Frage: Wie sichere ich ein Privatdarlehen ab?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.12.01 10:12 | ||||
Eröffnet am: | 18.12.01 00:07 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 18.12.01 10:12 | von: Boersiator | Leser gesamt: | 2.234 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Natürlich mache ich dies nicht via Handschlag und einem netten Lächeln!
Selbstverständlich will ich dies mit den Rückzahlungsmodalitäten schriftlich fixieren.
Wie macht man sowas am Besten?
Ist hier der Weg zum Notar die beste Lösung, um im Nachhinein (daran denkt bei Abschluss niemand nach (Man(n) ist ja Realist!)))?
Wer hat Erfahrungen und sinnvolle sowie fundierte Infos?
Gruß und g8!
Boersiator
Kannst Du ausnahmsweise auch mal was sinnvolles zum Thema abgeben?
Habe von einer Bekannten vor ca. 8 Jahren zwei Schuldscheine (4.500 und 8.000DM), für übernommene Rechnungen, bekommen. Es wurde keine besondere Rückzahlungsfrist vereinbart. Nun versuche ich, da selbst in finanziellen Schwierigkeiten, die Schuldschein einzulösen. Muss mir jedoch seit Jahren anhäören, dass Madam leider mal wieder in einer Umschulung steckt (seit 8Jahren!) und von der Sozialhilfe lebt. Nebenbei ging sie des öfteren (schwarz) arbieten (als Bedieneung) und arbeitete auch (sehr gut verdienend) als Prostituierte. Sie hat also wirklich genügend Zeit UND Geld gehabt, die Rückzahlung zu beginnen. Benötige ich jetzt ein Gerichtsurteil (Pfändungs-und Überwesungsbeschluss), oder kann ich Kopien der Schuldscheine ihrem jetzigen, (seriösen) Arbeitgeber vorlegen?
Kann / darf ich den Schuldschein ggf. rechtsgültig veräußern?
Für den Arbeitgeber brauchst Du einen Titel (rechtskräftiges Urteil). Dann kannst du pfänden, wenn das Einkommen über der Pfändungsgrenze liegt.
Wenn sie reguläre Arbeit hat, würde ich einen Mahnbescheid erwirken. Der wird rechtskräftig, wenn sie nicht widerspricht und kann dann vollstreckt werden. Die Dinger gibts im Papiergeschäft und müssen ausgefüllt im _Amtsgericht abgegeben werden. Kleine Gebühr und geht auch relativ schnell im Vergleich zum Klageweg. Kannst Dich auch im Gericht beraten lassen. Wenn Sie dem Mahnbescheid widerspricht, bleibt Dir der Weg über die Klage.
R.
Meine Erfahrung:
Wem auch immer man ein Darlehen gibt und wie auch immer man es absichert, man erhält die Knete nicht oder verspätet zurück. Ausnahmen bestätigen die Regel, sind aber so zahlreich wie Schneefälle in der Sahara.
R.
R.
genau so eine Situation will ich vermeiden!
Was kann den bitte schlimm sein, finanzielle Dinge im voraus bestmöglich abzusichern? Soso, ein Ehevertrag ist dann wohl auch Mumpitz, was Reila, DK etc.?
Wenn ich geld in das Haus meiner Freundin pump und vereinbart wird, daß ich es zurück erhalte, sollte dies auch entsprechend schriftlich fixiert werden.
Jeden Tag hört man von ähnlichen Aktionen, wie schon von Prom genannt.
Geld hat nichts mit Liebe zu tun.
Wer von Euch würde denn schon 20TDM verschenken wollen?
Gruß,
Boersiator