Ökonomen streiten über Verteilungsfrage


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Neuester Beitrag: 29.03.24 02:34
Eröffnet am:14.07.17 09:47von: delannoy17Anzahl Beiträge:192.111
Neuester Beitrag:29.03.24 02:34von: fwsLeser gesamt:32.933.872
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17174 Postings, 7382 Tage sue.viKlartext

 
  
    #134926
04.08.21 14:21

Wie erklären Sie sich, dass in der traditionell freiheitlichen Schweiz ein Gesetz entsteht,
vor dem mehr als 50 universitäre Rechtsgelehrte und sogar die UNO warnen?

............Schweizer Behörden haben hier eine sachlich untaugliche und rechtlich gefährliche Gesetzesvorlage mit dreister Irreführung durchs Parlament geboxt. Sie sind dem kollektiven Widerstand zahlloser Experten, Menschenrechtsorganisationen, internationaler Institutionen und sogar des eigenen Aussendepartements mit «Scheuklappen» und Realitätsverleugnung begegnet.
Sie verstehen sich also ganz offensichtlich nicht mehr in erster Linie dem eigenen Land und seiner Verfassung verpflichtet, sondern scheinen andere Interessen zu verfolgen. .............
............
Offenbar wird heute eben auch im Schweizer Parlament vor allem parteipolitisch taktiert, während das Recht der Schweizer Bevölkerung auf eine verfassungsgetreue Gesetzgebung nicht mehr als Priorität wahrgenommen wird. ......................
.....................
https://www.basel-express.ch/redaktion/3194-nils-melzer-klartext  

17174 Postings, 7382 Tage sue.viKlartext

 
  
    #134927
04.08.21 14:25
..........."nicht mehr in erster Linie dem eigenen Land und seiner Verfassung verpflichtet, sondern scheinen andere Interessen zu verfolgen ".........  

17174 Postings, 7382 Tage sue.viKlartext

 
  
    #134928
04.08.21 14:35
Wenn wir nun auch gewaltlosen politischen Dissens als «terroristische Aktivität» bezeichnen, dann schaffen wir damit natürlich die Grundlage für politisch motivierte Isolationshaft und ein Gesinnungsstrafrecht, so wie wir das bisher nur aus Diktaturen kennen. Wir sind dann nicht mehr weit entfernt von politischer Umerziehungshaft wie etwa in China.  

9937 Postings, 6416 Tage Vermeereine Sache die mir auch parallel erscheint

 
  
    #134929
04.08.21 14:35
sind Vereinbarungen in Koalitionsregierungen, dass man gewisse Entscheidungen nicht gegen den Willen eines (kleineren) Koalitionspartners durchsetzen werde (der ja idR in Person eines Ministers den Einwand erheben wird) -- also dass man sich zB im Bundesrat in solchen Fragen dann enthalten werde, wenn der Koalitionspartner das verlangt. Auch so etwas kann ein Koalitionsvertrag natürlich vorsehen.

So etwas wie der grüne Vorschlag zu dieser Kabinettsstruktur wäre ja in der Tat ein Punkt, der in einem Koalitionsvertrag zu fixieen wäre.  

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1Nein, der Bundeskanzler oder das Kabinett

 
  
    #134930
2
04.08.21 14:38
können die Verfahren der Regierungsarbeit eben nicht einfach so festlegen, wie sie es wünschen, sie können das nur im Rahmen der entsprechenden verfassungsrechtlichen Verfahrensregelungen.

Aber von diesen Dingen mal abgesehen, in der Praxis müssen Koalitionspartner bei Gesetzesvorhaben nun ohnehin immer eine gewisse Rücksicht aufeinander nehmen und immer einen tragfähigen Kompromiss suchen. Wenn der Koalitionspartner in entscheidenden Fragen einfach vor vollendete Tatsachen gestellt würde, riskierte man damit letztlich den Bruch der Koalition. Für solch ein Veto-Recht besteht da insofern in der Tat gar kein Bedarf.

Man hätte damit allerdings womöglich ein Werkzeug in der Hand, den Koalitionspartner zu erpressen, nach dem Motto, wenn ihr Gesetz X nicht mittragen wollt, werden wir Gesetz Y mit einem Veto blockieren.
Solche Gespräche können zwar auch ohne dem in ähnlicher Richtung geführt werden, allerdings nur im Hinblick auf das eigene Abstimmungsgewicht innerhalb der Koalition. Ist zwar auch nicht wirklich schön, aber immerhin noch demokratischer, als über solch eine m.E. durch nichts wirklich zu rechtfertigende Veto-Vollmacht.

Die im Übrigen m.E. selbst dann, wenn man sie dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren vorlagern sollte, faktisch auf eine Aushöhlung des verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren hinausliefe.
 

9937 Postings, 6416 Tage VermeerIch finde man sollte einfach mal fragen

 
  
    #134931
04.08.21 14:44
"Meint ihr das in dem Sinn wie das Einspruchsrecht des Finanzministeriums?"
Bevor in einem "Krawallforum" (Originalton AL)  weiterfantasiert wird :)  

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1...musst Du das wirklich fragen?

