OPAP - kaufenswert !
Seite 14 von 17 Neuester Beitrag: 21.03.24 14:28 | ||||
Eröffnet am: | 05.06.04 17:07 | von: lancerevo7 | Anzahl Beiträge: | 410 |
Neuester Beitrag: | 21.03.24 14:28 | von: Nodaymla | Leser gesamt: | 139.748 |
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Die Bedeutung ist mir nicht ganz ersichtlich, vielleicht kann hier jemand einen Kommentar dazu verfassen????
Quelle: http://www.opap.gr/en/web/corporate.opap.gr/44/-/...503/2071251/12013
RELEASE OF REGULATED INFORMATION OF LAW 3556/2007
OPAP SA makes this announcement to the investment community, pursuant to Law 3556/2007, as well as the Capital Market Commission's decision No. 3/347/12.7.2005:
The Consortium for the acquisition of the 12-year concession for the exclusive rights to the production, operation, circulation, promotion and management of the Hellenic Lotteries in Greece, today announces its provisional selection as the successful bidder for the concession. Today's decision of the Hellenic Republic Assets Development Fund (the "Fund"), is subject to various regulatory approvals, including parliamentary approval.
The Consortium is comprised of companies controlled by OPAP SA (ATH: OPAP), Lottomatica Group (MIL: LTO), Scientific Games (Nasdaq: SGMS) and Intralot (ATH: INLOT).
The Consortium, after internal deliberations, offered an upfront payment of €190 million which was accepted by the Fund. In addition, the Consortium guarantees a minimum of €580 million additional payments over the life of the 12 year concession period. Lottomatica decided to exercise its pre-existing option to dilute to one share and transferred its remaining interests to OPAP.
OPAP SA
P
ist auch eine Antwort. Aber negativ war die Nachricht sicherlich nicht, ansonsten würde die Rakete nicht immer weiter steigen.....
So mein Verständnis...
Grüße!
Das heißt alles bleibt in einer Hand......bei Opap
Es geht deshalb aufwärts, weil es scheint das in Griechenland die Talsohle erreicht ist....kann also nur noch aufwärts gehn....
den Kram erst einmal liegen und warte auf die 10 €, ein paar Cent Dividende wird es dieses Jahr sicher auch noch geben.
http://www.tax-news.com/news/Greece_Passes_Tax_Bill____59180.html
Leider wird aber auch die Unternehmenssteuer leicht angehoben um 6%-Punkte.......aber dennnoch natürlich toll das die Steuer auf Div-Ausschüttungen sinkt......unterm Strich müssten wir im Sommer als mehr als gedacht überwiesen bekommen!
"Corporation tax will increase from 20% to 26%. However, on the other hand, the tax paid by companies on distributed dividends will be reduced from 25% to 10%."
Aber die Senkung der Div. Steuer kam unerwartet und soll wohl - und wird auch - die Investments in Griechenland anschieben.
Kernaussage ist, dass sich die Pläne konkretisieren einen 33%-Anteil von OPAP an einen privaten Investor zu verkaufen. Der Staat hat hierzu wohl bereits Unterlagen an potenzielle Investoren rausgegeben....
http://yogonet.com/english/2013/01/22/...gainst-the-greek-authorities
Zeitpunkt: 23.01.13 12:40
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Die Größe der Baupost Groupe wäre allerdings eine neue Liga und zeigt, um welche Perle es bei OPAP geht und in welche Höhen der Kurs in den nächsten Jahren noch steigen sollte.
Damit wird wohl dem neuen Großaktionär - egal wer es ist - signalisiert, dass die illegalen Glücksspielhäuser beseitigt werden - und damit OPAP noch interessanter wird.
Dachte das sei schon geklärt, das Opap diese 10 Jahre bestreiten darf und dafür höhere Steuern zahlt...........was passiert jetzt? Die Öffnung kann ja eigentlich nur den Online-Markt betreffen...... das ist das Geschäftsmodell der Kläger wie bwin? Die machen doch jetzt keine Spielhallen auf?
"...1. Die Art. 43 EG und 49 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen, die das ausschließliche Recht für die Durchführung, die Verwaltung, die Veranstaltung und den Betrieb von Glücksspielen einem einzigen Unternehmen überträgt, entgegenstehen, wenn zum einen diese Regelung dem Anliegen, die Gelegenheiten zum Spiel kohärent und wirksam zu verringern und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten zu beschränken, nicht wirklich gerecht wird, und zum anderen eine strenge behördliche Kontrolle der Ausdehnung des Glücksspielsektors – nur soweit dies für die Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Glücksspielen erforderlich ist – nicht gewährleistet ist; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.
2. Falls die innerstaatliche Regelung für die Veranstaltung von Glücksspielen mit den Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar ist, können die nationalen Behörden nicht während einer Übergangszeit davon absehen, Anträge wie die in den Ausgangsverfahren fraglichen, die die Erteilung von Genehmigungen im Glücksspielsektor betreffen, zu prüfen.
3. Die zuständigen nationalen Behörden können unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren die ihnen unterbreiteten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für die Veranstaltung von Glücksspielen im Hinblick auf das von ihnen angestrebte Niveau des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung beurteilen, müssen dabei aber objektive und nichtdiskriminierende Kriterien zugrunde legen..."