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Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:15 | ||||
Eröffnet am: | 11.11.11 10:23 | von: geheimtipper | Anzahl Beiträge: | 88 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:15 | von: Karolinwurxa | Leser gesamt: | 19.798 |
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https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/...mmung_Termine.htm
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 652/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35 991 eingetragenen CEYONIQ Aktiengesellschaft, Winterstr. 49, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Jürgen Brintrup, Rostocker Str. 47 a, 33647 Bielefeld und Thomas Wenzke, Asemisser Allee 35, 33818 Leopoldshöhe
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.01.2012. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8002 niedergelegt.
43 IN 652/02
Amtsgericht Bielefeld, 10.11.2011
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35 991 eingetragenen CEYONIQ Aktiengesellschaft, Winterstr. 49, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Jürgen Brintrup, Rostocker Str. 47 a, 33647 Bielefeld und Thomas Wenzke, Asemisser Allee 35, 33818 Leopoldshöhe
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 94.325.568,46 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.172.898,54 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8003 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 652/02
Amtsgericht Bielefeld, 27.09.2012
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Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 652/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 35 991 eingetragenen CEYONIQ Aktiengesellschaft, Winterstr. 49, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Jürgen Brintrup, Rostocker Str. 47 a, 33647 Bielefeld und Thomas Wenzke, Asemisser Allee 35, 33818 Leopoldshöhe
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (nicht realisierter Vermögenswert in Gestalt des notariellen Schuldanerkenntnisses mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Herrn Wenzke über 5 Mio. Euro), wird bestimmt auf
Dienstag, 20.11.2012, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld, 4. Etage, Sitzungssaal 4065.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie die Bemerkungen des Gläubigerausschusses zur Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8003 aus.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Ebenfalls wurden festgesetzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstr. 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8003 eingesehen werden.
43 IN 652/02
Amtsgericht Bielefeld, 30.08.2012
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