 
  
    #134932
04.08.21 14:58
Sie wollen kein aufschiebendes Einspruchsrecht, sondern ein absolutes Veto-Recht.

Wobei neben der mindestens faktischen Kollision mit den verfassunsgrechtlichen Gesetzgebungsverfahren zudem auch noch eine Problematik im Hinblick auf den weiter oben angesprochenen Bestimmtheitsgrundsatz besteht.

Vergesst dieses Vorhaben besser schnell wieder. Sonst fliegt Euch das nicht bloß in Krawallforen um die Ohren.  

17174 Postings, 7382 Tage sue.vi14:38 faktisch

 
  
    #134933
04.08.21 15:01
faktisch auf eine Aushöhlung des verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren


" verfassungsrechtlich vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren" ??

bzgl   Inhalt des IfsG  ??

https://dejure.org/gesetze/IfSG/20.html  

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1Könntest Du Deine Frage und Deine damit verbundene

 
  
    #134934
1
04.08.21 15:12
These dabei ggf. in zusammenhägenden Sätzen formulieren und Deine Einwände dabei etwas konkretisieren, Liebe Sue Vi?

...das würde es dann u.U. auch möglich machen, zu versuchen darauf in sinnvoller Weise zu antworten.  

16041 Postings, 4053 Tage NikeJoeDas hab' ich in BERLIN gelernt

 
  
    #134935
2
04.08.21 15:19

17174 Postings, 7382 Tage sue.vi15:12

 
  
    #134936
04.08.21 15:27
https://www.juraforum.de/lexikon/gesetz-formelles
3. Die Beteiligung des Bundesrates
Der von dem Bundestag erlassene Gesetzesbeschluss wird sodass dem Bundesrat zugeleitet, Art. 76  
.............
Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat zwar Einspruch erheben, kann vom Bundestag jedoch überstimmt werden (vgl. dazu Art. 77 Absätze 2 bis 4 GG).

Bei Zustimmungsgesetzen hingegen kommen die Gesetze ohne die Zustimmung des Bundesrates nicht zustande. Solche Zustimmungsgesetze sind im Grundgesetz jedoch ausdrücklich und abschließend geregelt.
Hierbei ist zu beachten, dass sollte nur eine einzelne Regelung des Gesetzes zustimmungsbedürftig sein, so macht dies nach ganz herrschender Meinung auch das gesamte Gesetz zustimmungsbedürftig.
Das  IfSG   -   ein Zustimmungsgesetz ,  Zanoni1 ?
 

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1Die Gesetzesvorlage wurde in diesem Fall

 
  
    #134937
04.08.21 15:57
formal aus der Mitte des Parlaments eingebracht, was zur Folge hat, dass der Entwurf nicht erst dem Bundesrat zugeleitet werden musste. Das Gesetz hat dann allerdings nach der Zustimmung im Bundestag natürlich auch den Bundesrat passiert, der in diesem Fall hätte Widerprechen können, was er allerdings nicht getan hat.

Der Vorteil dieses Vorgehens lag dabei darin, im Angesicht einer laufenden Pandemie Zeit sparen zu können, und nicht etwa den Bundesrat zu umgehen, den dieses Gesetz dabei dann auch selbstverständlich immer noch passieren musste und dann auch passiert hat.
Es wurde lediglich der Verfahrensablauf verkürzt.
Wäre der Bundestag nicht einverstanden gewesen hätte er es auch immer noch kippen können.

Die weitaus relevanteren Probleme sehe ich beim Infektionsschutzgesetz dann auch eher auf der materiellen als auf der formellen Seite.  

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1..Du hast allerdings schon recht

 
  
    #134938
04.08.21 16:20
mit Deinem Einwand, dass es sich bei dem Infektionsschutzgesetz im Hinblick darauf, dass dadurch zumindest in Teilen (z.B. bei den Schulschließungen) in den Kompetenzbereich der Länder eingegriffen wurde, technisch an sich um ein "Zustimmungsgesetz" handeln müsste.

Dies hätte allerdings vom Bundesrat geltend gemacht werden müssen und auch können, wenn die Ministerpräsidenten der Länder dies denn gewollt hätten. In diesem Fall wäre dann ein Vermittlungsausschuss eingesetzt worden

Auch den Ländern ging es dann wohl rationaler Weise vorrangig darum, in dieser Situation keine Zeit zu verlieren und so haben sie das Gesetz deswegen dann wohl auch trotz allen Unmuts mit einigen materiellen Aspekten passieren lassen.

Damit ist es dann nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten (die ebenfalls erfolgt ist) m.E. auch formell ordnungsgemäß zu Stande gekommen.

 

17174 Postings, 7382 Tage sue.vi"aus der Mitte des Parlaments" 15:57

 
  
    #134939
04.08.21 16:24


Art. 70
(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.
https://dejure.org/gesetze/GG/70.html

Wo steht  "geschrieben", dass der  Bund  die Gesetzgebungsbefugnisse  hat ,  Zanoni1  

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1p.s.

