OAB
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 24.04.21 12:48 | ||||
Eröffnet am: | 18.08.15 17:29 | von: Börsenaufsic. | Anzahl Beiträge: | 63 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 12:48 | von: Annavzfva | Leser gesamt: | 31.282 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 4 | |
Bewertet mit: | ||||
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Bei OAB gibt es 500.000 Aktien. MK derzeit zwischen 550.000 und 800.000 €
Ein IPO kostet erfahrungsgemäß 2 Mio ++
Struktur der Verteilung mir derzeit nicht bekannt.
Ein Einstieg zur Wiederbelebung könnte den Kurs auch wieder in die Höhe treiben.
Dazu müssten der Hauptaktionär aber erst einmal versuchen, möglichst 60 bis 70% aller Scheine zu sammeln. Dann würden noch bis zu 200.00 Aktien im Streubesitz sein.
Wenn der Hauptaktionär dann seine Scheine für z.B. 3,50€ verkauft, wären das ca. 1,2 Mio.
Der "Übernehmer " könnte dann die restlichen 200.00 Stücke für 4€ einsammeln und hätte trotzdem noch gespart.
Aber wer sucht ein Mantelaktie ?
Gibt ja auch ein kleines Risiko, wenn Altaktionäre nicht mitziehen.
Ein IPO kostet erfahrungsgemäß 2 Mio ++
Struktur der Verteilung mir derzeit nicht bekannt.
Ein Einstieg zur Wiederbelebung könnte den Kurs auch wieder in die Höhe treiben.
Dazu müssten der Hauptaktionär aber erst einmal versuchen, möglichst 60 bis 70% aller Scheine zu sammeln. Dann würden noch bis zu 200.00 Aktien im Streubesitz sein.
Wenn der Hauptaktionär dann seine Scheine für z.B. 3,50€ verkauft, wären das ca. 1,2 Mio.
Der "Übernehmer " könnte dann die restlichen 200.00 Stücke für 4€ einsammeln und hätte trotzdem noch gespart.
Aber wer sucht ein Mantelaktie ?
Gibt ja auch ein kleines Risiko, wenn Altaktionäre nicht mitziehen.
Nun geht es hier wohl doch weiter - Hauptversammlung, Kapitalschnitt und anschließende Kapitalerhöhung stehen an...
https://www.finanznachrichten.de/...-16-09-2020-in-hamburg-mi-015.htm
https://www.finanznachrichten.de/...-16-09-2020-in-hamburg-mi-015.htm
Zuerst muss man als Bestandsaktionär mal tief in die Tasche greifen, um seine Beteiligungsquote auch nach erfolgter Kapitalerhoehung beibehalten zu können. Bei einem Bezugsverhältnis von 1:9 sollten da zumindest im Vorfeld einige Fakten auf den Tisch gelegt werden, damit man hier nicht die "Katze im Sack" kauft...
wird demnächst 80 Jahre alt. Wenn man sich mal den Bericht des ehrenamtlichen Vorstands der gestrigen HV auf der IR-Seite der Gesellschaft anschaut, so hat er in den letzten Jahren ca. 65.000 EUR aus eigenem Vermögen aufgewendet (und dies nicht der Gesellschaft in Rechnung gestellt), um die vermögenslose Gesellschaft OAB vor dem Untergang zu retten. Dies könnte nun gelungen sein, zumindest sofern die neuen Investoren Wort halten und die angestrebte Kapitalerhoehung zeichnen. Dafür sollten die Aktionäre Respekt zollen...
Was jetzt passiert, liegt demnächst sicher in den Händen eines anderen Vorstands. Ob Herr Günther im monetären Sinne selbst etwas von seinen Bemühungen der letzen Jahre hat oder ob die Weiterführung letztlich nur die Umsetzung eines persönlichen Wunsches war, werden wir wohl nie erfahren...
Was jetzt passiert, liegt demnächst sicher in den Händen eines anderen Vorstands. Ob Herr Günther im monetären Sinne selbst etwas von seinen Bemühungen der letzen Jahre hat oder ob die Weiterführung letztlich nur die Umsetzung eines persönlichen Wunsches war, werden wir wohl nie erfahren...
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die
Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die folgenden Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. September 2020 Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben hat:
scrollen
(i) Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 der Gesellschaft
(ii) Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
Die Klage ist vor dem Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 23 O 69/20 anhängig.
Osnabrück, im Dezember 2020
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Quelle: www.bundesanzeiger.de
Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die folgenden Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. September 2020 Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben hat:
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(i) Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 der Gesellschaft
(ii) Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
Die Klage ist vor dem Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 23 O 69/20 anhängig.
Osnabrück, im Dezember 2020
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Quelle: www.bundesanzeiger.de