PANNE BEIM SCHULGESETZ oder die Unfähigkeit d. SPD


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 30.01.03 10:57
Eröffnet am:30.01.03 10:57von: Bunsenbrenn.Anzahl Beiträge:1
Neuester Beitrag:30.01.03 10:57von: Bunsenbrenn.Leser gesamt:1.588
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:


 

47 Postings, 7938 Tage BunsenbrennerPANNE BEIM SCHULGESETZ oder die Unfähigkeit d. SPD

 
  
    #1
30.01.03 10:57
PANNE BEIM SCHULGESETZ

Landtag muss nachsitzen

In der Bildungspolitik ist die Versetzung der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet: Laut Schulgesetz, erst vor einigen Monaten verabschiedet, fliegen Sitzenbleiber nach dem achten Schuljahr von der Schule - nicht der erste Handwerksfehler bei der Gesetzgebung.

 
GMS

Schülerin bei Prüfung: Bloß nichts vom Landtag lernen


Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern muss der Landtag zum eigenen Schulgesetz nachsitzen. Das Gesetz wurde erst im April letzten Jahres beschlossen und sieht vor, dass Schüler nach der achten Klasse ihre Schule verlassen müssen, wenn sie einmal eine Ehrenrunde gedreht haben - denn dann haben sie die Vollzeitschulpflicht von neun Jahren absolviert. Die Eltern können zwar einen Antrag auf weiteren Schulbesuch stellen, aber dann wartet auf sie ein aufwendiges Verfahren.
"Im Extremfall gerät auch ein Gymnasiast, der wegen Krankheit oder Umzug ein Jahr freiwillig wiederholt, in die Antragsmühlen", gab Heike Polzin zu. Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion sieht zwar "keine Gefahr, dass in einem solchen Fall nicht in seinem Sinne entschieden wird". Doch den Verwaltungsaufwand will der Landtag den Schülern und Eltern jetzt ersparen. Unter dem Zeitdruck beim Gesetzgebungsverfahren seien offensichtlich Unebenheiten geblieben, die es "zügig zu glätten gilt", erklärte Polzin die "bedauerliche Panne".

Der Landtag braucht einen Pannendienst

Nach Angaben der CDU-Opposition im Landtag ist fast jeder dritte Schüler von der Regelung in Paragraf 56 betroffen. Schon direkt nach der Verabschiedung des Schulgesetzes war ein Formfehler entdeckt worden: SPD und PDS hatten beschlossen, dass Gymnasiasten nach der zehnten Klasse eine Zwischenprüfung ablegen müssen. Doch per Änderungsantrag war der falsche Satz gestrichen worden - und die bundesweit einmalige Prüfung plötzlich aus dem Gesetz verschwunden.

Das Schulgesetz war in Mecklenburg-Vorpommern höchst umstritten. CDU, Lehrergewerkschaft und Elternverbände hatten das Zwischenexamen als Zeitverschwendung kritisiert, weil ein halbes Jahr für die Prüfungen und die Vorbereitungen verloren gehe. Zugleich verkürzte der Landtag die Schulzeit bis zum Abitur ab dem Jahr 2007 auf zwölf Jahre und machte damit das erst ein Jahr zuvor eingeführte 13. Schuljahr wieder rückgängig. Außerdem wurden die Mitsprachrechte der Eltern über die Schullaufbahn ihrer Kinder eingeschränkt und die Stundenzahlen in den Fächern Deutsch und Mathematik erhöht.



Quelle : Spiegel Online
 

   Antwort einfügen - nach oben