 
  
    #134940
04.08.21 16:36
auf der technischen Seite ist es dabei zunächst einmal einerlei, ob mehrheitlich zugestimmt, oder mehrheitlich widersprochen werden müsste.
Der relevante Unterschied besteht hier darin, dass der Bundesrat bei Einspruchsgesetzen vom Bundestag immer noch überstimmt werden kann, was bei Zustimmungsgesetzen nicht der Fall ist.

Da der Bundesrat das Gesetz nun allerdings hat ebenfalls passieren lassen, ist dieser wesentliche Unterschied gar nicht zum Tragen gekommen. Hätte der Bundestag tatsächlich Einspruch eingelegt wäre das etwas anderes gewesen.
Bundestag und Bundesrat waren am Ende gleichermaßen einverstanden.
 

17174 Postings, 7382 Tage sue.vi" gewollt hätten" 16:20

 
  
    #134941
04.08.21 16:37
" wenn die Ministerpräsidenten der Länder dies denn gewollt hätten"


sie werden  auch in Zukunft  nicht  wollen..  
Wie begruenden die Ministerpräsidenten  ihr  "nicht  wollen"
 

17174 Postings, 7382 Tage sue.viÄnderung unseres Staats- und Wirtschaftssystems

 
  
    #134942
04.08.21 16:41

" Würden wir die tatsächliche Bedrohung durch Covid-19 präziser erfassen, würden wir auf die meisten Massnahmen ohne Gefahr verzichten können.

Das Ganze läuft letztlich auf die Änderung unseres Staats- und Wirtschaftssystems hinaus"

https://www.basel-express.ch/redaktion/...um-ein-paar-freiheitsrechte  

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1Die Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes sind

 
  
    #134943
1
04.08.21 16:43
im GG geregelt, steht doch in Art.70 Abs.1 GG, den Du da zitiert hast. Die Länder haben dabei Gesetzgebungsbefugnisse "soweit" keine vorrangigen Befugnisse des Bundes bestehen.

Und der Bund hat gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zum
Erlass von Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen
und Tieren sowie zur Regelung der Zulassung zu Heilberufen und zum Heilgewerbe. Danach
steht ihm eine Gesetzgebungsbefugnis zu, die bei Inanspruchnahme eine Sperrwirkung für eine
Landesgesetzgebung auslöst.

https://www.bundestag.de/resource/blob/831634/...-068-21-pdf-data.pdf  


 

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1#947 Du wirst Dich noch wundern, wenn

 
  
    #134944
1
04.08.21 16:52
bei uns im nächsten Jahr (ich vermute mal im Frühjahr)  alle Maßnahmen aufgehoben sein werden.
Und alles weiter geht wie bisher.

Wobei ich befürchte, dass es dann dieselben sein werden, die heute über die Massnahmen schimpfen, die dann plötzlich aufschreien werden, wenn sie dann tatsächlich aufgehoben werden, weshalb man sie nicht besser schütze, und sich darüber beschweren, dann brutaler Weise über die Macht des faktischen zu einer Impfung gedrängt zu werden oder eine Infektion in Kauf nehmen zu sollen.

...ich sehe diese Spitze des Absurden schon kommen.  

17174 Postings, 7382 Tage sue.vigemeingefährliche oder übertragbare 16:43

 
  
    #134945
04.08.21 16:55

Erlass von Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen

Seit wann steht schon  -  " oder übertragbare " -     drin   ..

Massnahmen -auch gegen herpes moeglich


   

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1#948 Insofern ist es dann im übrigen auch

 
  
    #134946
04.08.21 17:02
keineswegs so eindeutig, dass es sich beim Infektionsschutzgesetz tatsächlich um ein Zustimmungsgesetz handelte, auch wenn bei Schulschließungen an sich die Gesetzgebungskompetenzen der Länder berührt werden.
Es ist sicher auch gut nachvollziehbar und vertretbar, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass hier im Hinblick auf die übergeordnete Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Erlass von Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten eine Sperrwirkung ausgelöst werde.
Da Bundestag und Bundesrat nun ohnehin gleichsam einverstanden gewesen sind, spielt dies wie gesagt dann aber am Ende im Ergebnis dann auch gar keine große Rolle.
 

17174 Postings, 7382 Tage sue.viZanoni1...

 
  
    #134947
04.08.21 17:03
freust dich, dass dir persoenlich   immer ...

ueber Maßnahmen SCHUTZ zuteil wird , ja


 

13898 Postings, 4468 Tage Zanoni1...seufz

 
  
    #134948
1
04.08.21 17:05

80400 Postings, 7267 Tage Anti Lemmingsäuft's

 
  
    #134949
04.08.21 17:08

6994 Postings, 8828 Tage fws"Selbstopferkult der Querdenker ...

 
  
    #134950
04.08.21 17:09
... Der aggressive Pseudo-Opfer-Stolz ist der »Querdenken«-Turbo in den gewalttätigen Extremismus. "

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/...4450-8a40-8e28a1e99714



   

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