei 40
Aussteigen ?
Schliesslich bin ich eh zu 77 eingestiegen blödsinnigerweise....
Was tun sprach Zeus ???
Über Nacht halten ? Da muss ich nachher zum Fußball mehrere Bierchen trinken um das gut über die Bühne zu kriegen...
Oder halten ? Und dann morgen über vielleicht interessante Sachen vom Gericht und vom Insolvenzverwalter zu hören....oder auch nicht....
@c.webb
Tja bei Dir sieht es schon ewas anderst aus.Du kannst einiges mehr verlieren als ich.Denke mal um deinen EK zu erreichen dauerts noch(wenn überhaupt).
Wenn Du das geld nicht brauchst halten, wenn es Dich schmerzt noch mehr zu verlieren verkaufen.
Ist echt schwer zu sagen in welche richtung es morgen oder freitag geht.
Gruss Mio.
Brokat will sich am Donnerstag per Pflichtveröffentlichung äußern
FRANKFURT (dpa-AFX) - Am Donnerstag will der am Neuen Markt notierte insolvente Finanz-Softwareanbieter Brokat zur Börseneröffnung eine Pflichtmitteilung veröffentlichen. Dies sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Grub der Nachrichtenagentur dpa-AFX auf Nachfrage. Inhalt der Pflichtmitteilung könnte der aktuelle Stand der Verkaufsgespräche mit potenziellen Investoren sein. Verhandlungsgegenstand ist das verbliebene operative Geschäft des einstigen Neuer-Markt-Vorzeigeunternehmens, das in die Tochtergesellschaft Brokat Efinance Technologies GmbH & Co KG ausgegliedert wurde./yh/ts/hi
die Verhandlung hätte heute stattfinden sollen, wurde aber auf den 19. Dezember verschoben.
Mit freundlichen Grüßen/
Best regards,
Franziska Häffner
Investor Relations Manager
Brokat eFinance Technologies GmbH & Co. KG
Industriestraße 3
70565 Stuttgart
Fon + 49 (0)711 / 78844-272
Fax + 49 (0)711 / 78844-790
e-mail: franziska.haeffner@brokat.com
Internet: www.brokat.com
da können wir ja lange warten... ne NAchricht wäre das schon wert gewesen, oder?
Grüße
Pavian